Polizeikontrolle auf Privatgelände

12 Antworten

Solange Du damit nicht am Straßenverkehr teilnimmst, hast Du nichts Unrechtes gemacht. Es ist also sehr fragwürdig, womit die Polizei überhaupt ein Knöllchen rechtfertigen will, geschweige denn auf Deinem Privatgrund in Kisten, Kästen und unter Hauben zu sehen. Mein Auto steht seit 4 Monaten kaputt in meinem Hof und ist sicher nicht verkehrstauglich. Deswegen steht es ja in meinem Hof und ich fahre nicht damit durch die Gegend. Soll ich dafür auch bestraft werden? Ich glaube, da war jemand etwas übereifrig..

user3096  24.02.2014, 16:04
Solange Du damit nicht am Straßenverkehr teilnimmst, hast Du nichts Unrechtes gemacht.

Er hatte aber ein Saisonkennzeichen von April-September 2013 und die HU war bereits im Mai 2013 abgelaufen.

Demnach muß er augenscheinlich 4 Monate ohne HU rumgefahren sein.

Vielleicht hast du dies nicht wahrgenommen beim lesen der Frage. Passiert mir auch schonmal sowas.

schlonko  24.02.2014, 21:38
@user3096

Da haste jetzt aber mal Recht! Wenn wir mal annehmen, dass er ab Mai trotzdem gefahren ist, hat er sich wissentlich ins Bein geschossen..

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Wege ,Straßen, Plätze, die für jedermann zugänglich sind. Das heißt auch Parkplätze, die nicht mit einem Zaun oder einer Mauer abgetrennt sind.( umfriedetes Besitztum). Die Polizei hat schon das Recht der Kontrolle.

privatgelände ist privatgelände - und da dürfen auch abgemeldete fahrzeuge oder fahrzeuge die keine strassenzulassung haben ( zb . rennmaschienen oder crossmotorräder) stehen . ich würde einspruch / widerspruch einlegen . -lg.

Still  24.02.2014, 07:15

Der Supermarktparkplatz ist auch privat, aber öffentlicher Verkehrsraum! Da ist alles so wie auf der Strasse!

schlonko  24.02.2014, 13:36
@Still

Es ist ein Unterschied, ob ein Auto auf einer privaten Wiese steht, die nicht für den Verkehr gedacht ist, oder ob auf einem Privatgrund z.B. Straßen und Parkplätze sind, die von Haus aus darauf abzielen, das (fremde, nicht dem Eigentümer gehörende) Autos darauf fahren. Und um diesen Verkehr zu regeln, gibt es z.B. ein Schild "hier gelten die Regeln der StVO". Dies kann aber nicht der Privatmann entscheiden, sondern nur der Staat. Ein Supermarktparkplatz ist aber ein öffentlicher Parkplatz, hier muß nicht extra darauf hingewiesen werden!

user3096  24.02.2014, 16:15
@schlonko
Dies kann aber nicht der Privatmann entscheiden

Doch, auf einen Privaten Parkplatz der öffentlich zugänglich ist wie z.B. ein Supermarktparkplatz, kann der Grundstückseigentümer bzw. der Supermarktbetreiber derartige Schilder ohne Genehmigung aufstellen.

Auch darf er Tempo 10 Schilder aufstellen, jedoch keine Geschwindigkeitsüberwachungen vornehmen.

schlonko  24.02.2014, 21:30
@user3096

Aufstellen kann man viel, jedoch ist das nicht zuverlässig rechtsverbindlich, wenn es zum Schadensfall kommt (z.B. wenn ich auf rechts vor links bestehe und dabei einen vermeidbaren Unfall provoziere). Zudem ist es absolut überflüssig, auf einem Suprmarktparkplatz das "StVO-Schild" aufzustellen, da hier allgemein immer die StVO gilt (daher öffentlicher Parkplatz). Aber das ist jetzt ein anderes Thema denke ich..

ist das so rechtens? Dürfen die einfach auf Privatgelände und auch unter das Häubchen schauen?

Ohne Grund kontrolliert kein Polizeivollzugsbeamter. Und mit Ermittlungsansatz darf er auch auf privatem Grund Ermittlungen durchführen.

Vlt. hat ihn die Öllache gestört? Die wäre in der Tat auch auf Privatgrund verboten, da kommt noch mehr als eine Anzeige wg. abgelaufener HU :-)

rwihls 
Fragesteller
 24.02.2014, 19:57

Warum sollte dort eine Öllache sein? Ist natürlich keine da.

Das kommt auf die Ausgestaltung des Privatgeländes an. Das müsstest Du schon mal genauer beschreiben

Das kann, muss aber nicht unbedingt öffentlich Verkehrsraum sein.

Also wenn ich zB ohne Führerschein mit einem nicht angemeldeten und versicherten Pkw auf meinem Grundstück rumfahre, dann ist das ok.