Pfändungs- und Einziehungsverfügung - was passiert jetzt

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Ausrasten hilft ja nun auch nicht. Also erstmal ruhiger werden. Dann den Mann fragen, wieviele Schreiben des Finanzamtes er denn schon übersehen hat. Die Pfändungsverfügung kommt normalerweise nicht, wenn das Geld einmal nicht gezahlt wurde. In der Regel kommt dann erstmal ein Pfändungsbeamter. Was genau steht denn in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung drin? Irgendwo in der Mitte oder zum Schluss des Briefes steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass das Geld bis spätestens xxx auf das Konto yyy zu zahlen ist, da ansonsten das Konto gepfändet wird.

Also nochmal: erstmal runterfahren und dann in aller Ruhe das Schreiben lesen. Und zwar von oben bis unten. Dann das Finanzamt anrufen und fragen, ob du das Geld auch bar vorbeibringen kannst. Wenn das geht, dann ab zum Finanzamt. Wenn das nicht geht, dann ab zur Bank, Überweisung vornehmen und von der Bank bescheinigen lassen, dass die Überweisung getätigt wurde (nicht nur, dass der Auftrag entgegen genommen wurde !). Anschließend die Kopie der Überweisung mit der Bescheinigung an das Finanzamt senden mit der Bitte, den Pfändungs- und Einziehungsbeschluss zurück zu nehmen.

Danach mit deinem Mann ein ernstes Wörtchen reden ;-)

Ach ja, du wirst nicht doppelt zahlen müssen. Nur Gebühren und Zinsen kommen jetzt noch dazu.

Lizzy2124 
Fragesteller
 21.02.2012, 07:56

Dein Ausrasten hilft ja nun auch nicht.

Stimmt absolut! Aber ich kann's nunmal nicht ändern...

Dann den Mann fragen, wieviele Schreiben des Finanzamtes er denn schon übersehen hat.

Die Reihenfolge war so: Abbuchung vom Kto und gleich wieder Gutschrift, weil keine Deckung vorhanden. Kurze Zeit später eine Mahnung vom Finanzamt dass der Betrag binnen einer Woche zu überweisen ist. Keine Zahlung durch meinen Mann "jaja, klar, mach ich." Und dann war das Schreiben aus den Augen, aus dem Sinn. Und gestern ging eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung hier ein, bzw. die Benachrichtigung darüber, dass diese an unsere Bank gesendet worden ist.

Es steht dort zwar allerhand juristischer Kram, aber keinerlei Fristen. Es gibt ein kurzes Anschreiben an meinen Mann (ich kürze mal ab):

"hiermit übersende ich Ihnen die für Sie bestimmte Ausfertigung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Diese ist dem Drittschuldner am 15.02. zugestellt worden. Sie haben sich jeder Verfügung über den pfändbaren Teil der Ansprüche zu enthalten. Sie dürfen ihn daher auch nicht einziehen oder abtreten. [...]"

In der Regel kommt dann erstmal ein Pfändungsbeamter.

Das hätte noch gefehlt! Wie peinlich ist das denn!

in aller Ruhe das Schreiben lesen. Und zwar von oben bis unten

Habe ich schon mehrmals, aber ich werde daraus nicht schlauer...

Wenn das natürlich ginge mit dem Bar einzahlen - wäre das wunderbar! Nur halt wie gesagt - Karneval im Rheinland... Ich hoffe, wir kriegen dort einen heute. Gestern war's natürlich unmöglich. Weswegen sich meine Wut und Unsicherheit natürlich über Nacht gesteigert haben.

Danach mit deinem Mann ein ernstes Wörtchen reden ;-)

Glaub mal dass ich DAS gestern schon erledigt habe...!!!

Lizzy2124 
Fragesteller
 21.02.2012, 08:13

Ach ja, du wirst nicht doppelt zahlen müssen. Nur Gebühren und Zinsen kommen jetzt noch dazu.

Das ist schon mal gut zu wissen!

Danke für deinen hilfreichen Beitrag. Ich bin schon ruhiger geworden beim Schreiben. ;-) Manchmal muss es einfach rausgelassen werden und dann geht's wieder...

Piri04Piri  21.02.2012, 15:20
@Lizzy2124

mach dir keine sorgen. das wird schon wieder, wenn du das geld bezahlt hast. aber spätestens morgen wirst du jemanden am finanzamt erreichen. viel glück.

