Pflegegeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig erhalten, ist das möglich?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen:
Meine Mama hat nach knapp 20 Jahren Arbeiten ihre Arbeit auf ärztlichen Rat gekündigt, weil sie diese Arbeit aufgrund gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr weiter ausüben kann. Dazu noch ist sie die Pflegeperson meines pflegebedürftigen Vater mit Pflegegrad 4. Sie muss für ihn 24h da sein. Das Pflegegeld ist bis jetzt regelmäßig an meinem Vater gezahlt worden. Vorkurzem hat meine Mama den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt und abgegeben, hat jedoch eine Ablehnung erhalten, weil die von Agentur für Arbeit meinte: Meine Mama kann außer das Pflegegeld kein Arbeitslosengeld bekommen, weil sie für die Pflege da ist, und nicht für den Arbeitsmarkt. Ist das so richtig? Muss meine Mama wirklich auf ihren Anspruch verzichten?
10 Antworten
Das Pflegegeld bekommt weiterhin Dein Papa, der es der Person geben kann, die ihn Pflegt.
Aber darum geht es hier vermutlich gar nicht!
Wenn Deine Mutter sich arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld haben möchte, muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also auch arbeitssuchend sein.
Tut sie das nicht, ist sie nicht berechtigt!
Das wird vermutlich die Begründung sein.
Die Ablehenung erfolgte bestimmt, da sie selbst gekündigt hat. Das nennt sich Sperre.
Und das Pflegegeld welches dem Vater rechtlich zusteht hat nichts mit Leistungen vom Arbeitsamt und oder dem Sozialamt zu tun. Pflegegeld darf einzig auf das Blindengeld angerechnet werden.
Und dass der Vater 24/7 Hilfe und Betreuung brauch ist sehr unwahrscheinlich.
Im übrigen könnte auch ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet werden und oder eine Tagespflege aufgesucgt werden.
Somit stünde die Mutter rein theoretisch auch wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Und das Argument der Arge ist sehr weit hergeholt.
Woher ich das weiß?
36 jahre berufserfahrung als GuK und PDL mit eigenem ambul. Pflegedienst.
Warum hat sie Angegeben, das sie deinen Vater 24 Stunden pflegt und ja, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat man keinen Anspruch auf ALG weder 1 noch 2.
Fehler.
Wir KIndr sind alle aus dem Haus------- Ist das ein Grund dass ihr der MUtter nicht helfend unter die Arme greifen könnt?
Deine Mutter muss sich entscheiden.
- Sie pflegt deinen Vater rund um die Uhr, dafür bekommt sie von ihm Pflegeld. Natürlich hat sie dann keine Zeit zu arbeiten und ist somit nicht arbeitslos. Sie hat ja arbeit genug.
- Sie lässt deinen Vater von einem ambulanten Dienst oder in einer Tagespflege versorgen, dann hat sie Zeit zu arbeiten. Da sie keine Arbeit hat ist sie dann arbeitslos und bekommt ALG
- Vielleicht gibt es auch Kinder, die ihre Unterstützung bestätigen so dass die Mutter arbeitsfähig wäre und somit ALG bekommen könnte
Meine Empfehlung wäre sich dringend über Unterstützung zu informieren. Zum einen macht 24/7 Pflege einen kaputt, zum anderen sollte die Mutter dringend arbeiten können um aus dem Haus zu kommen und an ihrer Rente zu arbeiten.
Um Arbeitslosengeld zu bekommen muß sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Weniger als 15 Wochenstunden eine andere Arbeit ausüben. Um das länger durch zu halten muß sie sich Hilfe/Unterstützung bei der Pflege deines Vaters holen. Wenn sie dann genug Freiraum hat eine andere Arbeit aus zu üben, 8 Stunden täglich, kann sie wieder Alg1 beantragen. Wer Angehörige pflegt wird ausgenutzt/benachteiligt.
weil mein Vater pflegebedürftig ist, und sie muss sich um meinen Vater wirklich rund um die Uhr kümmern. Wir Kinder sind alle schon aus dem Haus.