Polizei trotz Zahnfüllung?

4 Antworten

Zu den Bewerbungsunterlagen gehört ein Zahnarztbogen. Dieser Bogen muss vom Zanharzt ausgefüllt werden.

Der Zahnstatus muss ohne Befund sein. Das bedeutet, Zähne müssen kariesfrei bzw. angemessen saniert sein.

Lose Gebissteile, Prothesen, Brücken usw. bedeuten eine PDU.

Kieferorthopädische Behandlungen müssen abgeschlossen sein. Sind sie es nicht und der Bewerber trägt noch Korrekturen - egal, ob fest oder lose - bedeutet das ebenfalls PDU.

Auch eine Fehlstellung der Zähne (Über-, Unter-, Kreuzbiss) führt zur PDU.

Gruß S.

Was sollte an Zahnfüllungen problematisch sein? Wie kommst du darauf, dass sowas ein Grund sein könnte, einen Bewerber abzulehnen?

Sirius66  21.09.2017, 16:20

Unberechtigt ist die Frage nicht, Sind die Füllungen inkomplett, kaputt, also behandlungsbedürftig, muss das erst erledigt werden.

Man ist nicht unbedingt gleich PDU, aber man bekommt eine Auflage. Ist die beim CheckUp vor dem Einstellungstermin nicht erfüllt, darf man wieder auf Jobsuche gehen.

Gruß S.

Sirius66  21.09.2017, 16:29
@Sirius66

PS: Das wird auch ganz logisch, wenn man etwas in der Materie drin steckt. Die, die hier geantwortet haben, tun dies nicht und antworten trotzdem. So ist GF ....

Polizeianwärter (oder eben auch alle andere Anwärter) beziehen vom ersten Tag an Freie Heilfürsorge oder mindestens Beihilfe. Das bedeutet, das Land/der Bund zahlt die Krankenversicherung dieser Menschen.

Woher bezieht Land/Bund das Geld dafür? Vom Steuerzahler.

Wenn man DICH jetzt fragt, ob du lieber möchtest, dass  der Bewerber das VOR Antritt seiner Beamtenlaufbahn über seine Versicherungsgemeinschaft der Krankenkassen bzw. als Selbstzahler macht oder ob lieber DU (und alle anderen Steuerzahler) mal eben Hunderten von Anwärtern die Kauleistensanierung finanzieren wollen, wie wäre dann deine Antwort?

Bis das erforderliche erledigt ist, ruht die Bewerbung. Ist im Mund alles ok, ruht nix.

Gruß S.

Das Gebiss muss vollständig saniert sein. Eine Zahnfüllung ist kein Problem und auch kein Ausschlussgrund. 

Natürlich!