Polizei hat meinen PC mitgenommen, was dürfen sie damit machen?

12 Antworten

Die Polizei wird den PC nicht mal einschalten. Die nehmen den mit und bauen als erste die Festplatte aus. Die Festplatte kommt dann in einen Gehäuse, dass verhindert das auf die Platte geschrieben werden kann. Dann erstellt die Polizei eine Spiegelung dieser Platte und mit dieser Platte wird dann gearbeitet und analysiert.

Deine Platte wird dann sicher verwahrt, falls ein Rückgriff notwendig wird.

Maßnahme vollkommen ok.

Nur zu deiner Frage:

Nein da wird nicht geplättet aber die Frage ist ob du diese wiederbekommst. Weil Tatmittel können nicht nur beschlagnahmt werden sondern auch eingezogen (heißt so) das bedeutet weg..

Ohne das du es weiß - nein!

Je nachdem wodrum es geht wird über alles recherchiert.

Auf Vorzeigen der Ausweise hättest Du bestehen müssen - dazu sind sie verpflichtet.

Nein, sie werden die Festplatte auf keinen Fall "plätten", sondern mit Hilfe forensischer Methoden nach Beweismitteln suchen. Und dabei kannst Du sicher sein, daß sie aus Beweisgründen weder etwas löschen, verändern oder eigene Spuren hinterlassen.

Ist auf dem PC nichts zu finden, wirst Du ihn "irgendwann" zurückbekommen, falls doch, ist er ein Beweismittel und wandert nach einer Verhandlung in der Reservatenkammer

Reiswaffel87  16.05.2013, 21:19

"Reservatenkammer"

Da hin ganz sicher nicht. Was du meinst ist die Asservatenkammer. ;-)

Midgarden  18.05.2013, 22:09
@Reiswaffel87

Richtig - da hatte ich wohl das Reservat für PC-Mißbraucher grad im Kopf :)

Nein, sie dürfen aber alles durchsuche, vorausgesetzt es sind wirklich polizisten

Je nach Straftat kann der PC ebenso ein "Tatwerkzeug" sein wie das Werkzeug des Einbrechers. Ebenso wie das Einbruchswerkzeug, kann daher der PC der "Einziehung" unterliegen, d.h. Du bekommst ihn auch dann nicht zurück, wenn die "Beweisfunktion" (nach einem rechtskräftigen Urteil) nicht mehr besteht. Daher vermerken kluge Polizisten im Beschlagnahmeprotokoll vorsorglich, dass der Gegenstand als Beweismittel und (!) "zum Zwecke der Einziehung" beschlagnahmt wurde. Dies auch, wenn ein Einverständnis zur Mitnahme (bloße Sicherstellung) vorliegt. Dies führt dann dazu, dass das Gericht über die Möglichkeit der Einziehung überhaupt entscheidet Zudem führt die "Beschlagnahme zum Zwecke der Einziehung" zu einem Herausgabeverbot. Wenn z.B. der bevollmächtige Rechtsanwalt die Herausgabe fordern sollte (um z.B. damit sein Honorar abzusichern), dann kann die Herausgabe vor einer richterlichen Entscheidung dennoch nicht erfolgen. . Natürlich gibt es auch Gegenstände, bei denen die "Einziehung" bereits per Gesetz zwingend vorgeschrieben ist (z.B. bei Waffen und Drogen). In anderen Fällen entscheidet das Gericht über die Ein ziehung. Beispiel: Täter hatten gefälschte Platin-barren teuer verkauft und hohe Gewinne erzielt. Nach rechtskräftigem Urteil forderten sie die Barren zurück, weil kein Beweiswert mehr vorlag.....es konnte in dem Verfahren nichts mehr bewiesen werden.Die Richter hatten im Nachhinein (!) Mühe...... Besonders kluge Polizisten denken zudem an an die Einleitung der "Rückgewinnungshilfe", wobei es darum geht, Sachwerte zugunsten de Geschädigten zu sichern. Es geht doch nichts über Polizisten, die das Recht zugunsten der ehrlichen Bürger ausschöpfen können..

Zinne 
Fragesteller
 26.05.2013, 12:36

Und jetzt nocheinmal für einen 15-Jährigen Teenie?

Bergmanndocarmo  27.05.2013, 08:37
@Zinne

Der geile PC kommt nur mit viel Glück zurück. Is ja der Hammer.