Postbank, Inkasso, Zivilklage?

6 Antworten

Hast du noch irgendetwas schriftliches? Wenn nein: "Hallo. Schicken Sie mir zur Prüfung der Forderung eine Forderungsaufstellung und einen Vertragsnachweis zu, sowie einen Nachweis über Vereinbarung von Kontoführungsgebühren in der behaupteten Höhe."

Gab es eine Mahnung? Du schreibst nein. "Hallo. Ich weise darauf hin, dass ich nie eine Mahnung erhalten habe, ich demnach gar nicht im Verzug bin. Zur Prüfung ihrer Forderung schicken Sie mir Rechnungen, einen Zustellungsnachweis der Rechnungen und einen Zustellungsnachweis der Mahnungen zu."

Gab es eine Kündigung? Hast du einen Einschreibebeleg? "Hallo. Ich habe am XX.XX. per Einschreiben gekündigt. Die Forderung weise ich daher zurück."

Pauschale Sätze "Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten. Ich untersage insbesondere die persönliche Kontaktaufnahme oder die Meldung an Auskunfteien. Anwaltskosten sind zusätzlich zu Inkassokosten grundsätzlich verboten (Schadensminderungspflicht)."

Sobald man Infos hat, kann man auch entscheiden, wie man sich verhält. Wenn man seinen Künsigungdwunsch auf der Toilette aus sich herausgeschrieen hat, jedoch nie gegenüber der Postbank geäußert hat, ist die Forderung auch berechtigt. Inkassogebühren sind nach Ansicht einiger Gerichte nicht erstattungsfähig, da sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Das ist insbesondere der Fall, wenn man nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten hatte. Wenn man nie in Verzug war, sind söämtliche Verzugskosten (Gerichts-/ Anwaltsgebühren und co.) nicht erstattungsfähig und müssen nicht bezahlt werden. Allerdings sollte man, sobald klar ist, dass die Hauptforderung berechtigt ist, genau diese auch zahlen (Verwendungszweck "Nur Hauptforderung")

nash4 
Fragesteller
 18.09.2013, 13:56

Ich habe auch überlegt genau die Hauptforderung zu zahlen und eben nicht die Inkassokosten. Aber ich soll das Geld ja direkt an das Inkassounternehmen überweisen. Und wer weiß was die dann damit machen! Vielleicht behalten sie die Hälfte und teilen der Postbank mit, dass "da mehr nicht zu holen war".

Und du hast schon recht, den Vertrag habe ich unterschrieben, aber ist die Forderung damit gerechtfertigt, wenn ich niemals Karte und Geheimzahl bekommen habe?? Denn dies stellt ja die Leistung der Postbank dar.

Vielleicht wäre die Postbank ja auch mit einem Teil der Forderung schon zufrieden, weil dieser Fall in meinen Augen eben nicht so eindeutig ist.

Aber meine Frage war ja auch, ob jemand schon die Erfahrung gemacht, dass die Postbank bei geringen Beträgen wirklich per Anwalt Zivilklagen führt?

Havege  18.09.2013, 14:24
@nash4

Aber meine Frage war ja auch, ob jemand schon die Erfahrung gemacht, dass die Postbank bei geringen Beträgen wirklich per Anwalt Zivilklagen führt?

Ja das werden sie, das ganze ist wesentlich unkomplizierter für die als du dir das vorstellst.

mepeisen  18.09.2013, 16:19
@nash4

Aber ich soll das Geld ja direkt an das Inkassounternehmen überweisen.

Na und? Schreibe im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" dazu, dann ist eine andere Verrechnung nicht zulässig.

Vielleicht behalten sie die Hälfte und teilen der Postbank mit, dass "da mehr nicht zu holen war".

Was nicht dein Problem wäre.

Und du hast schon recht, den Vertrag habe ich unterschrieben, aber ist die Forderung damit gerechtfertigt, wenn ich niemals Karte und Geheimzahl bekommen habe??

Nur wenn eine Bankkarte ein expliziter Vertragsbestandteil war und du das ggf. angemahnt hast. Für ein normales Konto ist eine EC-Karte nicht zwingend vorgeschrieben. Was du unterschrieben hast, wissen wir ja nicht.

Havege  18.09.2013, 14:23

Gab es eine Mahnung? Du schreibst nein. "Hallo. Ich weise darauf hin, dass ich nie eine Mahnung erhalten habe, ich demnach gar nicht im Verzug bin

Eine Mahnung ist nicht notwendig um in Verzug zu geraten.

mepeisen  18.09.2013, 16:16
@Havege

Wenn du schon so etwas schreibst, solltest du auch die konkreten Fälle benennen, wo eine Mahnung nicht notwendig ist. Die sind nämlich an einer Hand abzuzählen. Dann solltest du dir evtl. die Mühe machen, dich mit dem Fall auseinander zu setzen um zu erkennen, dass hierbei zum Beispiel die Rechnungsstellung gerade nicht unterbleiben darf.

