Privater Auto-Verkauf wenn man nicht als Halter eingetragen ist?
Ich habe folgendes Problem: ich möchte ein Auto an Privatkäufer verkaufen. Allerdings bin ich im Fahrzeugbrief UND Fahrzeugschein nicht eingetragen, sondern mein Vater (selber Nachname). Er wohnt allerdings in einem anderen Bundesland als ich momentan (dort ist also auch das Auto gemeldet).
Würde es jetzt zu Problemen kommen, bei der Zulassungsstelle zwecks Ummeldung auf einen evtl. Käufer?
Und nebenbei: wie sollte die Ummeldung generell vonstatten gehen, wenn man ein PKW an eine Privatperson verkauft? Sollte man nach dem Kauf gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren für die Ummeldung? Man kann jemand Fremden doch nicht mit seinen Kennzeichen losfahren lassen, solange man noch als Halter (bzw. mein Vater) eingetragen sind.
Wäre sehr dankbar wenn mir das mal alles jemand erklären könnte, hab es noch nie gemacht bisher!!! ;)
3 Antworten
Hi, du solltest das Auto vorher abmelden um auf Nummer sicher zu gehen: hierzu benötigst du zwar keine Vollmacht vom Vater, jedoch die Zulassungsbesch. Teil 1 (früher Fahrzeugschein ) u. Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) sowie beide Knennzeichen; evtl. gleich noch die HU- /AU-Untersuchuchungsberichte vom Vater mitgeben lassen (wird für den Käufer zum Anmelden benötigt)!
Ausserdem mußt du unverzüglich den Verkauf deinem bisherigen Versicherer melden, falls du der Versich.nehmer bist! Die Zulassungsstelle meldet zwar automatisch dem Versicherer und dem Hauptzollamt die Abmeldung des Autos wg. der Vergütung der zu zuviel bezahlten Prämien u. Kfz-Steuer, jedoch sollte dein bisheriger Versicherer schon mal wissen was du vorhast: ein Ersatzauto beim selben Versicherer oder eben kein Folgefahrzeug usw.
Mit einer formlosen Mitteilung an den bisherigen Versicherer über die weitere Verwendung bzw. die Angabe der Kontoverbindung (falls bisher nicht bekannt) beschleunigt die Gutschrift erheblich!
Viel Erfolg damit und gute Fahrt weiterhin wünscht dir siola55!
Oh - danke sehr für deinen Stern ;-)
Bist du Eigentümer des Fahrzeugs? Das muss nicht die Person sein, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Dein Vater ist Eigentümer und Halter?
Papa soll ne Volllmacht ausstellen, damit kannst du 1. Das Auto abmelden; niemals angemeldet verkaufen; danach kannst das Auto verkaufen. Wie der Käufer das Auto nach Hause bekommt, ist sein persönliches Problem. Soll er sich einen Trailer mitbringen.
dann solltest du weiterlesen, für den Verkauf benötigt er eine Vollmacht
Dann hast du meine Antwort noch nicht gelesen: Sicherheitshalber sollte grundsätzlich das Auto vor dem Verkauf abgemeldet werden, da immer wieder schlechte Erfahrungen mit dem Käufer gemacht werden!
Ausserdem antwortest du in deinem 1. Satz falsch: Papa soll ne Vollmacht ausstellen...
Dein Vater ist Eigentümer und Halter?
Als Fzg-Halter ist er nicht automatisch auch noch Eigentümer! Der Eigentümer steht im Kaufvertrag!!!
Du benötigst allerdings eine schriftliche Vollmacht deines Vaters. Sofern das Auto in einer Garage oder einem privaten Stellplatz steht, dann kannst du die Nummerschilder abnehmen und das Auto abmelden. Der Käufer besorgt sich dann ein Überführungskennzeichen und meldet das Fahrzeug an.
Lies den nachfolgenden Link genau durch, dann kannst du nichts falsch machen.
Du benötigst allerdings eine schriftliche Vollmacht deines Vaters...
Die Vollmacht vom Vater wird nur zur Zulassung/Anmeldung eines Fahrzeugs benötigt, falls du nicht der Fzg-Halter sein sollst!
Für die Abmeldung ist keine Vollmacht erforderlich, sondern nur die Zulassungsbesch. Teil 1 (früher Fahrzeugschein ) u. Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) sowie beide Knennzeichen!
Papa soll ne Volllmacht ausstellen, damit kannst du 1. Das Auto abmelden;
Für die Abmeldung ist keine Vollmacht erforderlich, sondern nur die Zulassungsbesch. Teil 1 (früher Fahrzeugschein ) u. Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) sowie beide Knennzeichen!