Radarfoto mit 2 PkW gültig?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ältere Radargeräte können nicht so einfah unterscheiden, wenn jemand dicht auffährt, Zumindest besteht die Gefahr einer Fehlmessung und die Messung mag dann ungültig sein. Neuere Geräte können aber sogar nebeneinader fahrende Fahrzeuge unterscheiden und messen. Was für ein Gerät ist denn in dem Bescheid angegeben? Frag Tante Guugl danach, denn die Hersteller geben gerade mit solchen Fakten gerne an!

Es gibt hier noch den Aspekt, das zwei Fahrzeuge mit gleicher Geschwindigkeit hintereinander gefahren sind, durch die schräg von vorn erfolgte Aufnahme beide Fahrzeuge erkennbar sind und nur eine Blitzaufnahme erfolgte, also um die Ungleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer oder doch um die technische Unfähigkeit, beide Fahrzeuge zu trennen! Das zweite Fahrzeug wäre ja eigentlich viel deutlicher vom ersten zu trennen gewesen!

JotEs  18.01.2010, 19:44

"Das zweite Fahrzeug wäre ja eigentlich viel deutlicher vom ersten zu trennen gewesen!"

Ich weiß nicht genau, was du damit sagen willst ... aber ich sehe in deiner Antwort den Begriff "Ungleichbehandlung" - und da gibt es den Grundsatz:

"Kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht."

Sollte also dem Fahrer des vorderen Fahrzeuges der Vorwurf des zu schnellen Fahrens gemacht werden, dem Fahrer des hinteren Fahrzeuges jedoch nicht, dann kann jener nicht damit rechnen, mit einem Verlangen, ebenso wie der Fahrer des hinteren Fahrzeuges nicht mit einem Bußgeld belegt zu werden, Erfolg zu haben.

Ist nicht gültig! Weil in diesem Fall nicht zu beweisen ist, wer von den PKW das ausgelöst hat.

Eine Geschwindigkeitsmessung wird nicht allein dadurch ungültig, dass auf dem Foto mehrere Fahrzeuge abgebildet sind. In aller Regel kann das Fahrzeug, welches den Blitzer ausgelöst hat, sehr wohl identifiziert werden.

Wenn du Einspruch einlegst und die Behörde bei ihrer Ansicht bleibt, wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Sollte dazu ein Gutachter herangezogen werden und dieser das auslösende Fahrzeug identifizieren können, dann wird es richtig teuer. Ein solches Risiko solltest du nur dann eingehen, wenn du WEISST, dass du nicht zu schnell gefahren ist oder wenn du derart schnell gefahren bist, dass das Kostenrisiko eines teuren Gutachterprozesses gegenüber der zu erwartenden Bebussung erträglich erscheint.

In der Regel jedoch sollte man zahlen, wenn man weiss, dass der Vorwurf zutrifft.

Nein.

Einspruch... Die kommen da nicht mit durch.

JotEs  17.01.2010, 07:22

Die Frage war, ob eine solche Messung ungültig ist ...

TangLang  17.01.2010, 13:14
@JotEs

Nein, die Frage war:

"Radarfoto mit 2 PkW gültig?"

Der Rest des Textes war Erläuterung MIT Zusatzfrage. Die Frage selbst ist adäquat und kompetent beantwortet.

Was das ewige Gemaule hier soll...

Nicht lesen können und aburteilen.

trixieminze  20.06.2011, 13:50
@JotEs

Geschwindigkeit kann man nicht messen, daher ungültig !