Rauswurf oder Mieterhöhung bei Erbe eines Hauses?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dein Mann wegen der Schneebeseitigung, die ja Sache der Mieter wäre, Unkosten hatte, dann kann er die meines Wissens auf die Mieter umlegen. Eigenbedarf kann er nur anmelden, wenn er oder ein naher Angehöriger wirklich in dieses Haus einziehen und dies auch nötig ist. Das heißt, wenn sie schon bisher in einem gleichwertigen Eigenheim wohnen, wird es wohl schwierig. Ab wann man bei einem Mietrückstand kündigen kann, weiß ich nicht so genau. Bei einer Mieterhöhung muss er meines Wissens Vergleichsmieten nennen, in manchen Orten gibt es auch einen Mietspiegel, den er heranziehen kann. Einfacher wäre es vielleicht, die Nebenkosten zu erhöhen, indem man für die Tätigkeiten, die der Mieter selbst ausführen müsste, dies aber nicht tut, eine Firma beauftragt und diese Kosten auf die Mieter umlegt; dadurch erhöhen sich die Kosten und die Attraktivität der Wohnung für den Mieter nimmt ab. Aber ob man das so einfach ändern kann, weiß ich nicht. Der Wunsch der Mieter, die Kaution neu anzulegen, ist sicher kein Kündigungsgrund, allerdings bin ich sehr im Zweifel, ob der Vermieter so einem Wunsch entsprechen muss. Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, dann ruft doch mal da an. Die geben oft kostenlosen Rat, um einen Versicherungsfall zu vermeiden. Notfalls wende dich an einen Anwalt, denn ich habe zwar ein wenig Ahnung von Mietrecht, aber nicht Jura studiert. Oder google mal "Mietrecht", vielleicht findest du da etwas, was dir hilft. Viel Glück!

Selbstverständlich braucht Dein Mann einen Kündigungsgrund. Aber den hat er prinzipiell bereits: Die regelmäßig vertragswidrig weil unpünktlich gezahlte Miete.

Mit einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung ist er die Mieter aber noch lange nicht los.

engelskind007 
Fragesteller
 27.12.2010, 15:28

Das denken wir auch. Darum dachten wir, wir bringen die Mieter zu freiwilligen Kündigen, mit einer Mieterhöhung zum Beispiel...

Saarland60  27.12.2010, 15:35
@engelskind007

Das ist nicht so einfach, denn zum Einen ist eine Mieterhöhung begrenzt, und zum Anderen muss der Mieter einer Mieterhöhung zustimmen.

Und selbst wenn er zustimmt, ist immer noch nicht gesagt, dass er sie auch zahlt.

Ich würde als erstes die unregelmäßige und unpünktliche Mietzahlung offiziell abmahnen (wichtig!).

Wiederholt sich diese schleppende Zahlungsweise, wovon auszugehen ist, ausserordentlich fristlos kündigen.

engelskind007 
Fragesteller
 27.12.2010, 15:38
@Saarland60

Oh je. Das wird also ein langer Weg. Ich finde das so unfair und frech!! (Vorallem haben die sowieso eine Miete die WEIT UNTER dem Mietspiegel des Ortes liegt - ca. 40% drunter). Trotzdem so frech und unverfroren sein.. Solche Menschen sind für mich einfach ..unverständlich! Danke Euch für die vielen Antworten. LG

Saarland60  27.12.2010, 15:43
@engelskind007

"Solche Menschen sind für mich einfach ..unverständlich!"

Solche Menschen breiten sich rapide aus. Für die Mieteinnahmen, die ich durch solche Subjekte in den letzten 15 Jahren verloren habe, hätte ich mindestens noch eine Eigentumswohnung zusätzlich kaufen können.

