Personenkontrolle Polizei -> Taschenkontrolle

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Eine solche Maßnahme stellt einen Eingriff in diverse Grundrechte einer Person dar. Für diese Grundrechtseinschränkung benötigen die Polizeibeamten eine Ermächtigungsgrundlage. Diese kann sich z.B. aus dem jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandes ergeben (in Hessen HSOG). Gem. §§36, 37 HSOG dürfen Personen und Sachen durchsucht werden (z.B. zur Eigensicherung oder zum Auffinden von Ausweis usw.), wenn bei einer Person eine Identitätsfeststellung durchgeführt wird.

Aber sicher dürfen sie das - und je nach Bundesland wird das sogar exzessiv praktiziert. Wenn du z.B. in Bayern oder im südlcihen BaWü wohnst, dann kann es sogar vorkommen, dass du mehrmals täglich Taschenkontrollen über dich ergehen lassen musst ("Personenunabhängige Verdachtskontrolle" oder "Verdachtsunabhängige Personenkontrolle" oder wie sich das schimpft.)

Rita52  05.06.2010, 07:56

wuseldusel,wie recht du hast!Mein Sohn wird bald jede Nacht wenn er unterwegs ist kontrolliert und nach allem möglichen durchsucht!Auf seine Frage warum immer er wurde ihm gesagt,er sieht aus als hätte er Drogenerfahrung!Das nur,weil er 3 Tagebart und längere Haare hat!

wueselduesel  05.06.2010, 07:57
@Rita52

Wohnt ihr in Bayern? Mein Beileid :(

Ich habe mir geschworen nie wieder den Weisswurstäquator zu überschreiten.

Das Recht zur verdachtsunabhängigen Personenkontrolle ergibt sich in der Regel aus den Polizeigesetzen der Länder und ist unterschiedlich geregelt. Man kann aber davon ausgehen, daß Polizisten solche Maßnahmen nicht durchführen werden, wenn diese nicht rechtmäßig sind. Das schon deshalb, weil sie ja vorher nicht wissen, an wen sie da geraten sind. Und ein Rechtsanwalt wird sowas dann ganz sicher nicht ohne Konsequenzen mit sich machen lassen... Wo hier das Beispiel Bayern kam: Die haben in der Tat die umfangreichsten Befugnisse, wenn es um derartige Kontrollen geht.

Die dürfen alles..und wenn sie es nicht dürfen verdrehen sie das Recht, deine Aussagen und dein Verhalten solange bis sie eine Grundlage herbeifantasiert haben die ihnen die Autorität gibt alles zu machen was sie wollen.

du kannst dann zwar versuchen dagegen anzugehen; da die Bullen aber stets zu zweit harmlose Bürger terrorisieren arbeiten sie natürlich auch bei ihren Lügen Hand in Hand und betreiben bewusst Falschaussagen.

A.C.A.B.

blablablatadt  13.10.2010, 10:18

Du Armer. Wirst du von anderen Gruppen auch verfolgt?

steffi393  15.10.2011, 17:35

Nein sie dürfen deine Tasche nicht durchsuchen das ist ein eingriff in die persönlichkeitsrechte. Wenn sie einen dringenden verdacht haben darf die Tasche nur mit einem Durchsuchungsbefehl durchsucht werden.

Jepp dürfen sie ...

(...) PersonalienfeststellungDie Feststellung der Personalien wird in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.§ 163b. (Feststellung der Identität)Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen.Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.Demnach darf die Polizei die Personalien von verdächtigen Personen feststellen und sie sogar zwecks Auffindung von Personaldokumenten durchsuchen.Wenn keine Strafbaren Handlungen vorliegen, begründet sich das Recht zur Personalienfeststellung nicht aus der StPO sondern aus anderen Gesetzen.Hierzu zählen insbesondere das Polizeigesetz oder die Straßenverkehrsordnung (...)

Quelle: http://www.kriminalpraevention.norderstedt.net/index.php?id=43 ...