Putz fällt von der Wand, wer muss das erneuern?

4 Antworten

Warum habt ihr denn die Fliesen abgekloppt? Habt ihr die angebracht und hat der Vermieter das verlangt?

freini123 
Fragesteller
 10.01.2017, 21:35

Ja, wir haben die Fliesen angebracht als wir die Küche eingebaut hatten. Nun mussten wir sie entfernen, da wir die Wohnung wie übernommen (weiße Wände) zurückgeben müssen.

TrudiMeier  10.01.2017, 21:46
@freini123

Die Wand an der ihr die Fliesen abgekloppt habt, müsst ihr neu verputzen. Der Vermieter hat den Rückbau verlangt. Fliesen lassen sich nun mal nicht abpusten, dass durch das Runterschlagen weitere Schäden an der Wand entstehen können, dürfte klar sein. Ihr habt die Fliesen angebracht, musstet sie abschlagen, also ist auch das Neuverputzen der Wand euer Ding.  Für die von euch verursachten Schäden seid ihr auch verantwortlich. Und das ist, so leid es mir tut, hier der Fall. Das bezieht sich aber ausschließlich auf die Wand, an der ihr die Fliesen abgeschlagen habt.

freini123 
Fragesteller
 10.01.2017, 23:55
@TrudiMeier

Ist also normal für eine Sachgerecht verputzt Wand, dass einen Meter über der Stelle an der ich Fliesen abkratze (nicht mit dem Vorschlaghammer runterschlage) der Putz von der Wand fällt!?

freini123 
Fragesteller
 11.01.2017, 00:01
@freini123

Dazwischen der Meter hat übrigens gehalten!!!

freini123 
Fragesteller
 11.01.2017, 00:08
@freini123

Und von der Wand hinter dem Fliesen Spiegel spreche ich nicht. Selbstverständlich das wir die spachteln. Auch jene Stellen, die nach einem Wasserrohrbruch vor Jahren bei dem Teile der Fliesen durch den Vermieter entfernt, die Wand auf gestemmt, zu gemauert (NICHTverputzt) und dann die Fliesen wider drauf geklatscht wurden. 

TrudiMeier  11.01.2017, 11:11
@freini123

Nichtsdestotrotz ist an der Zustand an dieser Wand ausschließlich durch dich entstanden. Zumal du - wie ich oben gelesen habe noch nicht einmal die Zustimmung des Vermieters eingeholt hast, was nötig gewesen wäre. Und Spachtelei unter dem Fliesenspiegel braucht der Vermieter auch nicht hinzunehmen. Er kann verlangen, dass du den Urzustand wieder herstellst. Und das war eine verputzte Wand und keine Pfuscherei.

freini123 
Fragesteller
 12.01.2017, 16:28
@TrudiMeier

Nein für Fliesen brauche ich keine Zustimmung! Willst du mir jetzt allen Ernstes erzählen jeder der in einer Mietwohnung jemals Fliesen wieder entfernt hat, musste danach die gesamte Wand neu verputzen!? Weil verspachteln reicht nicht. Unsinn! Und nachdem die Wand teilweise, wie beschrieben, durch den Vermieter geöffnet wurde und nach dem Schließen NICHT winder verputzt, ist mit dem Original Zustand auch nichts mehr zu holen! Aber um das Thema ab zu schließen, wir haben mit dem zuständigen MA jetzt selber sprechen können und er übernimmt jetzt die Renovierung dieser Wand! 

freini123 
Fragesteller
 13.01.2017, 13:26
@TrudiMeier

Da kann ich für diesen speziellen Fall nur sagen: ich bin froh das ich nicht in Deutschland wohne! 😉 Ich habe mich natürlich in diesem Fall nicht nur auf anonyme Antworten aus dem Internet verlassen. Ich war auch beim Konsumentenschutz, der mich bestätigt hat! Mein Vermieter ist auserdem sicher niemand der das aus Spaß an der Freude und Nächstenliebe übernommen hat! Aber ich bedanke mich trotzdem für die Mühe und das Engagement!

