Private Dienstleistungen anbieten ohne Gewerbeschein?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das geht nicht. Denn du zielst ja schon auf die Geschenke ab und somit ist es ein gewerblicher Hintergrund ("mit Gewinnbeabsichtigung"). Und dafür brauchst du einen Gewerbeschein, der nichtmal teuer ist. Kostet rund 40 Euro und sichert dir, dass du nicht vom Finanzamt wegen Steuerhinterziehung angezeigt wirst.

Das versteuern ist auch easy, denn solange du keine großen Summen verdienst, machst du nur eine "Einnahme-Überschuss-Rechnung". Das macht jeder Steuerberater für kleines Geld.

Aber das was du da planst ist bewusste Steuerhinterziehung.

JohnYa 
Fragesteller
 22.02.2017, 11:24

Nicht mal unbedingt gezielt, es wird in der Anzeige beschrieben dass ich kein Geld benötige, sprich es wird nicht offen gesagt dass auf eine Schenkung gehofft wird.

Aber du hast 100% recht dass es sicherer ist, Aufwand hätte man damit auch nicht, stimmt.

sneakasd  22.02.2017, 11:29
@JohnYa

Nun, du schreibst aber in deiner Frage: "Kostenlos anbiete, dafür in Oma-Manier mir Geld als Dankeschön in die Hand gedrückt wird". Das ist bei 1-2x Okay, aber nicht wenn es regelmäßig passiert. Das sind regelmäßige Einnahmen die du dann hast. Und dann brauchst du einen Gewerbeschein (nimm noch die Kleinunternehmerregelung, dann brauchst du auch keine Mehrwertsteuer zu berechnen und keine Umsatzsteuervorauszahlung zu leisten).

Du Kommunizierst es vielleicht nicht offen, aber du zielst ja schon darauf ab damit Geld zu verdienen. Und schon bist du gewerblich Unterwegs. So einfach ist das.

Mach doch einfach so einen Gewerbeschein. Ist wirklich kein Stress.

kevin1905  22.02.2017, 15:46
@JohnYa

Dir ist aber klar, dass auch Schenkungen steuerpflichtig sind? Freibeträge mal außen vor?

Allerdings bin ich auf den Trichter gekommen, dass man dafür ja einen
Gewerbeschein benötigt und die Einnahmen dann versteuern muss.

So ist es. Alles was du wiederkehrend, also mehr als einmalig anbietest, mit dem Ziel dadurch Geld zu verdienen ist gewerblicher Natur.

Wie würde es laufen wenn ich offiziell die Dienstleistung Gratis
anbiete, mir jedoch (nach Oma Manier) ein wenig Geld in die Hand
gedrückt wird als Dankeschön? 

Dann hättest du bei mir z.B. ein Problem, da ich in meiner Eigenschaft als Unternehmer dir keine Bezahlung schulde, bis ich eine Rechnung habe.

Außerdem wäre es reichlich dämlich die Dienstleistung kostenpflichtig irgendwo zu einzustellen. Zum einen kannst du die Kosten nicht steuerlich absetzen, zum anderen ist das Finanzamt auch nicht dämlich. Du setzt dich damit der Gefahr einer Steuerstraftat aus.

Über Gewährleistungsansprüche rede ich nicht mal.

nein, das bringt dich nicht aus, sondern in die Misere

du machst dann Schwarzarbeit und das ist strafbar

wenn nur einer deiner Kunden eine Rechnung möchte oder die Ausgabe in seiner Steuererklärung angibt, bist du gearscht.

Das Finanzamt prüft bei einem Unternehmer nicht nur, ob die Ausgabe berechtigt war, sondern auch, ob der Empfänger die Einnahme versteuert hat. So kommt man dann auch dich.

Warum willst du kein Gewerbe anmelden. Das kostet nicht viel und es läuft alles geregelt.

Sicher musst du deine Einkünfte besteuern, aber so viel werden es nicht sein, das du dafür viel Steuern bezahlen müsstest. Du kannst ja von den Einnahmen auch die Kosten abziehen.

Umsatzsteuer musst du nicht unbedingt bezahlen, wenn du dich als Kleinunternehmer anmeldest.

wenn du es so machst, wie du willst und dann kommen sie dir auch die Schliche, hast du viel mehr Scherereien als jetzt

Jein. Wenn das Finanzamt nicht zu genau hinschaut dann ja, ist aber eine Gratwanderung. Wenn die Einnahmen zu hoch oder zu regelmäßig werden, kann man dir die Steuerhinterziehung direkt nachweisen. Dass es in jedem FALL eine Steuerhinterziehung ist, und du es deshalb lassen solltest, sei mal dahin gestellt.

wenn du etwas (auch verkappt) mit "gewinnabsicht" herstellst, verkaufst oder dienstleistungen anbietest, bist du automatisch "gewerblich".

setze dich keinem risiko aus und beantrage einen gewerbeschein. solange das im rahmen des sog. "kleingewerbes" ist, brauchst du auch keine MWSt erheben