Polizei verbietet Kicken auf öffentlicher Straße und Bolzen auf Garagentore Ordnungsamt erlaubt dies jedoch wer hat Recht?
Wir haben das Problem, daß jeden abend so ab 20.00 Uhr 4 Jungen ca. 10 - 12 Jahren bis nach 22.00 Uhr mit 2 Lederbällen auf ein Holzgaragentor eines städt. Gebäudes knallen. Auf unserer Straßenseite hat die Polizei Kicken auf öffentlicher Straße verboten ist nach § ?????? StVo wegen parkenden Autos und bereits erfolgten Beschädigungen nicht erlaubt. Das Ordnungsamt sieht dies anders, da dies eine 30 Zone ist - die andere Straße auch müßten die Autofahrer aufpassen. Das lächerlichste aber ist, das Ordnungsamt erlaubt auf einer Wendeplatte zu kicken die direkt an einer Hauptverkehrsstraße liegt und dort täglich bis zu 15.000 Autos fahren. Seit ein paar Monaten ist dort auf der Straße generell 30 gefahren wird jedoch 50 und daher kann man von den Autofahrern verlangen, daß sie auf die Kinder Rücksicht nehmen. Wer hat nun Recht die Polizei oder das Ordnungsamt. Man muß noch dazu sagen, daß es mit dem Fahrrad ca. 3 Minuten zu einem Bolzplatz sind, ist den ausl. Kindern jedoch zu weit zum fahren, Erwachsene knallen auf der Wendeplatte auch und der Ball fliegt immer wieder auf die Straße, es gab schon sehr gefährliche Situationen.
4 Antworten
Das Sagen hat nicht die Polizei. Die müssen nur dafür sorgen, dass das, was Gesetz und Verordnung ist, eingehalten wird. Wie der Name Ordnungsamt schon sagt, ist das Amt für die Ordnung zuständig. Die haben also das Sagen. Allerdings muss man es sich nicht gefallen lassen, dass nach 22 Uhr noch Fußball gespielt wird. Das kann sogar das Ordnungsamt nicht erlauben.
Du kannst nicht abwägen, wer Recht hat, weil beide Ordnungsbehörden unterschiedliche Dinge prüfen. Das Ordnungsamt prüft nur die Bewilligungspflicht und allenfalls vorliegende Verbote seitens Verordnungen etc.
Wenn das Ordnungsamt es erlaubt, bedeutet das nur, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht nichts dagegen spricht.
Aber die Polizei kann die Tätigkeit trotzdem verbieten, wenn die Sicherheit dadurch gefährdet ist. Die Polizei prüft also andere Punkte. Daher kann die Polizei aus ihrem Zuständigkeitsbereich Verbotsgründe finden, obwohl das Ordnungsamt (das eine Verwaltungsbehörde ist) in seinem Zuständigkeitsbereich keine Verbotsgründe findet.
Lange Rede, kurzer Sinn: Das Verbot der Polizei gilt.
p.S: Nach 22 Uhr ist Nachruhe, da wird nicht mehr geknallt.
Richtig.. die Obrigheit hat das Ordnungsamt... die Polizei ist nur ein ausführendes Organ.
$31 Stvo besagt, Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.Demnach ist das Fußballspielen etc. nicht erlaubt. Daran ändert auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nichts. Was anderes wäre es bei einer verkehrsberuhigten Zone. Ich würde schriftlich beim Ordnungsamt anfragen um eine schriftliche begründetet Antwort zu erhalten. Wenn man dort nicht angemessen reagiert, an den Verkehrsdezernenten oder wer auch immer im Ort zuständig ist. schreiben. Ansonsten bleiben nur Anzeigen, denen nachgegangen werden muss.