Postanschrift Meldeadresse Rente?
da meine Rente näher rückt hätte ich gern gewusst, ,ob wenn ich in amtlichen Dokumenten nach meiner Anschrift gefragt werde, die Behörde davon ausgeht das dies mein 1Wohnsitz bzw. Meldeadresse ist. Ich würde nämlich gern meinen Wohnsitz aufgeben und umher Reisen. Für eine Postanschrift könnte ich sorgen. Oder brauche ich das nicht und eine Email Adresse reicht.
4 Antworten
Du brauchst auf jedenfall einen gemeldeten Wohnsitz. Solltest du auf Postanfragen nämlich mal nicht antworten kann die Drv beim Einwohnermeldeamt anfragen. Und wenn du dort nicht bekannt bist oder die dort angegebene Adresse nicht stimmt wird die Rentenzahlung eingestellt. Ich denke noch besser wäre es jemandem eine Vollmacht zu geben damit er in deinem Namen auch antworten kann. Also eine Vollmacht die dann auch der Drv vorliegt.
ich hätte eine Cousine die Anwältin ist.
Du wirst ja sicher jemanden haben, zu dem Du Deine Post schicken lassen kannst. Gib einfach diese Adresse an.
Wenn Du einen neuen Rentenbescheid bekommst, muss dieser ja irgendwo zugestellt werden können. Die Rentenversicherung könnte sonst davon ausgehen, dass Du gar nicht mehr lebst.
Diese Person sollte auch befugt sein, Deine Post zu öffnen, wenn Du länger weg bist. Es kann ja mal was dabeisein, was nicht wochen- oder monatelang liegenbleiben kann.
so werde ich es machen
Die DRV brauch eine Anschrift unter der sie dich erreichen kann.
Ansonsten wird deine Rente eingestellt...
Manche Anfragen müssen innerhalb 2-4 Wo zurück geschickt werden
danke
Ja, tut sie.
Bleib doch einfach an der Adresse gemeldet, auch wenn du umherreist. Was spricht dagegen?
ich möchte die Wohnung aufgeben.... und die Post muss zu jemand der sie bearbeitet.
Die DRV muss dich aber erreichen können!
Was sie mit einer Postanschrift ja problemlos kann.
das kann ich organisieren ..... wie lange hätte ich dann Zeit falls die was von mir wollen, sollte ich im Ausland sein