Psychotherapie abbrechen wegen Umzug?

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Bei einer Therapiebeendigung bleibt in der Tat für eine gewisse Zeit (ein halbes Jahr, auf Antrag auch länger) das Restkontingent erhalten. Falls Sie in Frankfurt weitermachen möchten, sollten Sie bei Anfragen dort darauf hinweisen, wieviele Stunden davon noch übrig sind (evtl. jetztigen Therapeuten nach der Anzahl fragen). Ein Therapieabbruch berührt nicht das Recht auf eine spätere neue Therapie. Allerdings sollten zwischen der letzten "alten" Stunde und dem Neuantrag zwei Jahre vergangen sein, sonst wird es extrem schwierig einen Therapeuten zu finden, da bei einem kürzeren Zeitraum ein Gutachter eingeschaltet werden muss, was es für Therapeuten unattraktiv macht, eine solche Patientin zu nehmen. (Ich bin selbst Psychotherapeut, dies ist also eine fachkundige Antwort ...)

Meist ist es ja so, daß - wenn man eine Therapie abbricht - keine neue mehr bekommt oder nur unter schwierigen Umständen! In Deinem Falle aber stellt das doch eine Ausnahmesituation dar, allerdings würde ich die Therapie dann in Frankfurt fortsetzen! Sprich mit Deiner Therapeutin was zu tun ist! Alles Gute!

Du hättest Dich schon lange vorher um eine Fortsetzung am neuen Wohnort kümmern sollen. Eine neue Therapie bekommst Du so schnell nicht genehmigt.

Lennie 
Fragesteller
 25.04.2012, 11:11

Es geht mir auch zur Zeit eigentlich nicht um eine neue Therapie... Hat besondere Umstände warum wir das so kurzfristig beschlossen haben, welche ich aber nicht näher erläutern möchte... Trotzdem danke für deine Antwort^^

Ruf mal deine Krankenkasse an! Die können dir helfen!

Du hast noch ein Restkontingent, das von der Krankenkasse bewilligt worden ist. Wenn Du einen Psychotherapeuten/eine Psychotherapeutin findest, ist das ein "Therapeutenwechsel wegen Umzug", wofür ein formloser Brief an die Krankenkasse reicht. Natürlich ist es nicht leicht, einen Therapeuten/eine Therapeutin zu finden. Zwei Möglichkeiten fallen mir ein: Erstens bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) anfragen nach einem freien Therapieplatz. Zweitens, bei einem Ausbildungsinstitut der Therapierichtung, die Du hattest, nachfragen, wer von deren Ausbildungsteilnehmern seinen Abschluss vor kurzem hatte und sich (zunächst wohl noch ohne KV-Zulassung) niedergelassen hat. Dann von der Krankenkasse die Genehmigung geben lassen, dass Du von einem solchen Therapeuten/einer solchen Therapeutin im sogenannten "Erstattungsverfahren" für noch kurze Zeit genommen werden kannst.