Privatkaufvertrag erstellt und zum Käufer gesendet. Habe ihm bevor er bezahlt hat gesagt, dass das Produkt doch nicht verkauft werden kann!?
Guten Tag,
Ich habe ein Tablet Zuhause und wollte dies ganz gerne verkaufen.
Ich habe mit Jemanden beschlossen, das wir einen Kaufvertrag machen. In dem Kaufvertrag steht:
"Der Artikel bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer betont ausdrücklich, dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen ist und es sich um einen Privatverkauf handelt. Es wurden keine Nebenabreden getroffen"
Der Käufer hat noch kein Geld gezahlt und ich habe ihm vor der Bezahlung gesagt, dass das Tablet doch nicht mehr verkauft wird.
Also ich habe ihm vor Vertragsabschluss kontaktiert.
Hat er nun ein Anspruch auf das Tablet?
8 Antworten
Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich abgteschlossen wqerden, eine mündliche Absprache ist ein rechtsgültiger Vertrag.
Vertragsabschluss ist hier NICHT die Unterschrift.
OB hier ein Vertrag zustande gekommen ist, wird nicht eindeutig klar.
Der Käufer hat gesagt: "Ich möchte das haben, ich geb dir X Geld!" so viel ist klar. DASwäre im Vertregsrecht ein Angebot".
Der Vertrag kommt zustande, wenn du sagst: "Ja, OK, X Geld ist Gut, du kannst das haben!"
Hast du das nicht so gesagt, sondern "Das machen wir aber schriftlich!" ohne Zusage, also zB "OK, geht in Ordnung, machen wir aber ZUSÄTZLICH schriftlich!"?Der Teil ist der Knackpunkt!
Ich habe mit Jemanden beschlossen, das wir einen Kaufvertrag machen
Ist zu unpräzise.
Habt ihr beide nun einen Kaufvertrag wirksam abgeschlossen, im Sinne von "Ich verkaufe dir..." "Ja, ich kaufe"?
Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt ändert aus meiner Sicht nichts am Anspruch (siehe http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&pp=1&art=6&lexi=&input=&find=Kaufvertrag_Eigentumsvorbehalt%20%3E%3EVereinbarter%20Eigentumsvorbehalt ), wenn der Vertrag abgeschlossen wurde.
Du hast einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen!?
Ergo musst Du auch liefern - vorausgesetzt der Käufer bezahlt.
Privatkaufvertrag erstellt und zum Käufer gesendet
In dem Kaufvertrag steht...
Einen mündlichen Vertrag kann man schlecht senden
war bislang nur von einem mündlichen Vertrag die Rede
nö
siehe Fragestellung : Privatkaufvertrag erstellt und zum Käufer gesendet.
Das ist richtig, nur bislang wurde das Dokument evtl. noch nicht vom Käufer unterschrieben, solange behält das Dokument Angebotscharakter. Aber ich gebe Dir Recht, wenn der Käufer den Vertrag in Händen hält kann er damit machen was er will.
Was soll denn das? Man überlegt sich vorher gründlich, ob man etwas verkauft oder nicht. Wenn ein Kaufvertrag existiert, kann dieser sogar eingeklagt werden. Und der Satz: ...dass eine Sachmängelhaftung nach EU-Recht ausgeschlossen... entbindet Dich nicht davon, dass der Artikel ganuso zu sein hat, wie Du ihn beschrieben hast. Bei Reklamationen kannst Du Dich nicht mit diesem Satz herauswinden. Denn Reklamationen darfst und kannst Du nicht ausschließen.
Ich habe mit Jemanden beschlossen, das wir einen Kaufvertrag machen
Was Du als "Beschluss" darstellst scheint mir bereits ein verbindlicher Kaufvertrag zu sein. Ein gültiges Rechtsgescchäft kommt nämlich nicht durch ein stüclk Papier zustande, sondern durch eine gleichlautende formlose Willenserklärung.
Kunde morgens beim Bäcker: was kostet das Brötchen? Bäcker: ich verkaufes es Ihnen für 30 Ct., Kunde OK, ich nehme das Brötchen für 30 Ct.... Das wars auch schon, damit besteht eine gleichlautende Willenserklärung und ein verbindliches Rechtsgeschäft. Die PApierform bestätigt das ganze nur noch zur Beweisbarkeit.
Das Du ihm das Tablett nun doch nicht mehr verkaufen willst, ist in diesem Fall ein rechtswidriger Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn Du ihm das genauso gesagt hast, hat er Anspruch auf Schadensersatz und sei es nur für den Mehraufwand den er nun hat um ein anderes zu Tablet zu finden... Er kann aber auch aus einer Mücke einen Elefanten machen und vorgeben das ihm dadurch ein gewinnbringendes Rechtsgeschäft entgangen ist zu dem er das Tablet benötigt hätte und ohne dem war es ihm in der Zeit nicht möglich das Millionenschwere Geschäft abzuwickeln... Dann schuldest du ihm erstmal den Millionengewinn
Anders wäre es gewesen, Du hättest die Erfüllung des Rechtsgeschäfts wegen höherer Gewalt ausgeschlagen. "Das Tablet ist untergegangen" damit wärst du aus dem Schneider gewesen
nee, war bislang nur von einem mündlichen Vertrag die Rede... Falls er denn vom Wortlaut her ein Kaufvertrag war.