Piri04Piri  22.02.2012, 18:24
@Piri04Piri

Vielen Dank für das Sternchen :-)

Hast Du denn jemanden erreicht beim Finanzamt? Wie ist die Sache denn nun ausgegangen?

Eijeijei, es geht hier um 133,00 Euro zzgl. Gebühren. Zahl die doch einfach und gut ist. Dann kommt ein weitere Beleg vom Finanzamt in dem die Pfändungs- und Einziehungsverfügung aufgehoben wird. Zusätzlich würde ich bei der Bank anrufen, die Sache erklären und beim Finanzamt anrufen und die Sache erklären und schon ist es erledigt. Deinem Mann würde ich jegliches Geldgeschäft untersagen wenn er nichtmal in der Lage ist ne Überweisung pünktlich zu erledigen. Im übrigen finde ich es sehr ungewöhnlich, dass bereits nach EINER EINZIGEN Mahnung bereits eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kommt. In der Regel kommt da schon nochmal ein Schreiben, beim Finanzamt kann es natürlich auch anders sein. Und noch ein Tipp: Man sollte nicht so hart kalkulieren, dass das Konto jeden Monatsende auf Null ist wenn man auf diesem Konto nichtmal einen minimalen Dispo hat.

Lizzy2124 
Fragesteller
 21.02.2012, 08:10

Im übrigen finde ich es sehr ungewöhnlich, dass bereits nach EINER EINZIGEN Mahnung bereits eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung kommt.

DAS finde ich in der Tat auch ehrlich gesagt sehr unverschämt! Wenn ich bedenke, wie oft ich im Büro unsere Kunden mahne und noch freundlich Ratenzahlung anbiete wenn's nicht geht... Da nach einer Mahnung gleich mal eine Pfändung einzuleiten finde ich sehr unangemessen, insbesondere in Anbetracht dieses geringen Betrages... Ich will die Schuld nicht abwälzen, die ganz klar im Versäumnis meines Mannes liegt, aber mal im Ernst - muss man wegen 133 € gleich ein Konto pfänden?!?!

Und noch ein Tipp: Man sollte nicht so hart kalkulieren, dass das Konto jeden Monatsende auf Null ist wenn man auf diesem Konto nichtmal einen minimalen Dispo hat.

Ganz auf 0 ist es auch nicht, das habe ich übertrieben dargestellt. Wir haben immer noch einen Puffer von 40-60 € (die aber nun mal nicht für 133 € reichen). Dispo wollten wir ganz bewusst nicht, es soll ein Guthabenkonto sein. Dieses Konto ist einzig und allein für GEMEINSAME Abbuchungen gedacht. Jeder zahlt zu gleichen Teilen ein, die Fixkosten gehen ab, fertig. Den Rest bestreiten wir von unseren eigenen Konten. Auf denen es natürlich einen Dispo gibt.

Den Puffer auf dem Gemeinschaftskonto brauchen wir dann meist bis Ende des Monats auf, für gemeinsame Anschaffungen oder Unternehmungen.

PatrickLassan  21.02.2012, 08:47

Rein vom rechtlichen her ist das Finanzamt nicht einmal dazu verpflichtet, eine Mahnung zu schicken.

Lizzy2124 
Fragesteller
 21.02.2012, 13:28
@PatrickLassan

Und dann wird man wegen eines solchen geringen Betrages gleich als Steuersünder abgestempelt und darf nicht mehr über sein Konto verfügen! Ohne Vorwarnung!

Das ist ja wohl ein Unding sondergleichen! Wo leben wir denn?!

Wie gut dass das nur unser zusätzliches Konto ist, bei dem Einnahmen und Ausgaben fest geregelt sind, und keines über das Gehaltseingang und variable Kosten laufen. Dann würden wir jetzt schön blöd dastehen ohne Geld! Wegen einer KFZ-Steuer, die noch nicht einmal 4 Wochen überfällig ist! Ich glaube ich spinne langsam!!

Bareinzahlung beim Finanzamt ging nicht, weil die Herrschaften keine Bar-Kasse vor Ort haben. Wir also das Geld auf besagtem Konto eingezahlt und auf Anraten der Sachbearbeiterin überwiesen.

