PVC Bodenbelag beschädigt, was tun?

7 Antworten

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Du brauchst da gar nichts erneuern, denn Bodenbeläge gelten als mitvermietet, wenn im Mietvertrag nichts anderes drin steht.

Sinaanis  06.04.2010, 16:11

genau

Pynero 
Fragesteller
 06.04.2010, 16:19

Auch nicht, wenn ich aus versehn den belag beschädigt habe?

Mariposa68  06.04.2010, 16:22
Pynero 
Fragesteller
 06.04.2010, 16:22
@Mariposa68

Danke dir :)

Mariposa68  06.04.2010, 16:23
@Pynero

Lag der belag schon bei deinem Einzug drin?

Pynero 
Fragesteller
 06.04.2010, 16:57
@Mariposa68

jap...frisch reingelegt vor mir =/ ^^

walli67  29.11.2010, 19:33

Gibt es für dieses auch einen Paragraphen,oder schon ein Urteil,wenn es stimmen sollte?

Wenn Du diese Schäden verursacht hast, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung? Die würde - sofern Mietsachschäden mitversichert sind (ist eigentlich immer mit enthalten) die Ansprüche Deines Vermieters prüfen, ungerechtfertigte Ansprüche für Dich abwehren und berechtigte Forderungen begleichen.

Pynero 
Fragesteller
 06.04.2010, 16:17

Jip, eine Privathaftpflicht hab ich, da bin ich noch bei meinen eltern mitversichert ^^

Dankeschön für die Antwort :)

ja da musst den Mietvertrag lesen, wenn da fixe Klauseln wegen Renovierung drinn stehen, ist der Vertrag diesbezüglich anfechtbar, aber denke auch daran das der Vermieter durchaus Anspruch hat da es sich hierbei eben nicht um eine normale Abnutzung handelt. Wenn diese Löcher vorher nicht drinn waren, kann er verlangen das die WOhnung im einwandfreien zustand übergeben werden muss. Löcher gehören zweifellos nicht zu einer normalen Abnutzung.

in der regel fällt das in die kategorie "normale abnutzung" (wenn du da nicht grad löcher reingebrannt und reingeschnitten hast) und sollte nicht beanstandet werden, sofern es keine spezielle klausel im mietvertrag gibt (und auch dann würde ich checken, ob die rechtsgültig wäre). also: erstmal abwarten, nichts tun, nicht ansprechen. aber selbst im schlimmsten fall nicht panischwerden, pvc ist extrem günstig.

Pynero 
Fragesteller
 06.04.2010, 16:18

Puuuh....guuut :)

ich hatte schon angst, dass das im allerschlimmsten fall sehr teuer wird...

Selbst wenn hoffe ich, dass die versicherung da einspringt

dankeschön :)

Wenn der Belag bei Einzug neu verlegt wurde ist hier wohl eine Entschädigung zu zahlen, sicherlich aber kein komplett neuer Boden, es sei denn, durch die Beschädigung ist der Belag komplett unbrauchbar geworden, was bei ein paar kleineren Löchern sicherlich nicht zutrifft. Mit der Miete ist nur die gewöhnliche Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch abgegolten. Hierzu zählen leichte Kratzer und Verschmutzungen, ev. auch Druckstellen von Möbel- Aufstandsflächen, bei längerer Mietzeit möglicherweise auch kleine Löcher bis ca. 1 mm. Größere Beschädigungen gehören nicht zum gewöhnlichen Gebrauch. Diese Beschädigungen übernehmen in der Regel aber die Privathaftpflichtversicherungen.

Pynero 
Fragesteller
 16.04.2010, 17:54

Ich danke Dir :)