Pflichtteil welche Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten?
Im Testament steht "soll kein Erbe sein" aber den Pflichtteil soll ich bekommen.
Jetzt fordert von mir der Testamentsvollstrecker anteilig die Kosten für Bestattung,
Grabpflege, Steinmetz, Graberweiterung für 15 Jahre, Pfarrer und Leichenschmaus.
Ist man für diese Forderung dann wieder Erbe ? Lt. BGB sind diese Kosten von den Erben zu begleichen. Wer hat jetzt Recht ?
3 Antworten
Da läuft etwas falsch. Richtig ist, dass die Beerdigung vom Nachlass bezahlt wird. Bedeutet diese Kosten werden noch vom Vermögen des Verstorbenen beglichen und aus dem was dann noch übrig ist, rechnet sich dein Pflichtteil.
Ist kein Vermögen vorhanden, erhältst du auch keinen Pflichtteil. Dann sind in der Regel die nächsten Angehörigen, unabhängig vom Erbe, Kostenschuldner der Beerdigungskosten.
Sollte der Testamentsvollstrecker dir tatsächlich bereits den Pflichtteil ohne Abzug der o.g. Kosten ausbezahlt haben, frage ich mich, welche Fehler er noch gemacht hat.
Danke das hilft mir sehr weiter !
Der Testamentsvollstrecker irrt. Gem Par. 1968 BGB ist die Beerdigung vom Erben zu zahlen. Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben. Ich würde das ausschlagen.
wenn du einen Pflichtanteil bekommen hast, musst du dich auch anteilig an den Kosten beteiligen oder wolltest du nur kassieren (äh, erben) ?
das Zauberwort heisst: anteilig ; du sollst ja nicht alles zahlen. Wenn dir bekannt ist wer wieviel geerbt hat, weisst du was 100% sind und kannst dir deinen Anteil ausrechnen. Und wenn deine Eltern dich Sch.. fanden , gibt es immer zwei Seiten einer Medaille. Von nix kommt nix hat meine Oma gesagt.
wenn du geschwister hast und die erben alle fett, aber du bekommst nur den pflichtteil, weil deine eltern dich sche1ße fanden, würdest du für die beerdigung zahlen wollen?