Rechnungen absetzen, die von dem Konto einer anderen Person bezahlt wurden?

5 Antworten

So wie ich es lese würde ich annehmen das du die Kosten für die Beisetzung nicht steuerlich geltend machen kannst.

Wenn das Konto deines Vaters dazu ausreichte die Kosten zu decken dann würde ich annehmen das das Erbe größer als die entstandenden Kosten sind. Damit hättest du keine Belastung getragen nur dein Erbe wäre geringer.

Sollte der Fall anders liegen sind die Kosten Außergewöhnliche Belastung und dort zu erfassen. Entweder mit Rechnungen oder pauschale wenn ich mich nicht irre.

Die Kosten der Beerdigung fallen zu Lasten der Erben.

Wo, bitte schön. willst du das in einer Steuerklärung absetzen?

Unter: Außergewöhnliche Belastungen?

Aber informier dich, ob du steuerlich durch den Tod und der Beerdingungskosten deines Vaters doch noch etwas herausschlagen kannst.

Falls du am Hungertuch nagst, würde ich es tun. Dann lohnt es sich aber nicht.

Ansonsten ist es wohl eher eine moralische Angelegenheit.

Generell mag ich behaupten: No Chance.

nein, das geht nicht, vor 2 Jahren wollte ich auch Bestattungskosten absetzen,ging nicht,

musste eine Übersicht über das Erbe aufstellen und versichern, dass die Kosten nicht aus dem Erbe getragen wurden

habe ich dann gelassen, nicht der Mühe wert, dachte ich

Wenn du es nicht aus eigener Tasche bezahlt hast, kannst du es auch nicht geltend machen.

Wurden die Rechnungen wenigstens auf deinen Namen ausgestellt?

Klar kannst du. Als Erbe bist du Rechtsnachfolger, wenn du Alleinerbe bist.

Garrarufa 
Fragesteller
 06.05.2019, 16:08

Ich bin nicht alleinerbe. Aber was ist, wenn ich mich mit den miterben einige, dass ich die kosten in meiner steuererklärung angeben darf?

archibaldesel  06.05.2019, 16:11
@Garrarufa

Nein, dann seid ihr eine Erbengemeinschaft, die selbst ein steuerliches Rechtssubjekt ist. Und da ihr vermutlich keine Einkünfte habt, kann die Beerdigung steuerlich auch nicht geltend gemacht werden.