Aber da ihr diese Mieter quasi geerbt habt, seid ihr nicht einmal schuld an diesem Desaster. Ich hoffe, ihr kriegt sie ohne allzu große Verluste raus.

engelskind007 
Fragesteller
 27.12.2010, 15:48
@Saarland60

Ich denke auch die Eltern meines Mannes waren nicht wirklich Schuld daran. Die haben sich halt gut verkauft :( Man kann ja leider nicht sagen wie sich die Leute ändern wenn diese dann mal drin Wohnen.) Ein Portal wo man sich über Mieter informieren kann bzw. indem man Mietnomaden "melden" könnte, wäre klasse. Dann holt man sich die ober Schmarotzer gar nicht erst ins Haus..

Saarland60  27.12.2010, 15:53
@engelskind007

Ein solches Portal gibt es bereits. Aber das hat natürlich einen begrenzten Informationsgehalt, und es dürfen nur Mietnomaden eingetragen werden, gegen die ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.

Wenn ihr neue Mieter sucht verlangt ihr eine kurze schriftliche Bestätigung des Vorvermieters, dass die Miete immer pünktlich gezahlt wurde. Das trennt bereits die Spreu vom Weizen.

Oder ihr lasst euch Name und Anschrift des Vorvermieters geben, ruft den an und fragt nach!

Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Selbstauskunft der Schufa zu verlangen. Ist die nicht sauber, ist auch der Mietinteressent schmutzig.

Man kann das Risiko nicht völlig ausschließen, aber deutlich reduzieren.

Grundsätzlich ist ein Eigetümerwechsel kein Kündigungsgrund. Und bei Eigenbedarf gibt es sehr lange Fristen. Aber mit unregelm. gezahlter Miete und nicht eingehaltenen Pflichten aus dem Mietvertrag könnte es einen Grund geben. Aber Mietrecht ist sehr kompliziert und widerspricht dem "gesunden Menschenverstand" oftmals. Am besten von Spezialisten beraten lassen, entweder ein Anwalt oder der Verein der Haus- und Wohnungsbesitzer, etc. Keinesfalls selbst Schreiben aufsetzen, damit hat man schnell Effekte erzielt, die nicht gewollt sind. Und geht davon aus, daß die Mieter zum Mieterverein laufen, und bei deren Schreiben bleibt Euch schon mal der Mund offen stehen. Dabei spreche ich aus leidvoller erfahrung.

Wenn dein Mann den Mietern kündigen will, dann soll er Eigenbedarf anmelden, dann ist das gültig! Viel Glück, denn so kann man nicht mit seinem Vermieter umgehen. Alles Gute!

Saarland60  27.12.2010, 15:25

Und wenn er dann nicht wirklich einzieht, darf er hinterher sein Bankkonto plündern, weil die Mieter mit Recht Schadenersatz verlangen können.

db180669  27.12.2010, 15:28

nach einer Kündigung mit Eigenbedarf muss er auch den Eigenbedarf nutzen, sonst könnte es einen Bumerang geben.

Baby55  27.12.2010, 16:36
@db180669

DH..genau so ist es. DAnn kommt der Bumerang aber gewaltig zurück!!

Nebenkosten dürfen nur in der Höhe dem Mieter berechnet werden, in welcher sie angefallen sind. Nicht vereinbarte Nebenkosten können nur über eine Mieterhöhung umgesetzt werden.

Wenn aber dauernd unpünktlich gezahlt wird, warum wird dann nicht endlich eine Abmahnung schriftlich den Mietern erteilt und diese ausdrücklich hingewiesen, dass verspätete Zahlungen nicht mehr geduldet werden und im Wiederholungsfall die Kündigung ergeht.

Bitte diesen Vorgang nach Möglichkeit über einen Anwalt oder Haus u. Grund durchziehen.

Im Übrigen sind dies unbequeme Mieter, aber keine Mietnomaden.

Mietnimaden sind Mieter, die in eine Wohnung einziehen in der Absicht überhaupt keine Miete zu zahlen und die Wohnung dann vernachlässigen und mit erheblichen Schäden - oft nachts - verlassen.