Ein pauschales "Eine Mahnung ist nicht notwendig" ist ansonsten einfach nur grundfalsch. Ich empfehle §286 BGB und etwas Recherche, um zu verstehen, was mit den einzelnen Fällen gemeint ist.

Schuldenhelfer  19.09.2013, 09:25
@Havege

Was soll das??? Eine Mahnung ist grundsätzlich notwendig um jemand in Verzug zu setzen. Nicht nur das, der Forderungssteller muss auch beweisen das die Mahnung beim zahlungspflcihtigen angekommen ist. Eine Mahnung ist nur dann nicht notwendig wenn es sich um sogenannte Dauerschuldverhältnisse handelt (Kreditvertrag, Miete) in denen Zahlungshöhe und Zahlungstag von vornherein festgelegt worden sind.

Der § 497 BGB (10-jährige Hemmung bei Verbraucherdarlehensverträgen) greift nur, wenn überhaupt ein Zahlungsverzug vorliegt. Wenn es aber die Postbank über Jahre hinweg unterlassen hat, dem Kontoinhaber mindestens 1-mal jährlich einen Kontoauszug mit Mitteilung über einen durch die Kontoführungsgebühren entstandenen Saldo zukommen zu lassen (für die Zustellung wäre die Postbank in der Beweispflicht), kann nicht von einem Zahlungsverzug gesprochen werden. Ein Kontokorrentverhältnis kann nicht mehr geltend gemacht werden.

Mithin ist der Anspruch jetzt verjährt, wenn die Einrichtung des Kontos länger zurückliegt als 3 Kalenderjahre (2009 oder früher).

Selbst wenn § 497 BGB anwendbar wäre, könnte immer noch erfolgreich hilfsweise die Einrede der Verwirkung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB vorgebracht werden, wenn es die Postbank über Jahre hinweg aus unerfindlichen Gründen unterlassen hat, dem Kontoinhaber eine Aufrechnung über den Kontosaldo nebst Bitte um Ausgleich zuzustellen. Der Kontoinhaber durfte sich daher nach Treu und Glauben darauf einstellen, dass die Postbank keine Forderungen aus dem Girokonto geltend macht.

Also: die Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen, weil der Anspruch verjährt sowie verwirkt ist.

Es werden dann zwar noch böse Mahnbriefe von Rechtsanwalt Heyl kommen, aber auch der wird nichts an der geltenden Rechtslage ändern. Ob ihm und der Postbank das so passt oder nicht, ist unerheblich.

Bei Mahnbescheid: rechtzeitig Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht schicken. Schufa-Einträge bei bestrittenen Forderungen sind unzulässig, § 28a BDSG, und können mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten, mit einstweiliger Verfügung sowie mit Geltendmachung von Schadensersatz aus widerrechtlicher Kreditgefährdung gekontert werden (§ 824 BGB). Eigenauskunft bei der Schufa einholen.

nash4 
Fragesteller
 21.09.2013, 22:05

danke:) also seit dem 28.07.2009 war das Konto überzogen (also Kontoführungsgebühren). Wie gesagt, ich habe damit nie etwas gemacht. Die Kontokorrentabrechnung der Postbank AG listet aber den 23.03.2010 als Datum (mit einem Betrag von 17,83 Euro). Damit wäre es erst ab 1.1.2014 verjährt, richtig? Aber was zählt denn nun? Das Datum der ersten Überziehung, oder die Kontokorrentabrechnung aus dem Jahr 2010?

Ich bedanke mich hiermit für alle Beiträge! :)

nash4 
Fragesteller
 21.09.2013, 22:26
@nash4

der Betrag vom 23.10.2010 ist nicht 17,83 Euro, sondern 75,83 Euro und damit um knapp 20 Euro mehr als in der ersten Mahnung (die mich ja nie erreicht hat). Die Verwirrung wird weniger, aber sie hat sich noch nicht ganz aufgelöst:)

Goofy62  21.09.2013, 22:33
@nash4

Am besten mal eine Verbraucherberatung oder einen Anwalt fragen.

Prinzipiell hat der Anspruch bereits im Jahre 2009 bestanden bzw. die Postbank hätte bereits im Jahre 2009 von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis gehabt haben müssen. Mithin müsste das Jahr 2009 als Grundlage für den Fristbeginn der Verjährung angesetzt werden und nicht das Jahr 2010.

Die Postbank will angeblich erst ein Jahr später dazu in der Lage gewesen sein, eine korrekte Korrentabrechnung zu erstellen. Die Bank kann nicht darlegen, warum sie für das Geschäftsjahr keine Korrentabrechnung erstellt hat. Und die Bank kann auch nicht darlegen, warum sie nicht in der Lage war, wenigstens im Jahre 2010, nachdem sie immerhin die Abrechnung erstellt haben will, dem Kontoinhaber eine korrekte Abrechnung zuzustellen und um Ausgleich des Sado zu bitten. Das soll die Bank mal einem Richter weismachen, dass das ein geschäftsübliches Verhalten sein soll, entsprechend der Sorgfaltspflichten.

