Polizisten "beleidigt" als Bulle...

17 Antworten

Abgesehen davon, dass der Kollege - wenn es denn wirklich so war, wie Du geschrieben hast - etwas überreagiert hat. Wenn ich wegen jedem "Bullen" schreiben wollte ... (Ausserdem sind Bullen Zuchttiere - im Gegensatz zu Ochsen; also eigentlich ein Kompliment ;) ) Aber: Auch wenn Du ihn nicht direkt angesprochen hast, kann es u.U. trotzdem (im Einzelfall) als Beleidigung gewertet werden - ersetz doch mal das Wort "Bulle" mit "das Ars..loch". Und nun überleg Dir, wie DU reagieren würdest, wenn das jemand zu jemand anderem in DEINER Gegenwart über DICH sagt ... Und was Deine falsche Angabe über Deinen Wohnort betrifft: Streng genommen (nach dem Wortlaut des Gesetzes) hast Du eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OWiG begangen (http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html) - und das könnte sogar bis zu 1.000€ kosten... Ist aber eher unwahrscheinlich, dass dazu überhaupt eine OWi-Anzeige gefertigt wird, schließlich lag ja ein Ausweisdokument vor.

Ich sehe darin keine Straftat. Nach §15 StGB ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, soweit ein fahrlässiges Handeln nicht im jeweiligen Straftatbestand mit Strafe bedroht wird. Dies ist nach §185 StGB nicht der Fall. Du hast deinem Freund einen Vorwurf gemacht, es ging dir nicht darum, den Polizisten zu beleidigen. Nach strenger Gesetzesauslegung käme eine Strafbarkeit des Polizisten wegen übler Nachrede gem. §186 StGB in Betracht. Kommt darauf an, ob er es als Tatsache ode als seine Meinung hingestellt hat, daß du ihn beleidigt hättest.

Kraftcheck 
Fragesteller
 14.11.2012, 23:38

Danke! :D

Ich les das so: Du wolltest vor deinen Kumpels cool dastehen und hast ihn deshalb einen Bullen genannt. Als es ernst wurde hast du keine Eier in der Hose gehabt entweder dazu zu stehen oder dich zu entschuldigen, sondern du hast versucht dich rauszureden. Dann hast du Schiss bekommen und ihm nicht auf die falsche Schreibweise deines Namens aufmerksam gemacht und ihm absichtlich ne falsche Adresse genannt, in der Hoffnung, dass die Polizei so blöd ist und nicht die Melderegister befragt.

Ich glaub ich WILL dir nicht helfen ;)

Die zweite Frage sehe ich so, in diesem Fall kannst Du wegen "Bulle" nicht belangt werden, wenn Du das so gesagt hast, wie geschrieben. Du hast das ja zu Deinem Kumpel gesagt und nicht direkt zum Polizisten, wenn der sich das so anzieht, dann ist das seine Sache. Wenn Du ihn direkt angesprochen hättest, mit du Bulle, was soll das? dann wäre das eine Beleidigung. zu der ersten Frage kann ich nichts zu sagen.

Morgen Kraftcheck,

deine ganze Geschichte kommt recht unglaubwürdig rüber. Im Normalfall kann man Polizisten seine Personalien nicht mündlich übergeben. Es wird ein amtliches Dokument, Führerschein, etc, am besten Pass oder Personalausweis benötigt. Wenn das nicht möglich ist, wirst du eigentlich mitgenommen und so lange in Gewahrsam genommen, bis die Personalien sicher sind.

Und ja, aus meiner Sicht hat der Polizist etwas übertrieben reagiert... Naja, jeder fasst solche Dinge anders auf.

Mfg, Gickle

Still  15.11.2012, 11:52

Darum hat der Beamte ja auch den kanadischen Führerschein vorgelegt bekommen.

Kraftcheck 
Fragesteller
 15.11.2012, 15:16
@Still

Ja hätte ich ihm meinen kanadischen Führerschein nicht vorgelegt würde er mich mitnehmen