Privatkauf eBay Kleinanzeigen Gewährleistung?
Hallo,
angenommen, ich kaufe ein elektronisches Produkt. Der Verkäufer schließt die Gewährleistung komplett aus, und sagt, Verantwortung für den Versand trägt DHL/Käufer. Nun kommt bei mir das Produkt an, und funktioniert nicht. Ich sehe aber auch keine optischen Mängel usw....
Was kann ich tun, und gibt es eine Möglichkeit, dem Verkäufer eine vorsätzliche Handlung (verkauf von defekter Ware) nachzuweisen? Rechtlicher Hintergrund?
Danke euch!
5 Antworten
Der VK muss schon ein funktiontüchtiges Produkt liefern. Den Nachweis das es nicht so ist musst du führen .
Fall er das Produt selber irgendwo gekauft hat.....evtl hat er es ja defekt bei Ebay gekauft - mal die Bewertungen durch gehen......
Oder auf Verdacht ne Anzeige bei der Polizei erstatten weil man den Verdacht hat. Evtl. bekommt der eine oder andere kalte Füße
Bei Privatkauf gibt es keine Gewährleistung vom Verkäufer.
Du müsstest ihm nachweisen das er wusste das, dass Gerät kaputt ist und es dir arglistig verschwiegen hat und das ist quasi unmöglich.
Ja, wenn du das dem Verkäufer beweisen kannst, dann kannst du noch was machen. Allerdings musst du das beweisen. Das wäre möglicherweise mit einem Gutachten durch einen Sachverständigen denkbar. Aber dann wirft man schlechtem Geld halt gutes Geld hinterher. Um welche Summe geht es denn?
Naja, ca 100-150
Der untersucht das Gerät und prüft was die Ursache für den Defekt war und kann dir dann vielleicht dabei helfen, zu beweisen, dass der Defekt schon vor dem Versand da war.
Und wie will der das machen? Am ende kann mir doch immer vorgeworfen werden, das ich vielleicht das Gerät schon benutzt habe und es beschädigt habe.
Auch bei einem privaten Verkauf muss die Ware der Beschreibung entsprechen. Tut sie das nicht kannst du natürlich vom Kauf zurücktreten und dein Geld zurück verlangen. Weigert sich der Verkäufer kannst du ihn natürlich anzeigen und dich so um dein Geld bemühen.
Wenn das Paket versichert war sollte er es einfach DHL melden und dort die Schadenssumme einfordern. Ist einfacher für euch beide.
Und was ist, wenn der Verkäufer sagt, ich sei schuld weil ich es fallen gelassen hab...
Dann zeigst du ihn eben an.
Er hat aber Gewährleistung ausgeschlossen. Das heißt doch eigentlich, das er da unangreifbar ist.
Weigert sich der Verkäufer kannst du ihn natürlich anzeigen und dich so um dein Geld bemühen.
Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Wenn das Paket versichert war sollte er es einfach DHL melden und dort die Schadenssumme einfordern.
Bei Ware, die nicht durch den Versand beschädigt wurde, gibt es nichts "einzufordern"
Was gibst Du hier für merkwürdige Ratschläge?!?
ich finde, du bist da etwas selber schuld. zu diesen bedingungen hätte ich nie geordert
Und auf was guckt so ein Sachverständiger, und was kann der feststellen?