Privatversichert Abtreibung mit 17

8 Antworten

Ja, Ärzte haben Schweigepflicht auch bei minderjährigen Patienten. Eine Minderjährige braucht keine Einwilligung der Eltern für einen Schwangerschaftsabbruch. Sie allein entscheidet, denn es geht um ihre Privatsphäre, ihre Persönlichkeitsrechte. Es kommt nur darauf an, ob der Arzt sie als einsichts- und urteilsfähig beurteilt, das kann auch schon bei 14-Jährigen der Fall sein.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass eine 17-Jährige, die noch über die Eltern versichert ist, nicht über ein eigenes Einkommen von monatlich über 1'000 Euro verfügt. In diesem Fall läuft die Bezahlung des Eingriffs über irgend eine Krankenkasse, die dann das Geld vom Bundesland rückerstattet kriegt.

Die Eltern brauchen also nichts mitzukriegen. Andrerseits ist es sicher besser, wenn sie mit den Eltern darüber reden kann und nicht dauernd etwas verheimlichen muss, das dann vielleicht doch auskommt.

"ie sollte dann zb ne Abtreibung funktionieren, ohne dass Eltern das mitbekommen würden ?"

Manchmal kannst du direkt dort in Bar bezahlen (muss man vorher vereinbaren!) . Wenn du das Geld nicht hast kriegen es die Eltern zwangsläufig mit.

GoetheDresden  10.08.2014, 16:31

So ein Quark. Wenn du keine Ahnung hast, warum antwortest du dann Kirschkerze?

Hallo,

die Schwangerschaftsberatungsstellen kennen sich gut mit diesem Thema aus.

Man kann sich eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen, die dann bei geringem Einkommen der Schwangeren die Kosten im Auftrage des betreffenden Bundeslandes übernimmt. Das gilt aber nur für die Hauptkosten.

Für die Nebenkosten erstellt der Arzt eine Privatrechnung, die die Patientin erhält (bei einer gesetzlichen Krankenkasse würde er diese Nebenkosten direkt mit der Krankenkasse abrechnen). Die Rechnung kann nur ein Elternteil bei der Privatversicherung zur Erstattung einreichen.

Man kann eine Schwangerschaftsberatungsstelle auch vorsorglich kontaktieren (ohne dass eine Schwangerschaft eingetreten ist).

Gruß

RHW

Hallo,

das einzige, was du tun kannst, ist darum bitten, daß die Rechnung direkt an die Krankenkasse geschickt wird. Vielleicht läßt sich der Arzt darauf ein, "Ausschabung" zu schreiben...

Nun, als Minderjährige, weiß ich nicht, ob du alleine die Einverständniserklärung für den eigentlichen Eingriff unterschreiben darfst oder kannst...

Sieht so aus, als ob deine Eltern so oder so von der ganzen Sache Wind bekommen werden...

Es wäre besser, sich mit deinen Eltern zu beraten... Übt denn dein Freund Druck, so daß du abtreibst?.... Er sollte dafür bezahlen, wenn er alles "icognito" haben will !!!

Überleg es dir gut mit der Abtreibung! So was vergißt man nie.

Emmy

GoetheDresden  10.08.2014, 16:32

Emily auch für dich: Wenn man keine Ahnung vom Thema hat, sollte man nicht antworten!

Vanytb 
Fragesteller
 10.08.2014, 16:40

Bin doch nicht schwanger hat mich nur interessiert wie sowas abläuft

KOSTEN

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bei medizinischer und kriminologischer Indikation. In diesem Falle wäre das angesprochene Problem wirklich vorhanden.
  • In den anderen Fällen (Beratungsregelung) übernimmt der Staat die Kosten, wenn die Schwangere weniger als 1033 Euro im Monat zur Verfügung hat.
  • In allen übrigen Fällen müssen die Kosten von der Schwangeren getragen werden. Die Kosten betragen dann etwa Euro 500,00.

VORGEHENSWEISE

  • Du solltest auf jeden Fall mit dem behandelnden Arzt den Aspekt der Verschwiegenheit besprechen und dabei auch konkret nach dem Problem mit der Rechnung bei Privatversicherten fragen.
  • Selbstverständlich ist es möglich, den Arzt direkt bar zu bezahlen und sich die Rechnung persönlich geben zu lassen. Dies setzt natürlich voraus, dass Du die Rechnung selbst begleichen kannst. Die private Krankenkasse wird aber ohnehin nicht dafür aufkommen.
  • Im Falle, dass das Bundesland die Kosten für eine minderjährige Frau ohne Einkomen übernimmt, sollte der Aspekt der Verschwiegenheit mit Arzt und ProFamilia detailliert besprochen und geklärt werden.

VORGEHENSWEISE

  • Ganz entscheidend ist, die Schwangerschaft unverzüglich von einem Frauenarzt bestätigen (oder ausschließen) zu lassen. Nur wenn die Schwangerschaft ärztlich festgestellt ist, hat es Zweck, weiter darüber nachzudenken. Als Minderjährige kannst Du jederzeit ohne Termin als Notfall zu einem Frauenarzt gehen und kommst mit Sicherheit ran, wenn Du sagst, dass Du ungewollt schwanger bist.
  • Falls Du wirklich schwanger bist, solltest Du Dir UNVERZÜGLICH einen Termin für eine dringliche SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG geben lassen. ProFamilia berät neutral, professionell und umfassend. Auf profamilia.de findest Du rechts-oben "Angebote vor Ort" und kannst dort eine nahegelegene Filiale kontaktieren. Nach der Beratung hast Du immer noch ALLE Optionen und kannst Dich fundiert entscheiden.
  • Schwangerschaftsabbrüche sind immer eilig. In Deutschland gilt die strenge Fristenlösung, nach der Abbrüche nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis erlaubt sind.
  • In Deutschland hat jede Frau die freie Wahl, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Diese freie Wahl sollte sie nutzen und dabei ihre Lebensziele und Lebensplanung, ihre eigenen Ansichten und Wertvorstellungen, ihre wirtschaftliche Lage und die eventuelle familiäre Zukunft und Partnerschaft berücksichtigen.
  • Persönlich rate ich meistens dazu, eine ungewollte Teenager-Schwangerschaft abzubrechen und Dir nicht das ganze weitere Leben zu verpfuschen. Lass Dir von den Moralaposteln und Gutmenschen nicht Deine eigenes Leben zerreden. Sei Dir bewusst, welche weitreichenden Konsequenzen eine so junge Schwangerschaft für Dein gesamtes Leben in fast allen Aspekten haben wird.