Personalausweis Abgelaufen 4 jahre

8 Antworten

Nein, da sie mit dem Reisepass sogar ein "höherwertiges" Dokument zur Verfügung hatte.

MfG Ursusmaritimus

JotEs  19.05.2012, 16:37

Das ist falsch. Laut Personalausweisgesetz müssen Deutsche ab 16 Jahren grundsätzlich einen Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis bessitzen. Ein Reisepass genügt nicht.

Ursusmaritimus  19.05.2012, 16:52
@JotEs

Das sind Landesgesetze! In meinem Bundesland nicht; es genügt ein Personalausweis oder ein RP zur Indentifikation der Person.

JotEs  19.05.2012, 17:02
@Ursusmaritimus

Das Personalausweisgesetz ist mitnichten ein Landesgesetz, sondern (beinahe selbstverständlich) ein Bundesgesetz. Es enthält auch keine Vorschrift, die es den Ländern gestatten würde, andere Vorschriften zu erlassen und anzuwenden.

In welchem Bundesland lebst du?

Dazu aus dem Personalausweisgesetz:

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

sowie

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis.

Also: Es ist ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis erforderlich. Ein Reisepass genügt nicht!

Gemäß § 32 PAuswG kann gegen jemanden, der keinen Personalausweis besitzt obwohl er der Ausweispflicht unterliegt, eine Geldbuße bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Hier zum Nachlesen ein Link zum Personalausweisgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Mottenpaul 
Fragesteller
 22.05.2012, 12:02

Danke für die Antwort ! Wir sind ebend vom bürgerbüro gekommen,und die nette Dame meinte das meine Frau nicht an die Erneuerung von ihrem Perso erinnert wurde,weil sie einen Reisepass hat,und sich somit ausweisen kann. Sie hat nur die fälligen 28€ bezahlt

Bei mir waren es 15 Monate und ich warte seit nem Monat auf Nachricht von der Bußgeldstelle. Man konnte mir nicht sagen wie viel es wird, aber falls nach 3 Monaten nichts kommt, bin ich befreit von der Schuld. Aber so wie ich die Ämter kenne kommt nach 2 Monaten und 28 Tagen der Brief..

Theia  19.05.2012, 13:32

Sorry hab das mit dem Reisepass überlesen, dann ist das absolut ok!

Haarerauf  19.05.2012, 13:34

Du hast wegen eines abgelaufenen PA ( Personalausweis ) ein Bußgeldbescheid bekommen ???!!

kann ich mir nicht vorstellen , auf welcher Gesetzesgrundlage ?

Ich kenne eine handvoll Menschen , die keinen PA haben - zumindest nicht griffbar haben ...

Nein ,wer eine gültigen Pass Besitz ist von Pflicht einen Perso zu haben befreit.

Man muss nicht beides haben ,man hat das Wahlrecht zwischen Reispass und Perso.

ey,

nein, keine geldstrafe, solange sie noch einen gültigen reisepass hat, aber, bemüht euch gelegentlich um einen neuen personalausweis!

lg