Selbst wenn die Forderung nicht verjährt ist, kann man immer noch die Einrede der Verwirkung vorbringen, weil die Bank gegen die verkehrsüblichen Geschäftspflichten verstoßen und keine Abrechnungen zugestellt hat.

Sicherheitshalber einen Anwalt oder die Verbraucherberatung damit beauftragen, einen Widerspruch zu schreiben.

schreibe dem inkassobüro einfach das du eine aufstellung über die genauen kosten haben willst damit du sehen kannst wann diese entstanden sind und ob sie bereits verjährt sind.

Havege  18.09.2013, 12:59

Da wird vermutlich gar nichts verjährt sein.

100€ klingt für mich nach etwa einem 8Monaten Kontoführungsgebühren der Postbank inklusive Mahngebühren.

nash4 
Fragesteller
 18.09.2013, 13:05
@Havege

also am 1.1.2014 sind die Forderungen verjährt. Eigentlich wollte ich ja abwarten

Havege  18.09.2013, 14:20
@nash4

Die Forderungen sind also von 2010 ? Sicher ?

Und ich würde mich nicht darauf verlassen, abwarten ist eine ganz dumme Idee.

kevin1905  18.09.2013, 16:00
@nash4

Bei Konto- und Darlehenssachen gilt eine 10 jährige Verjährungshemmung. Erst nach Ablauf dieser 10 Jahre beginnen die 3 Jahre Regelverjährungsfrist zu laufen.

mepeisen  18.09.2013, 16:21
@kevin1905

Das ist nicht richtig. Bei Darlehensverträgen gilt diese Hemmung, aber auch nur dann, wenn man in Verzug gesetzt wurde. Bei allgemeinen Kontogebühren gilt die 10 Jahre Hemmung erst einmal nicht.

Bei Konto- und Darlehensgeschäften greit eine 10 jährige Verjährungshemmung, erst nach Ablauf dieser beginnt die Regelverjährungszeit von 3 Jahren.

Aufgrunddessen wäre vielleicht der Gang zum Rechtsanwalt deinerseits hier nicht zwingend falsch.

Was das Inkassobüro macht ist belanglos, deren Gebühren sind nicht dein Problem. Ob die Postbank klagt, kann man nicht sagen. Ich denke aber das wird weniger vom Streitwert als von der Beweislage abhängen, schließlich müssten die den Richter überzeugen.

mepeisen  18.09.2013, 16:23

Ergänzung/Richtigstellung: Diese 10 Jahre Hemmung befinden sich in §497 BGB und dieser gilt ausschließlich für Darlehensverträge. Reine Kontoführungskosten dürften damit, selbst wenn sie über einen Dispo verrechnet wurden, gerade nicht betroffen sein, da es nie einen wirksamen Darlehensvertrag über diese Kontoführungskosten gab.

So ist beispielsweise in §491 BGB geregelt, dass bei einem Nettodarlehensbetrag von weniger als 200€ nicht von einem Darlehen gesprochen wird. Das trifft hier ja zu.

Goofy62  21.09.2013, 16:36
@mepeisen

Sehr richtig. Die Postbank darf hier auch gar nicht von einem Zahlungsverzug reden, weil sie es entgegen ihrer Pflicht versäumt hat, den Kontoinhaber mindestens einmal jährlich über einen Kontoauszug über die durch die Kontoführungsgebühren entstandenen Saldi in Kenntnis zu setzen.

Folglich ist kein Verbraucherdarlehensvertrag zustandegekommen, § 497 BGB ist nicht anwendbar, auch wenn die Postbank und der RA Heyl das gerne so hindrehen wollen.

Selbst wenn § 497 BGB anwendbar wäre, dann könnte man immer noch hilfsweise den Einwand der Verwirkung gem. § 242 BGB vorbringen, weil die Postbank es über Jahre hinweg versäumt hat, den Kontoinhaber über den Saldo in Kenntnis zu setzen. Mithin durfte der Kontoinhaber nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die Postbank keine Forderungen gegen ihn hat. Die Forderung ist, wenn nicht verjährt, dann mindestens verwirkt.

Es ist auch völlig unerheblich, ob der Postbank das passt oder nicht. Wenn die nicht in der Lage sind, ihre Bücher zu führen, brauchen die nicht nach der Verjährung noch anzukommen und Geld haben zu wollen.

Briefe können verloren gehen oder geklaut werden, an die Post gewendet hast du dich ja anscheinend nie.

Ja die Postbank wird das ganze an ihren Anwalt geben und ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten wenn du nicht bezahlst.