Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt sehr lange trotzdem gleiches Strafmaß?
Guten Morgen an alle gute Frage Nutzer!
Mich beschäftigt seit Tagen eine bestimmte Sache,und ich finde einfach keine Ruhe. Deswegen hoffe ich das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Am 15. Januar 2016, habe ich großen Mist gebaut.(Hakenkreuze gesprüht, generelle Sachbeschädigung,Notruf Missbrauch und einiges mehr)
Mitte Februar wurde ich dann vorgeladen und Erkennungsdienstlich Behandelt.
Am 7. Dezember 2016 musste ich dann zu einer Zeugenaussage und nutzte die Gelegenheit gleich Mal zu fragen was mit der Sache ist, wo ich erschreckender Weise erfuhr das die Polizei leider noch ermittelt und es bald zur Staatsanwaltschaft geht.( Ein Teil wurde schon abgegeben).
Mich nervt es echt total, da ich mit meiner Vergangenheit abgeschlossen habe und nun ein echt gutes Leben führe.
Nun würde ich aber gerne wissen, ob die Strafe dann geringer ausfällt wegen der Dauer? Oder ob es noch genauso bestraft wird? Wielange kann ich den jetzt noch warten, und ist es ein schlechtes Zeichen wenn so lange ermittelt wird?
Eine Einstellung kann ich mir nicht vorstellen da ich kein unbeschriebenes Blatt bin. ( Hatte schon 2 anzeigen wegen Sachbeschädigung und Betrug) Betrug wurde Gerichtlich mit 30 Sozialstunden bestraft.
Hoffentlich kann mir jemand Helfen!
5 Antworten
Wenn du so wie du schreibst schon einige "Leichen" im Keller hast, werden die jeden Ast und jedes Blatt 2x umdrehen ob noch was zu finden ist.
Die werden alles was du bisher am Hut hast mit allen ungeklärten Sachen vergleichen. Die Polizei ist inzwischen sehr ausgestattet mit dem sind die auf 1, Platz.. .
Das Strafmaß wird zum Tattag gerechnet, das wird nicht höher oder niedriger, eher höher weil du Wiederholungstäter bist, und wie deine Sozialprognose ausfällt, Ich sag mal Klartext noch einmal mit einem unversteuertem Auto und Drogen, dann kannst du den Hammer aber ganz
schön hoch hängen.
Eine Prognose, kann man nicht machen da fehlen die genauen Erkenntnisse. Das sollte keine Anmache oder so sein, du musst nur mal einsehen das das so nicht laufen kann.
Alles Gute und viel Glück und Erfolg aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Leider kann dir hier keiner helfen. Ich arbeite im Bereich Jugendgerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich und habe täglich mit solchen Fällen zu tun. Letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an und natürlich auch auf dein Alter. Unter 21 kannst du erheblich besser wegkommen wie darüber. Bei der Geschichte wird es auf jeden Fall vor Gericht gehen und die Länge der Ermittlung ist für das Strafmaß völlig unerheblich. Bei einem Alter unter 21 droht dir nach deiner Beschreibung aber durchaus auch der Jugendarrest. Unabhängig vom Strafmaß können noch zusätzlich Schadensersatzforderungen auf dich zukommen.
Regional ist das sehr unterschiedlich. Gerade bei Wiederholungstätern droht der Jugendarrest und wie ich finde auch zurecht. Ich musste als Jugendlicher auch mal 80 Sozialstunden wegen Sachbeschädigung ableisten, dass hat mich aber zum nachdenken gebracht und ich hab mir nix mehr zu Schulden kommen lassen. Letztenendes wird in deinem Fall auch die Jugendgerichtshilfe dem Gericht eine Strafe vorschlagen, ich sage dir ganz ehrlich, dass ich in solchen Fällen immer gerne Jugendarrest vorgeschlagen habe. Denke also gut darüber nach wie du dich dort und vor Gericht zu der Sache äußerst.
Die Dauer der Ermittlungen hat keinen Einfluss auf das Strafmaß. Die Strafe fällt deshalb nicht geringer oder härter aus. Es ist auch kein schlechtes Zeichen, es zeigt nur, dass die Staatsanwaltschaft zur Zeit viel zu tun hat.
Also, geringer bestimmt nicht. Falls die noch was finden, dann garantiert höher. Zudem bist du Wiederholungstäterin, da legt das Gericht sowieso noch eine Schippe drauf.
Falls du wirklich mit deinem alten Leben abgeschlossen hast, kannst du vielleicht auf einen milden Richter hoffen.
Danke für deine Antwort. Also kommt es nicht drauf an wielange es dauert? ja, hoffe ich auch.. Weil Arrest oder ähnliches wäre der Horror :(
Schwer zu sagen. Sowas kann aber dauern. Nicht nur die Gerichte / Staatsanwaltschaft, auch die Polizei ist überlastet.
Maximal kann sowas bis zur Verjährung dauern. Kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen. Stelle dich aber auf eine Wochen oder Monate ein.
naja, ich hoffe ja wirklich das es Mal schneller geht.. Habe schon 2 Mal angerufen und Stress gemacht.
die lange dauer bis zu einer verhandlung mindert leider nicht deine schuld, also auch nicht das strafmaß. das wird behandelt als ob es erst gestern passiert wäre !
hast du denn keinen pflichverteidiger ? der könnte dir sagen auf welches strafmaß du dich einstellen kannst.
allein der schaden durch deine sprühaktionen wird wohl auch nicht gering sein nehme ich mal an. da könnten auch noch klagen auf dich zukommen !
Geringer nicht sicher höher
war damals 17, und bin jetzt 18.. Jugendarrest wäre das schlimmste :(