Pustekuchen! Die Überweisung hängt jetzt im System, weil das Konto offensichtlich schon gesperrt ist und die Bank war nicht in der Lage, den Auftrag telefonisch zu stornieren. Ja das würde ja in so einem Fall ohnehin automatisch abgebucht, was der Finanzverwaltung zusteht. ZUSTEHT! Die Beamten sollten mal in ihrem System prüfen, was UNS vom Finanzamt noch an Rückzahlungen von der Steuer zusteht, DAS haben wir nämlich auch noch nicht bekommen! Aber wenn sie Geld kassieren wollen sind sie natürlich ungleich schneller...

Mein Mann kontaktiert jetzt mit dem Einzahlungsbeleg wiederum das Finanzamt, damit die sich das Geld "ziehen" (wie einfach man doch über anderer Leute Konto verfügen kann, ich fasse es wirklich nicht! Ich hatte mich auf ein paar freie Tage gefreut, die ich bitter nötig hatte und so kriegt man es von allen Seiten verdorben!)

Ich würde mit den Finanzamt sprechen.

Wenn Sie sehen, dass der Schuldner etwas verschlammt hat und es einsieht und an einer Korrektur arbeitet, dann sind sie meistens kooperativ. Zumindest werden sie dir sagen, was du jetzt noch tun kannst. Wenn du mit dem Finanzamt vereinbarst, das Geld sofort zu überweisen, dann kann damit vielleicht die Sache erledigt sein.

Mein Rat: Sprich noch heute mit dem Finanzamt und versuche eine Klärung herbeizuführen.

Lizzy2124 
Fragesteller
 21.02.2012, 07:35

Auch hier zunächst - vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Das gibt mir etwas Hoffnung, dass wir das Schlimmste (Kontosperrung etc.) noch verhindern können.

Es ist wie gesagt Karneval im Rheinland, ich hoffe dass wir heute dort jemanden "erwischen".

Wie gehen wir strategisch am besten vor, wen rufen wir zuerst an - Bank? Finanzamt?

Generell zuerst den Gläubiger kontaktieren, dann sofort den offenen Betrag überweisen.

Der Gläubiger wird dann (nach Gutschrift) die Pfändung zurück ziehen.

Lizzy2124 
Fragesteller
 21.02.2012, 07:33

Herzlichen Dank für die absolut schnelle Antwort! Ich bin begeistert!

Wir hatten ja gestern schon versucht dort anzurufen - aber an Rosenmontag im Rheinland - da hat man keine Chance...

Natürlich hat der Tag Wartezeit die Panik geschürt... Ich konnte kaum schlafen und rege mich wirklich fürchterlich auf.

Ich habe gelesen, dass selbst wenn man in der Zwischenzeit gezahlt hat, das Geld trotzdem bei "aktiver" (wie immer man das nennen mag) Pfändung nochmal eingezogen wird und man es wahrscheinlich auch nicht zurück bekommt? So hatte ich es verstanden. So dicke haben wir es nicht dass wir mal eben auch noch doppelt zahlen könnten.

Piri04Piri  21.02.2012, 07:47
@Lizzy2124

Keine Angst. Solltet Ihr wirklich versehentlich doppelt zahlen, so kriegt ihr die Überzahlung auch zurück. Das Finanzamt will nur das, was ihm zusteht.

Sofort den Steuerbetrag überweisen, dann ist alles erledigt. In Zukunft nicht mehr schlampen und evtl. einen Dauerauftrag (1 mal jährlich zu diesem Termin) geben. Das Konto muss natürlich immer gedeckt sein. Schlamperei zahlt sich auf Dauer nicht aus.

Lizzy2124 
Fragesteller
 21.02.2012, 07:39

Auch hier - Danke sehr für den Kommentar!

Wie beim ersten Beitrag schon kommentiert - ich habe allerhand gelesen über Pfändungen und Angst, dass wir doppelt zahlen wenn wir jetzt in diese Pfändung "hineinpfuschen" und kommentarlos von uns aus überweisen - darum hoffe ich dringlichst, dass wir schnellstmöglich jemanden ans Telefon bekommen beim Finanzamt.

"Schlamperei zahlt sich auf Dauer nicht aus"

Das zeige ich meinem Mann. ;-) Schön dass auch andere so denken... Eigentlich hat er jedes Jahr dafür gesorgt, dass er den Betrag für die Steuer im Januar gleich mit einzahlt. Diesmal hat er aber nicht daran gedacht, dann halt nicht auf die Zahlungsforderung reagiert (gestern nach Erhalt der Verfügung: wühl, wühl im Ablagestapel "oh Mist". Ohne Worte!)