Polizeiliche Vorladung wegen Alkohol am Steuer?

3 Antworten

Du wirst ca. 3,4 Blutalkohol haben.

Ich denke schon, dass da eine Vorladung normal ist. Sag einfach ie Wahrheit oder äußere Dich gar nicht. Als Beschuldigte musst Du das nicht tun.

Oder Du nimmst Dir einen Anwalt.

verreisterNutzer  19.04.2016, 19:12

Mit 3,4 Promille Blutalkohol wäre ein "Normalo" weder fahr-noch sonstwie handlungsfähig. Vielmehr befände er sich am Rande des Komastadiums wenn nicht sogar bereits mitten drin. 

Genau das ist z.B. mühelos vor Absetzen derartiger Postings entspr. im Web recherchierbar. 

Derartige "Eskapaden" mit solchen Promillepegeln 3,4 oder noch höheren Konzentrationen noch "fahrfähig" zu sein, setzt gelinde gesagt "einige Trinkübung" bzw. Trinkfestigkeit voraus. 

beangato  20.04.2016, 10:02
@verreisterNutzer


"einige Trinkübung" bzw. Trinkfestigkeit voraus. 

Das wissen wir doch nicht.

Bei einem näheren Angehörigen von mir wurden 0,6 Promille Atemalkohol festgestellt. Die Blutuntersuchung ergab 1,2 Promille.

Aus dieser Erfahrung heraus schrieb ich das Obige.

rabbitapple 
Fragesteller
 21.04.2016, 07:19

Danke für die Antwort.

Ich denke man kann nicht pauschalisieren, dass der Blutalkohol doppelt so hoch ist wie der Atemalkohol. Die Polizisten die ich gefragt habe meinten, dass ea variiert. Manchmal beträgt der Wert im Blut mehr, manchmal weniger, manchmal ist er gleich. 

Ganz abgesehen davon, dass 3.2 promille ein ziemlich utopischer Wert ist. 

Du hast eine Straftat begangen. Das geht vor Gericht. Du brauchst unbedingt einen Anwalt, das Geld lohnt sich in dem Fall.

Soweit das Nachfolgende bei den übrigen noch kommenden Problemen weiterhilft. 

Dringende Empfehlung nach Hinzuziehung eines Anwalts (möglichst mit Schwerpunkt Verkehrsrecht) Dieser hat im Vergleich zum "Normalbürger" u.a. Einsichtmöglichkeit  in Ermittlungsakten etc..

1. Alkohol im Strassenverkehr läuft u.a. in Deutschland ab 1,1 Promille als Straftat. Ab 1,6 Promille normalerweise automatischer Zwang zur MPU (Idiotentest) 

Allein wegen dem Straftatbestand ist die Vorladung als Beschuldigter zu einem Ermittlungsverfahren normal. 

Bei dieser Vorladung besteht nur die Pflicht zur Personalienangaben und keine Pflicht zur Äusserung zum zur Last gelegten Sachverhalt. Irgendwelche Äusserungen könnten ggfs. gegen den Beschuldigten ausgelegt werden. 

Allein deshalb die nochmalige Empfehlung zur Hinzuziehung eines Anwalts und nur in seinem Beisein irgendwelche Äusserungen zum Sachverhalt während irgendwelcher Vorladungen, Stellungnahmen, Anhörungsschreiben usw. abgeben. 

2. Wie schon erwähnt: Fahren ab 1.1 Promille läuft als Straftat. Allein deshalb wäre ein Gerichtsprozess zu erwarten. Ohne anwaltliche Vertretung nicht zu empfehlen.  

Ein guter Anwalt kann durchaus eine Verminderung von Strafen etc..erreichen. 

Ohne dir abschließend zu nahe treten zu wollen: 

Festgestellte 1,7 Promille (lt. Blutprobe) wären nicht gerade wenig. "Ungeübte Leute" wie ich z.B. wären bei solchen Werten "vernehmungsunfähig" und lägen z.B. handlungsunfähig unter dem Tisch. 

Allein das wird m.E. bei der anstehenden MPU (nach Ablauf der noch zu verhängenden Sperrfrist) noch eine wesentliche Rolle spielen. 

rabbitapple 
Fragesteller
 21.04.2016, 07:27

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.

Ich war wegen der Vorladung verwirrt, da der Tatbestand ja klar ist. Daher rechnete ich mit einer direkten Mitteilung des Strafmaßes. 

Ich möchte mich auf keinen Fall durch Aussagen negativ belasten (wüsste zwar nicht wie, möchte aber kein risiko eingehen), daher ist es wohl am sinnvollsten eine Aussage zu verweigern.

verreisterNutzer  21.04.2016, 16:15
@rabbitapple

Wie schon erwähnt: 

Aussage verweigern: Ohne Anwalt angeraten, MIT Anwalt: Dieser sagt dir, inwiefern du dich äussern oder auch nicht äussern solltest.