Wer hat die Wandfliesen angebracht? Hattet ihr evtl. eine Zustimmung des V. eingeholt? Was wurde diesbezüglich konkret vereinbart? Möglicherweise ist die Forderung des V. zulässig. Ihr wäret verpflichtet, den Zustand bei Mietbeginn herzustellen.

Was die Schönheitsreparaturen betrifft, so müssen nur solche durch dich erfolgen, zu denen ihr nach geltendem Recht verpflichtet seid. Um das zu prüfen, bräuchte ich den betreffenden Originalwortlaut aus dem Mietvertrag.

freini123 
Fragesteller
 11.01.2017, 00:00

Die Fliesen wurden von uns angebracht im Zuge des Kücheneinbau. Nein Zustimmung vom Vermieter wurde damals nicht eingeholt, bin mir ziemlich sicher das das auch nicht notwendig ist. Original Zustand ist schön und gut, wir sind ja auch bereit anstandslos alle Wände zu streichen obwohl fast alle ohnehin weiß sind, aber eine komplette Wand neu zu Verputzen! Sorry, das sehe ich nicht ein. Was tun wir wenn beim streichen der zweiten Wand in der Küche (ebenfalls Rissig) das gleiche passiert!?

albatros  11.01.2017, 00:10
@freini123

Neu zu putzen wäre nur die Fläche wo die Fliesen entfernt wurden.

Streichen musst du die anderen Wände nur, wenn du mietvertraglich wirksam dazu verpflichtet bist. Deshalb bitte den Wortlaut im MV zu Schönheitsreparaturen hier bekanntgeben. Danach kann ich korrekt Rat gebeben

freini123 
Fragesteller
 11.01.2017, 00:14
@albatros

Morgen gerne, hab ihn momentan leider nicht zur Hand! Wie gesagt, das streichen stört uns aber gar nicht! Das können wir ja selber. Verputzen jedoch nicht!

Ziemlich karg Deine Deine Information.Wie groß sind denn die Stellen,wo der Putz abfällt?Löst er sich allein,oder bist Du beim renovieren mit dem Möbel angeeckt?

freini123 
Fragesteller
 10.01.2017, 18:30

Die Stellen sind unterschiedlich groß, eine ca. 30x20 die Andere ist länglich läuft bis unter die Decke und ist ca. 10-15 cm breit. Die Stellen werden aber deffinitiv größer, mann kann an den Rändern den Putz sehr leicht mit der Hand abheben, ohne Spachtel oder sonstigem Werkzeug.

Wladimyr09  10.01.2017, 18:39
@freini123

Du wohnst in einem Altbau würde ich sagen.Da sind vielmals solche Schäden zu finden.Verantwortlich für das Instandsetzen ist natürlich der Vermieter.Du solltest das schnellstens anzeigen,damit der Schaden nicht noch größer wird.

freini123 
Fragesteller
 10.01.2017, 18:44
@Wladimyr09

Ja, stimmt! Wir wohnen (haben gewohnt) in einem Altbau. Haben Heute versucht die Sachlage dem Vermieter zu erklären. Haben auch gebeten es soll einmal jemand vorbeikommen um sich das ganze anzusehen. Allerdings sind wir über die Vorzimmerdame nicht hinausgekommen. Nachdem sie nachgefragt und uns zurückgerufen hat, hatt sie uns die schon genannte Auskunft gegeben und gemeint der zuständige MA ist nicht mehr erreichbar.

freini123 
Fragesteller
 10.01.2017, 18:36

Habe auch angst, dass die Seitliche Wand (an der wir gar nichts gemacht haben) auch nicht hällt wenn wir streichen. Sie ist nämlich auch mit solchen Rissen überzogen.

Der Vermieter.

freini123 
Fragesteller
 10.01.2017, 18:21

Danke! Habe die Frage nun etwas prezisiert, da ich vorhin aus versehen nur dein "Tietel" gepostet hatte!