Postbote verstößt gegen Briefgeheimniss!

13 Antworten

Eine Warensendung darf durch die Post geöffnet werden, um zu sehen, ob es tatsächlich eine Warensendung ist.

Und da bis auf eine Rechnung o. ä . in einer Warensendung kein Schriftstück drin sein darf, liegt auch keine Kommunikation vor. Somit wäre meiner Meinung nach auch gar kein Geheimnis da, was gebrochen hätte werden können.

Wenn Du nicht möchtest, daß Deine Sendung geöffnet wird, mußt Du Dir ein Päckchen oder ein Paket schicken lassen.

Siehe dazu auch: http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1016009_901

Nur weil du Dir was bestellst was Deine Eltern nicht wissen sollen , willst du rechtliche Schritte gegen den Postboten einleiten, weil er in eine offene Warensendung geschaut hat? 1. bestell Dir in Zukunft einfach was per Paket, dann kann keiner mehr rein sehen. 2. offen ist offen, da kann reinsehen wer will 3. Lass Deine Wut darüber das Deine Eltern nun wissen was du bestellst nicht am Postboten aus.

Ich denke, dass der Postbote zufällig rein geguckt hat und das nicht bewusst getan hat. Es war nicht in Ordnung, dass er dann auch noch die Ware genannt hat, aber da er das Päckchen ja nicht geöffnet hat, kannst du da nichts machen. War es denn so schlimnm, dass deine Eltern es gehört haben?

Alice21  14.05.2010, 12:09

Ich glaube auch, dass bei einer Warensendung das Briefgeheimnis gar nicht gilt.

Sorry, sorry! Ich meinte es war ein Einschreiben verpackt in diesem braunen gepolsterte Verpackung! Also die darf zu sein.

SORRY, habe mich vertan..

Es geht auch nicht darum, ob er reingeguckt hat, sondern, dass er es rausposaunt hat, weil es zum briefgeheimnis gehört.

Du solltest dich über den Postboten beschweren. Der hat nicht in deine Post zu schauen und erst recht nicht, das auszuposaunen. Völlig egal, wer da neben dir steht. Nicht alle Leute verstehen sich (leider) mit ihren Eltern.