Pfändung eines Grundbucheintrags?

6 Antworten

Wenn er im Grundbuch eingetragen wird, kommt das Haus A mit in die Insolvenzmasse.

Ihr könntet aber ein Vorkaufsrecht eintragen lassen auf euren Namen, damit ihr es eben dann kaufen könntet und es nicht weg kommt.

Die Frage ist wie er das Haus A zahlen will, wenn er schon jetzt so hohe Schulden hat...

Oder liegt das Haus mit Grundstück unterhalb der Schenkungssteuer?

Wenn er mit Nießbrauch drinnen das Haus kauft, dann besteht dieser weiter.


Alle Angaben sind ohne Gewehr... ;) :D

Ronox  04.07.2016, 15:30

Ein Vorkaufsrecht nützt hier relativ wenig. Wenn dann wird eine Vormerkung benötigt.

Wenn der Eigentümer (oder Teileigentümer) einer Immobilie in Insolvenz fällt, kann sein Eigentum verwertet werden.

Das würde hier bedeuten, dass die Gefahr einer Zwangsversteigerung besteht.

Im Moment hat Dein Mann von dem Haus ja noch nichts. Ich würde das bis auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, wenn das Haus verwertbar ist. Dann könnte Dein Mann ihm ja etwas zahlen.

Oder eben jetzt mal rechnen, Haus - Wohnrecht, was hat Dein Mann bekommen und ggf. eine Zahlung leisten, damit könnte der Bruder ja eventuell noch am meisten anfangen.

Alles was dem Bruder gehört kann gepfändet werden. Natürlich auch Grundbucheinträge da diese ja einen Wert darstellen wenn die Immobilien veräußert wird. Es kann sogar zur Zwangsveräußerung seines Anteils kommen. Dann habt ihr jemanden mit im Grundbuch stehen den ihr nicht kennt oder ihr tilgt die Schulden damit es wieder euer Eigentum werden kann.

Ich meine, solange wie die Eltern leben können die mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Wenn sie es dem einen Sohn überschreiben, hat der andere eben Pech gehabt.

Wenn allerdings beide Elternteile innerhalb von 10 Jahren sterben, kann man das Ganze als Schenkung betrachten und rückgängig machen. Dann wäre ein Testament ratsam, in dem der Bruder (mit dem Pflichtteil) bedacht wird.

Einer Eintragung im Grundbuch würde ich nicht zustimmen!

Aber fragt auf jeden Fall einen Anwalt!

Man kann keinen "Grundbucheintrag" pfänden, aber die Gläubiger des Bruders bzw. der Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz können das Miteigentum des Bruders am Grundstück bzw. das gesamte Grundstück durch Zwangsversteigerung unter den Hammer bringen. Sollten die Eltern aber einen erstrangigen Nießbrauch haben, ist das unwahrscheinlich, da dieser vom Ersteher zu übernehmen wäre. Das Insolvenzrisiko kann man auch minimieren, indem der Bruder deinem Mann bei der Eigentumsübertragung eine auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedingte Rückerwerbsvormerkung einräumt. Näheres hierzu kann euch dann der Notar erläutern.