Prozessbetrug in einem Zivilprozess wg Unterhalt

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...der Kläger eines Zivilprozesses sagt in der Regel nicht aus, es sei denn, es findet eine Parteivernehmung statt. Vielmehr trägt der Kläger dem Gericht seine Sicht der Dinge vor. Macht er dabei absichtliche Fehler, die seine Stellung im Prozeß begünstigen, dann spricht man von einem Prozeßbetrug, der nach § 263 StGB strafrechtlich verfolgt und bestraft wird. Dabei kann es durchaus zu einer Freiheitsstrafe kommen. Ist das Zivilverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen, so daß das von der Falschaussage geprägte Urteil nicht mehr geändert werden kann, dann hat der Kläger gem. § 823 II BGB dem Beklagte sämtliche Schäden zu ersetzen...

Wenn das Verfahren bereits abgeschlossen ist, also eine Entscheidung ergangen ist, hilft nur Berufung oder in besonderen Fällen, weil ggf. ein Verfahrensfehler vor liegt, Revision.

Beides geht aber nicht ohne Anwalt. Wegen uneidlicher Falschaussage in einem Zivilverfahren, da eine Wiederaufnahme, auch das ist möglich, aber auch das geht ohne REA-Wissen/Können fast nicht.

Sicher auf jeden Fall Anzeigen.

Egal was für eine Strafe kommt sie ist nicht hoch genug.