Praktische führerscheinprüfung durchgefallen. Rechtlich vorgehen?

8 Antworten

Was ist denn passiert?

Es sei gleich gesagt....die "Chance" tendiert gegen Null. Selbst wenn dein Fahrlehrer ebenfalls der Meinung wäre, dass du hättest bestehen müssen. Denn aus eben diesem Grund wird die Prüfung von einem "amtlich anerkannten Sachverständigen" abgenommen...und eben nicht einfach vom Fahrlehrer. Wenn nur du alleine irgendwas ungerechtfertigt fandest, dann ist die Chance genau bei Null.
Klar...der eine Prüfer lässt einem etwas mehr durchgehen, als der andere. (ich hatte bei verschiedenen Prüfungen auch von Griesgram bis super nett alles mögliche)....aber trotzdem lässt ein Prüfer einen normalerweise nicht grundlos durchfallen.


Es macht daher keinen Sinn dagegen vorzugehen...abgesehen davon, dass Kosten und Zeit in keinem Verhältnis zu einer erneuten Prüfung stehen würden

Siraaa  10.02.2016, 22:23

grad unten gelesen, dass es um ein "nicht bremsbereit sein geht" und um eine mögliche Behinderung?
Eine Behinderung wäre def. ein Grund durchzufallen und ob man bremsbereit ist oder nicht, dass sieht man als Fahrschüler oft anders.
Würdest du deswegen versuchen dagegen vorzugehen, dann würden deine Chancen bei ziemlich genau 0 liegen.

Gerade in der Prüfung passiert es sehr schnell, dass einem das mit nicht bremsbereit sein, angekreidet wird...da reicht es aus, auch nur etwas zu schnell an einer Vorfahrt achten vorbeizufahren oder den Glauben zu erwecksen, dass man auch bei einer Vorfahrt nicht ausreichend auf den anderen Verkehr achtet.

Rohat1909 
Fragesteller
 10.02.2016, 22:23

 Bin sehr gut gefahren, was der Fahrlehrer auch bestätigt hat. Zuerst mal haben sich der Prüfer und Fahrlehrer die GANZE Fahrt privat unterhalten ( über Whisky) Beim links einfahren von einer Hauptstraße auf dem TÜV Gelände habe ich einen Fußgänger behindert. Bin mit Schritt Geschwindigkeit auf Gelände rein gefahren, habe aber sofort angehalten, so dass ich halb auf der und dem Fußweg stehen geblieben bin . Der Fußgänger musst dadurch rechts an dem Auto vorbei, hat mir aber signalisiert dass ich weiter fahren darf. Der Fußgänger war aber auf keinen Fall gefährdet. Auf dem Prüfprotokoll steht angekreuzt: Gefährdung oder Schädigung und Unterlassene Bremsbereitschaft. 

Siraaa  11.02.2016, 08:21
@Rohat1909

der Fußgänger reicht völlig aus...Behinderung dessen und man ist ganz flott durchgefallen. (Als ich ähnliches mal in der Fahrstunde gemacht habe, ist mein Fahrlehrer fast ausgerastet...und ihn brachte normalerweise nix so schnell aus der Ruhe)
Das sich Fahrlehrer und Prüfer unterhalten ist fast normal (es sei denn sie können sie überhaupt nicht ausstehen). Bei einer meiner Prüfungen haben sie sich z.B. die ganze Zeit über den vorherigen Fahrschüler (der einen kleinen Unfall gebaut hatte) unterhalten. Ein anderer Prüfer wiederum hat sich mit meinem Fahrlehrer über ein gemeinsames Hobby unterhalten.

Ein rechtliches Vorgehen hat überhaupt keinen Sinn, da du unmöglich beweisen kannst, das der Prüfer einen Fehler gemacht hat. Selbst wenn du vor Gericht beweisen könntest, das der Prüfer einen Fehler gemacht hat, bekommst du deswegen keinen Führerschein. Um den Führerschein zu bekommen, musst du die Fahrprüfung sowiso nochmal machen und bestehen. 

Wenn Du beweisen kannst, dass nicht Du sondern der Prüfer die Fehler gemacht hat, bekommst Du den Führerschein. Aber das wird sehr schwer werden.

Und weshalb? Hat der Prüfer nachweislich (gerichtsfest beweisbar, eingetragen im Prüfbericht) Fehler gemacht?

Manchen Prüfern reicht die kleinste Kleinigkeit, Behinderung sowieso und wenn der Prüfer an diesem Tag einen schlechten Tag hat oder noch nicht viele die Durchgefallen sind (wegen der erforderlichen Durchfallqutoe) dann hat er diesen Grund um dich durchfallen zu lassen. Deswegen ist es grad bei solchen Prüfern immer gut wenn man in der Früh oder evtl Mittags Prüfung hat denn da sind die Prüfer noch sehr großzügig und das wissen die Fahrlehrer.