Prüfung Elektrik Neubau

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Der Zähler wird vom EVU erst gesetzt, wenn die Anlage betriebsfertig und von einem zugelassenen Meisterbetrieb geprüft ist. Und diese Prüfung muss natürlich der Endinstallierer bezahlen. Die Kabel können ja auch im Verteilerkasten erst aufgelegt werden, wenn klar ist, welche Funktionen sie erfüllen müssen. 

wenn der Bauherr der letzte war der Hand an die Anlage gelegt hat, ist er für die Prüfung verantwortlich, sollte also einen Elektriker beauftragen, der die Anlage überprüft.

im Falle einer selbst genutzten Immobilie ist eine solche Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

Was an Schaltern und Steckdosen montiert war, bevor die stromkreise am Verteiler angeschlossen wurden, oder bevor die komplette Verteilung an den Zähler angeschlossen wurde bzw. bevor die Anlage ans Netz geht, das muss der Elektriker, der die Anlage in Betrieb nimmt überprüfen. die Kosten dafür hat selbstverständlich der Bauherr als Leistung zu tragen.

meine dringende Empfehlung lautet, sich vorher mit einem Elektriker kurzschließen, abklären, was man selbst machen kann, was besser nicht, und mit ihm vorher aushandeln, was geprüft wird, wann und wie.

außerdem solltest du darüber nachdenken, sofern noch nicht zu spät, statt auf billige Baumarktarmaturen auf Markenschalter und Steckdosen zu setzen. In der Regel kann man sie günstig beim Elektriker beziehen. das hat gleich mehrere vorteile. unter anderem den, dass du auch in einigen Jahren, wenn mal was defekt ist, oder erweitert werden muss, noch ersatz bekommst.

sollte es noch nicht zu spät sein, dann empfehle ich, darüber nachzudenken, Netzwerkleitungen überall dahin zu verlegen, wo fernsehgeräte stehen oder wo PC etc. hin sollen.

lg, Anna

OESJN 
Fragesteller
 02.03.2015, 17:07

Hallo Anna,

danke Dir erst einmal für die Rückmeldung. Zur Verdeutlichung: Es wurde ein Haus von einem Bauträge im Rohbauzustand gekauft. Im Kaufvertrag wurde u.a. explizit der Punkt Elektrik als Eigenleistung mit aufgenommen. Allerdings ausschließlich Zitat Kaufvertrag: "Endmontage Elektrik (Schalter und Dosen), Rohinstallation ist erfolgt" Dosen und Schalter sind bisher nicht montiert. Dieses soll ja auch in Eigenleistung erfolgen. Entscheidend ist wahrscheinlich in dem Fall die Definition "Rohinstallation". Dazu gehört für mich der Anschluss aller Leitungen an den Sicherungskasten, die Prüfung und Abnahme, das Verlegen der Leitungen/Kabel und der Bohrungen und Installation der Hohlraumdosen. Unter Endmontage "Dosen & Schalter" verstehe ich, dass an den herausstehenden Kabeln die Steckdosen angeschlossen werden, mit der Hohlraumdose verbunden, der Rahmen und der Einsatz angebracht werden. Darunter verstehe ich nicht, dass ich für die Abnahme und Prüfung der Anlage verantwortlich bin und somit die Kosten zu tragen habe. Liege ich damit falsch und die Prüfung und Abnahme der gesamten Anlage/Elektrik fällt in Bereich Endmontage und ist somit auch kostentechnisch von mir zu tragen? LG Oliver

Peppie85  02.03.2015, 22:29
@OESJN

das Problem alleine liegt darin, dass alleine schon auf grund der topologie der Leitungen eine Prüfung der Anlage nur unter erheblichem Aufwand, wir reden hier von einem Aufwand, der praktisch den der Fertiginstallation erreicht, nicht möglich ist.

lg, Anna

Hi, bevor der Energieversorger überhaupt die Stromversorgung für ein Haus aufschaltet und einen Zähler setzt, muß ihm ein Stromantrag von einem anerkannten Meisterbetrieb vorliegen. Dieser Betrieb versichert in der Regel dem Energieversorger eine vorschriftsmäßig installierte Anlage. Kabelquerschnitte, Isolation, Schutzleiter mit Fundamenterder oder Erdungsanker, FI-Schutzschalter.... Bei der Rohinstallation geht es nicht darum, nur noch Schalter und Steckdosen einzusetzen. Da müssen auch Verteilerdosen noch verkabelt werden....  Wäre ich Meisterbetrieb, würde ich Dir niemals einen Stromantrag stellen, ohne die Anlage geprüft zu haben. Reine Frage der 

a Sicherheit

b Haftung

Also selber Dosen und Schalter verkabeln, kann man machen. Die Prüfung der Anlage bevor "Dampf" darauf gegeben wird, muß eben bezahlt werden.