Pflichpraktikum Studium?, Exmatrikulation?

1 Antwort

Die Regelungen zu Konsequenzen aus nicht erbrachten Studienleistungen findest du in der Prüfungsordnung. Wenn du da nicht durchsiehst, dann wende dich einfach an die Studienberatung.

Es ist übrigens meist auch möglich, ein großes Praktikum in zwei kleinere Teilpraktika aufzuteilen, so dass du hier vielleicht eine Chance hast, einen Teil erstmal zu machen und den anderen nach der eigentlichen Frist zu absolvieren. Ob das funktioniert, erfährst du aber, wie gesagt, bei der Beratung.

Die Zählung deiner Fachsemester ist unabhängig von dem Stand deiner Leistungen. Du bleibst also nicht einfach im zweiten Semester, sondern kommst auf jeden Fall ins dritte, auch wenn dir Leistungen aus dem zweiten Semester fehlen. Diese Zählung ist auch für das Bafög ausschlaggebend.

Wenn du dich mit dieser Frage nicht direkt ans Bafög-Amt wenden willst, dann schau mal nach einer Bafög-Beratung an deiner Hochschule. Das Studentenwerk bietet sowas in der Regel an.

Beste Grüße!