Probearbeiten ohne Vertrag?

6 Antworten

Selbst wenn du dort kostenlos arbeitest unterliegst du dort der gesetzlichen Unfallversicherung und bist auch über die Betriebshaftpflicht des Inhabers abgedeckt.

Trotzdem solltet ihr das irgendwie schriftlich fixieren. Sonst könnte man hinterher das immer behaupten.

Du verlierst gar nichts. Dafür haftet der Praxisinhaber.

Praktikanten sind mitversichert. Auch das klärt der Praxisinhaber mit seiner Berufshaftpflichtversicherung.

FZ

Zunächst stellt sich die Frage, unter welchen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen du dort überhaupt erscheinst. Wenn vorher keinerlei schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, du aber trotzdem mit einer vorgegebenen Arbeitszeit dort beschäftigt wirst und Anweisungen ausführst, dann ist rechtlich gesehen ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden. Als solche(r) Beschäftigte(r) würde sicherlich die Berufshaftpflicht eintreten, die jedoch deinen Chef fragen wird, wieso du nicht angemeldet bist.

Zudem hätte der Chef das Problem, dass er deinen Arbeitsvertrag erstmal schriftlich kündigen müsste, wenn er dich wieder loswerden woll. Das Thema "einfach mal einen Tag Probearbeiten" ist also nicht ohne Tücken.

Sollte es wirklich ein Schnuppertag sein, dann heißt das, dass du selbst entscheiden kannst, ob du tatsächlich nur den Betrieb anschaust oder auch mitarbeitest. In diesem Fall kann ich mir vorstellen, dass du, wie in der Antwort von Eclair89 bemerkt, mit deiner eigenen Haftpflicht haften könntest.

Hm, ich bin keine PT,a ber unterhalt mich immer mal mit meinen PTs über so was (hab 2x Woche KG ZNS und 2x/Woche LD, das seit 3 Jahren.. man kennt sich und redet halt mal).

Wie es versicherungstechnisch ist, weiss ich nicht, aber grad gestern erzählten sie mir, sie machen immer Praktikumsvertrag oder bei Probearbeiten Arbeitsvertrag.

und ich geh mal davona us, das hat tatsächlich was mit Versicherung zu tun, wo ich früher als angestellte leitung (Herberge) arbneitete, sagte unser Personalbüro mir nämlich immer "nie einfach so probearbeiten lassen,s ichern sie das immer vertraglich ab, sonst kann es blöde Folgen haben, dannn muckt die BG" Und da ging es besonders auch um die Folgen für den AG (!), falls eben doch was passiert

Und ich denk mal, das wird keinen Unterschied machen, ob man in diesem oder jenem Bereich arbeitet.

Sternchen299 
Fragesteller
 27.02.2019, 10:58

Richtig, im Praktikum ist es via Vertrag geregelt.

Und da beim evtl AG nichts über Probe Ertrag geregelt ist.... Finde ich es sehr seltsam und komisch.

Wer haftet für Schäden, die der Bewerber beim Probearbeiten verursacht?

„Verursacht der Bewerber einen Schaden im Betrieb, ist dessen private Haftpflichtversicherung zuständig“, sagt Ueckert. Deshalb ist es ratsam, sich vom Bewerber vor den Probetagen schriftlich zusichern lassen, dass er auch eine Haftpflichtversicherung besitzt.

Welche Versicherung greift bei einem Unfall am Schnuppertag?

Hat der Schnupperkandidat während des Probearbeitstags einen Unfall, greift in der Regel nicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch hier gilt Vorsicht, falls tatsächlich kein Einfühlungsverhältnis, sondern schon ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Stellt sich heraus, dass der Bewerber auf Anweisung des Arbeitgebers gearbeitet hat, ist er zwar gesetzlich unfallversichert. Der Unternehmer muss dann aber mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaft rechnen, weil er das Arbeitsverhältnis nicht gemeldet und den Arbeitnehmer somit schwarz beschäftigt hat.

Quelle: https://www.impulse.de/management/recruiting/probearbeiten/2097218.html

Sternchen299 
Fragesteller
 27.02.2019, 10:57

Schnuppertag... Noch nie gehört. Also bin ich mit meinen Bedanken gar nicht so unberechtigt. Danke.