Privat Haftpflichtschaden abgelehnt

13 Antworten

Lass dich von einem Anwalt beraten. Aber ganz ehrlich, eine Geige lehnt man auch nicht gegen die Wand. Dafür gibt es Geigenständer oder man legt sie in den Kasten. Würde mich nicht wundern, wenn es auch als Eigenverschulden abgelehnt wird.

Die meisten Kommentare zeigen leider eine Unkenntnis darüber was die Aufgaben einer Haftpflichtversicherung sind.

Die sind zum einen die Ansprüche des anderen zu überprüfen. Sind die berechtigt dann zahlt die Versicherung. Sind die aber unberechtigt, dann ist es nicht Aufgabe der Versicherung zu zahlen nur weil es jemand sagt oder so haben will - hier geht es vor allem um gesetzliche Regelungen, vor allem nach BGB.

Wenn also eine Haftpflichtversicherung ablehnt, geschieht dies nicht aus Willkür, sondern zum Schutz des Versicherten. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schutzfunktion zur Abwehr unberechtigter Ansprüche - auch gerichtlich.

Von daher ist es Unfug eigene Anwälte einzuschalten. Sollten irgendwelche Forderungen vom Anspruchsteller, dessen Anwalt oder irgendwelche Gerichtsschreiben kommen dann ist das alles sofort an die Haftpflichtversicherung weiterzuleiten die eben auch notfalls die gerichtliche Abwehr übernimmt.

Bei besseren Haftpflichtversicherungen kann man davon abweichend zusätzlich Dinge versichern, wo die Gegenseite überhaupt keinen rechtlichen Anspruch hat, aber wo man evtl. doch selbst will dass der Geld sieht. Dies betrifft deliktunfähige Kinder, gemietete/geliehene Gegenstände, KFZ Be-/Entlädeschäden (Parkplatz Einkaufswagen, hier greift nämlich sonst die KFZ Haftpflicht) usw.

holger1st  29.02.2012, 10:34

Nachsatz weil es auf die Schnelle übersah:

Ist man wie hier selbst der Geschädigte hat man eben damit zu kämpfen. Hier geht es auch um eine evtl. Mitschuld. Wer seine Versicherungen generell über einen Versicherungsmakler versichert hat, hilft einem dieser normal auch in solchen Fällen gegen eine fremde Versicherung zunächst mal weiter.

Wenn nicht und man sonst niemanden hat der hier sauber formulieren und argumentieren kann, dann bleibt tatsächlich nur der Anwalt zur Durchsetzung eigener Rechte. Aber der kostet. Rechtsschutzversicherung ist hoffentlich vorhanden...

Wessen PHP sollte denn den Schaden bezahlen ? Wenn überhaupt, dann dessen der die Geige getreten hat.

Zyogen  29.02.2012, 10:10

Ich denke nicht, daß ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, wenn jemand eine Geige tritt, welche eine andere Person schuldhaft an einem ungeeigneten Ort deponiert.

jockl  29.02.2012, 10:57
@Zyogen

Das ist richtig aber doch einen Versuch wert.

Eine neue Geige kaufen, ganz einfach. Da die Geige einfach auf dem Boden stand und keinerlei Maßnahmen getroffen wurden, sie zu schützen, mußt Du auch das Risiko der Zerstörung selbst tragen. Hätte sie auf dem Hochschrank gelegen und Dein Nachbar hätte sich draufgesetzt, wäre es vermutlich anders ausgegangen.

Du solltest Dich bei passender Gelegenheit einmal nach einer "Instrumentenversicherung" umsehen, unter anderem von http://www.sinfonima-versicherung.de/

Haftung, und damit bedingungsgemäße Deckung durch die pH setzt ein verschulden voraus. Will heißen dein bekannter muss den schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Nur dann muss er für den schaden haften. Den Nachweis musst DU führen.ob deine oder die Argumentation der Versicherung richtig ist kann dir hier niemand ohne Kenntnis der konkreten Örtlichkeit sagen. Für wertvolle Instrumente empfiehlt sich aber immer eine instirumentenversicherung da es sich hierbei um eine allgefahrendeckung handelt. Hier ist auch das abhandenkommen, die unsachgemäße Handhabung, ja sogar Vandalismus versichert und zwar zun Neuwert. Im schadenersatzrecht steht dirnimmer nur Zeitwert zu.