Provision während der Elternzeit
Hallo,
ich arbeite im Vertrieb und erhalte quartalsweise eine Provision für das zurückliegende Quartal, dies jeweils am Ende des auf das Quartal folgenden Monats (im April für Januar bis März, im Juli für April bis Juni ...)
Nun werde ich beginnend ab Mitte April für drei Monate bis Mitte Juli in Elternzeit gehen.
Die Frage ist nun ob ich für diese drei Monate auch Provisionsberechtigt bin da sich diese ja aus Leistungen ergibt die teilweise bereits jetzt geleistet werden. Auf der Gehaltsabrechnung wird diese übrigens als Commission ausgegeben falls das von Belang sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen, T
3 Antworten
Natürlich solltest Du Provision bekommen, da es ja für dann schon geleistete Arbeit ist.
Wenn Du dann aber 3 Monate nichts tust, wirst Du danach für diesen Zeitraum keine Provision bekommen, da Du ja in der Zeit auch nichts getan hast... dafür bekommst Du ja dann das Elterngeld.
normaler weise nicht, da du ja nach dem ende der elternzeit sofort wieder in der provision bist und dann ja geld für aufträge erhältst die du nicht aktiv akquiriert hast...
Stimme Scaver in Abs. 1 zu, nicht jedoch danach. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Gehalt, nicht durch Zusatzverdienste wie Provisionen.
Captron hat m. E. komplett Unrecht. Fragesteller kann KEINE Provision bekommen, wenn er wieder antritt, denn die würde ja der tatsächlich Akquirierende dann NICHT bekommen. Das kann nicht sein. Provision bekommt TE nicht. G.