Polizei erlogener Verdacht?
Also ich beschreibe mal ein Szenario das wie folgt aussieht.
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hat der Polizist ein verdacht das BTM im Auto des Fahrers versteckt sind ohne einen Grund vielleicht das aussehen,Kleidung oder einfach willkürlich vom Gefühl.
um das Auto zu durchsuchen braucht es einen Verdacht oder ein Durchsuchungsbeschluss.
Dann könnte der Polizist doch einfach sagen „es riecht nach Cannabis“
obwohl es garnicht danach riecht oder es garkeinen verdacht gibt.
und hat somit die erlaubnis das auto zu durchsuchen.
kann man da was dagegen machen bzw. Das kann man ja garnicht nachweisen wenn man vor Gericht steht oder?
Danke für alle antworten und tut mir leid ich habe das mit meinem Handy geschrieben.
13 Antworten
Was immer verwechselt wird: Ein Auto ist keine nach dem Grundgesetz geschützte Wohnung!
Polizeirechtlich ist ein Auto ein mitgeführter Gegenstand. Da braucht es keinen Verdacht nach der StPO sondern es reicht, dass die polizeiliche Erfahrung besagt, dass in PKWs BTM transportiert wird.
Wenn du das aber nicht willst, kann die Polizei das Auto auch abschleppen bis ein Richter die Durchsuchung absegnet. (Das kann dauern und wird zu nahezu 100 Prozent passieren)
Richtig, also soll er ruhig suchen. Wenn es ihm Spass macht.
Soviel Brauch der gar nicht
Die Polizei darf allgemeine Verkehrskontrollen im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr. Rechtsgrundlage für allgemeine Verkehrskontrollen ist der § 36 Abs. 5 StVO.
Führerschein.de
Gefahr im Verzug oder Verdunkelungsgefahr erfordern Sofortmaßnahmen, auch wenn die Junkies das nicht kapieren.
Das ist doch keine aussage? Du fährst normal hast einen Führerschein verbandskasten etc. Alles da du machst einen drogen test der negativ ist und die kontrollieren trotzdem dein Auto weil du wie ein „junkie“ aussiehst?
Das hat aber nix mit deinem zitierten § zu tun.
Wer feststehende und definierte Rechsbegriffe nicht kennt, sollte diese nicht benutzen, lieber T50411
Wenn du nichts zu befürchten hast, dann kannst du doch einfach kooperieren?! ...dann kannste nach ein paar Minuten wieder fahren.
Und wenn ein Polizeibeamter angibt, Cannabis aus deinem Auto zu riechen und er dann bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs auch tatsächlich welches findet, dann ist ja die Wahrscheinlichkeit, dass er sich die Aussage mit dem Geruch ausgedacht hat, wohl ziemlich gering, oder?
Außerdem riecht Cannabis auch in kleinen Mengen extrem penetrant. Und Polizisten achten nunmal bei Verkehrskontrollen besondere auf spezielle Gerüche, wie Cannabis oder Alkohol.
Das hat schon alles seine Richtigkeit.
Gruß, B.
Polizisten haben nicht die Tendenz, sich selbst unnötig Arbeit zu beschaffen. Die haben auch so genug zu tun.
Eine Durchsuchung des Fahrzeuges gehört da aber nicht dazu.