Radfahrer hat mir die Vorfahrt genommen
Hallo,
morgens als ich zur Arbeit wollte, bin ich langsam losgefahren, da ich in einer Siedlung wohne. Vor meinem Haus, auf dem eine Kreuzung folgt, parken Autos quer davor. Als ich langsam losgefahren bin und kurz vor der Kreuzung war, ist von der linken Seite ein Fahrrad in mein Auto gefahren, welches ich nicht so schnell durch die Autos sehen konnte und es mir auch die Vorfahrt genommen hat. Dem Fahrradfahrer geht es gut, nur sein Fahrradrad ist vorne total verbogen. Wir haben auch keine Polizei gerufen, weil an meinem Auto auch so nichts ersichtlich war. Wer übernimmt jetzt den Schaden des Fahrrads? Ein Fahrradhändler hat das Fahrrad jetzt komplett abgeschrieben und ich soll ein neues über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Danke schon mal vorab!
7 Antworten
Aus deiner Schilderung kann ich die tatsächliche Situation nicht wirklich rekonstruieren.
Du schreibst jedoch, du wärst vorfahrtsberechtigt gewesen. Also gehe ich mal davon aus, dass das stimmt.
Durch die Missachtung der Vorfahrt trägt der Radfahrer in jedem Fall die Hauptschuld. Allenfalls eine Mithaftung von 25 % deinerseits könnte aus der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges angenommen werden. Bei einem Vorfahrtsverstoß des Radfahrers und entsprechend vorsichtiger Fahrweise deinerseits könnte man es durchaus so ansehen, dass der Unfall für dich unvermeidbar war und du somit überhaupt nicht haften müsstest.
Beträgt dein Haftungsanteil, müsste der Radfahrer 75% seines Schadens am Rad und 75 % des Schadens an deinem Auto bezahlen. Du müsstest 25% seines und deines Schadens tragen. Gehst du von einer 100%igen Haftung des Radfahrers aus, hat dieser alles zu zahlen.
Aus diesem Grund ist es für dich unvorteilhaft, wenn du sagst, ein deinem Fahrzeug sei kein Schaden entstanden. Könntest du einen eigenen Schaden vorweisen, wäre eine Lösung, dass jeder seinen eigenen Schaden zu tragen hat.
Wenn deine KFZ-Haftpflicht für den Schaden am Rad aufkommen muss, geht das zu Lasten deines Schadenfreiheitsrabattes. Hier wäre interessant, wie hoch der Schaden am Rad denn tatsächlich ist.
Wenn er dir die Vorfahrt genommen hat, bist du im Recht. Es zählen aber noch viel mehr Faktoren hinzu, besorg dir wenn du möchtest/ oder hohl dir Hilfe, bei einem Anwalt:)
Von LINKS, dann bist du der Schuldige sofern die Vorfahrtsregelung NICHT Rechts vor Links ist. Du hättest dich langsam vortasten müssen. Möglich, dass auch derjenige eine Mitschuld bekommt, der dir die Sicht, wegen Behinderung versperrt hat..
Der Fahrradfahrer trägt die Schuld, alles weitere vom "Interessierter".
Über die Rechtslage solltest Du dir nicht zuviel Gedanken machen. Melde den Schaden unverzüglich mit ausführlicher Schilderung und Skiizze des Unfalls. Das ist ohnehin Dein Pflicht gegenüber Deiner Haftpflichtversicherung.
Deine Versicherung wird dann in ihrer Rechtsabteilung prüfen, ob sie zur Leistung verpflichtet ist. Nach Deiner Schilderung wird sie den Schadensanspruch abweisen und der Radfahrer geht leer aus. Du siehst, Deine Haftpflichtversicherung ist nebenbei auch eine Art Rechtsschutzversicherung.
Wenn der Radfahrer die Vorfahrt missachtet hat, sollte ihn hier wohl die Hauptschuld (am Unfall) treffen. Somit hat er auch seine Kosten zu tragen. Bestenfalls kann er Dir eine Mitschuld am Unfall unterstellen. Doch diese muss er Dir erst einmal beweisen.
An der Kreuzung gilt rechts vor links