Privatversicherung Haftpflicht- Hausrat bei Aachener Münchener vorzeitig Kündigen

5 Antworten

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Hallo, für eine fristgerechte Kündigung ist es leider zu spät, weil diese 3 Monate vor dem Zeitpunkt hätte eingehen müssen, also bereits im Juni hätte dort sein müssen.

Wenn Du aber in Dein Heimatlad zurückgehst hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Leg dem Versicherer eine Kopie Deiner Abmeldung vom Einwohnermeldeamt vor, aus der ggf. hervorgeht, dass Du ins Ausland verziehst. Zu diesem Termin bist Du dann alle Verträge mit einem Mal los. Also kein Grund zur Sorge.

eva252 
Fragesteller
 05.08.2012, 20:16

Danke, es war hilfreiche Antwort

VersBerater  05.08.2012, 20:18
@eva252

Gerne

eva252 
Fragesteller
 05.08.2012, 20:25
@VersBerater

Habe noch eine Frage. Nach dem Umzug steht auf dem Vertrag: Beginn: 28.03.2010Ablauf: 01.10.2015. Da ich befürchte, dass die Kündigung erst zum Ende des dritten Jahres frühestens möglich ist, heisst es dann zum 28.03.2013? Oder ist das Kalender Jahr gemeint 31.12.2013?

VersBerater  05.08.2012, 21:28
@eva252

Das Kündigungsdatum wäre nur dann relevant, wenn Du in Deutschland bleibst. Wenn Du in den nächsten Monaten, also vor dem 01.10.2013 Deutschland für immer verlässt, dann legst Du eine Kopie Deiner Abmeldung, ggf. auch noch mit Bestätigung Deines Umzuges, dem Versicherer vor. Spätestens zum Monatsende des Monats, in dem Du D für immer verlässt, wird der Vertrag aufgelöst. Einige VR rechnen aber auch taggenau ab. Schreib zumindest dass Du zum xxx aus D nach (Dein Heimatland) wegziehst und deshalb den Vertrag zu diesem Tag kündigst und bittest um eine Bestätigung der Vertragsaufhebung. Mach das aber bitte schon im Vorfeld, sobald Du den genauen Termin kennst.

wenn der Termin zur Auswanderung feststeht, meldest du dich ja sicherlich auch beim Einwohnermeldeamt ab.

Die Abmeldebestätigung in Kopie sendest du deiner Versicherung verbunden mit der Forderung einer sofortigen Kündigung (ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt).

Bei der Hausrat-/Glasbruchversicherung dürfte das ohnehin aufgrund Untergang des Versicherungsgegenstandes kein Problem darstellen.

Bei der Haftpflicht sieht es etwas anders aus, da diese auch im Ausland Schadenersatz leistet.

VersBerater  05.08.2012, 19:52

aber nur wenn der Wohnsitz in D ist. Bei Wegzug (Wohnsitzverlegung) ins Ausland ist auch dieser Vertrag hinfällig.

Der Kündigungstermin für den 1.10.2012 ist bereits verstrichen. Dann kannst du nur um AUFHEBUNG des Vertrages bitten, wg. Risikofortfall wenn du ins Ausland ziehst. Das wirst du aber belegen müssen. Sonst kommst du vor dem 1.10.2013 nicht aus den Verträgen raus.

Hatte das nicht bemerkt.Du kannst erst zum01.10.2015 kündigen,Das hättest du beim Unterschreiben sehen müssen.Du kannst es nur Versuchen

VersBerater  05.08.2012, 19:38

Völlig falsche Antwort. Wenn sie Deutschland verlässt, und dies steht oben, dann ist sie mit dem Wegzug aus allen Verträgen draußen. Bitte erst richtig lesen und dann eine gscheite und fachlich fundierte Antwort geben.

Dackelmann888  07.08.2012, 14:13
@VersBerater

Dein Wort in Gottes Ohr

In Deinem Vertrag stehen die Kündigungsfristen drin.

VersBerater  05.08.2012, 19:35

Das war die sinnvollste Antwort.

eva252 
Fragesteller
 05.08.2012, 20:19

Stimmt. Zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, wenn die vereinbarte Dauer mehr als 3 Jahre beträgt. Leider hilft es aber nicht wirklich weiter.