Pflegekinder Unfallversicherung
Hallo,
Eben bekam ich eine SMS von meinem Ex. Er fragte, ob unsere Kinder Unfallversichert seien und wenn nein, ob er dies machen könne. Er hat der Vaterschaft für beiden Kids "zugestimmt", also er ist als Vater eingetragen. Für unsern Sohn haben wir derzeit das gemeinsame SR; für unsere Tochter habe ich das alleinige SR.
Beide leben derzeit in einer Pflegefamilie.
Nun die Frage: Können die Kids nur in der Pflegefamilie versichert werden? Er handelt sich um eine Dauerpflege. Oder können sie nur bei mir versichert werden? Oder ggf. bei ihrem Erzeuger?
Denn Familienversichert sind sie bei mir. Und auch Haftpflichtversichert sind sie bei mir. Beides wurde halt abgeschlossen, bevor sie in die Dauerpflege wechselten.
Ich kenn mich da grad gar nicht aus und hoffe auf eine KLARE, AUSSAGEKRÄFITGE und HILFREICHE Antwort.
4 Antworten
Ne Unfallversicherung kann jeder für einen anderen abschließen...Meine Mutter hats für meine Kinder auch gemacht...
Meistens sind Pflegekinder über das Jugendamt unfallversichert. Bitte dort erst einmal nachfragen.
Danke, das hat sehr geholfen. Habe dort nachgefragt. Unfall- und Haftpflichtversicher sind sie. :)
Hallo, ich kann mich den Ausführungen von DerHans dahingehend anschließen, dass dies grundsätzlich möglich ist. Auch die Bestätigung des Jugendamtes ist noch einmal genauer zu hinterfragen, in welcher Art und Weise die Unfall besteht (Leistungen)?
Erst wenn dies alles geklärt ist kann man eine sinnvolle Antwort geben. Es soll ja auch keine Überversicherung bestehen. Bitte mehr hinterfragen und dann, wie bereits ausgeführt, die Pflegeeltern unbedingt von über den Vertragsabschluss informieren, für den Fall der Fälle.
Bei einer Unfallversicherung gibt es immer drei relevante Personen. Der Versicherungsnehmer, die versicherte Person, und der Beitragszahler. Dein Ex kann selbstverständlich als Beitragszahler UND Versicherungsnehmer für eure Kinder eine Unfallversicherung abschlließen. Ob da sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Für den Verkäufer ganz bestimmt
Die Pflegeeltern sollten darüber informiert sein, dass WENN etwas passiert, auch die Obiegenheiten erfüllt werden.