Rechnung über verauslagte Kosten

7 Antworten

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Ganz normal erst mal über Wareneinkauf, dann über Warenverkauf (MwSt extra).

honey444 
Fragesteller
 10.02.2010, 13:36

Verkauf? Wir haben nichts verkauft. Arbeitest du in der Buchhaltung?

rudelmoinmoin  10.02.2010, 13:44
@honey444

natürlich verkauft,geschrieben >ware für kunde bestellt,ware erhalten,rechnung geschickt,also verkauft,oder les ich falsch

honey444 
Fragesteller
 10.02.2010, 13:46
@rudelmoinmoin

ja, DANN lies mal nochmal!

honey444 
Fragesteller
 10.02.2010, 13:41

auch wenn die Versandadresse die unseres Kunden war? Wir haben die Ware also nicht bekommen, sondern NUR die Zahlung verauslagt.

FordPrefect  10.02.2010, 13:46
@honey444

Das ändert aber nichts daran, dass eure Firma der Rechnungsempfänger der weiterverkauften Ware war. Insofern wäre ich mit der Verbuchung unter Durchlaufende Posten etwas vorsichtig - denn der Ansprechpartner des Kunden seid ihr, und nicht Euer Lieferant (Gewährleistung etc.).

Anni70  11.02.2010, 12:43
@FordPrefect

Habe den Kommentar erst heute gelesen. Ich hatte in der Buchhaltung gearbeitet. Das ist absolut richtig, was FordPrefect schreibt.

Wenn eurem Kunden genau der gleiche Betrag in Rechnung gestellt wird, würde ich 1590 nehmen, durchlaufende Posten.

Sturmwolke  10.02.2010, 16:36

geht nicht wegen Verrechnungsverbot im HGB

Je nach Art und Umfang des Geschäfts kommt entweder Durchlaufende Posten oder ein ganz normales Erlöskonto in Frage. Nachdem ihr dem Kunden die Rechnung schreibt, zählt es eigentlich ganz gewöhnlich zum Umsatz: dass ggfs. kein Gewinn entsteht, tut dabei nichts zur Sache.

honey444 
Fragesteller
 10.02.2010, 13:47

Doch, das ist es ja: natürlich haben wir auch etwas davon ;)

Kann ich den Betrag auf 1590 buchen und unsere marge auf ein erlöskonto?

FordPrefect  10.02.2010, 14:07
@honey444

kopfkratz
Das ist weniger eine buchhalterische Frage, als eine steuerrechtliche. Ich würde empfehlen, dazu den StB der Firma zu befragen. Meiner persönlichen Einschätzung nach wäre diese Art der Verbuchung falsch - denn bei Gewinnaufschlag ist es ja gerade kein durchlaufender Posten mehr. Vielmehr handelt es sich um einen ganz simplen An- und Verkauf. Der Ankauf geht auf Wareneingang + VSt, der Verkauf auf Erlöse + USt. Alles andere halte ich für fragwürdig. Der Umstand, dass der Lieferant direkt an den Kunden geliefert hat, spielt in der buchhalterischen Betrachtung keine Rolle.

icke01  10.02.2010, 14:20
@FordPrefect

richtig: Wareneinkauf und Verkaufserlöse.

Checker1  11.02.2010, 16:43
@icke01

Icke hat`s erkannt; so einfach isses. Und richtig obendrein. Bravo.

Hallo Honey 444, Deine Sache ist ganz easy. Was Du da schilderst das nennt sich nämlich Streckengeschäft (!). Da geht die Leistung direkt vom Hersteller zum Kunden ohne das der Transport über Euch läuft. Für die Buchhaltung gibt es aber keinen Unterschied zu einem normalen Geschäft. Also den Eingang auf 3400 und den Erlös auf 8400 buchen. Das ist alles.

Ja was habt Ihr denn bestellt? War es ein normaler Wareniengang, dann buchst Du WE + Vst an Kreditor. Sind es tatsächlich nur Kosten, dann suche Dir das entsprechende Kostenkonto heraus. So kann man Dir ja keine vernünftige antwort geben. LG