Pendlerpauschale auch für Bahnfahrer?

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Das Bundesverfassungsgericht hat neulich entschieden, dass die Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer eingeführt werden muss. Der Bundestag hat das befolgt und auch die zwischenzeitlich abgeschaffte Möglichkeit, höhere Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln abzusetzen, wieder eingeführt. Die Entfernungspauschale wird unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gewährt.

Beim Pendeln zur regelmäßigen Arbeitsstätte werden als Pauschale 30 Cent pro km der einfachen Strecke angesetzt.

Das heißt für dich konkret:

Die Pauschale wird mit 70 km * 0,30 €/km = 21,00 Euro pro Arbeitstag kalkuliert. Bei - mal angenommen - 20 Arbeitstagen pro Monat sind das 420 Euro, die du von der Steuer absetzen kannst. Das ist also wesentlich mehr als die Bahnfahrt kostet. Es schadet nix, wenn du die Frage in den Steuerformularen nach Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel beantwortest.

(Da sieht man mal, wie billig Bahnfahren ist!)

Du kannst meines Wissens zwar die Bahnfahrkarte angeben, bekommst aber maximal die 30 Cent pro Kilometer angerechnet. Das ist wohl einer der Nachteile der neuen Entfernungspauschale...

RuleBritannia  27.08.2009, 10:48

Ich habe es mal grob überschlagen, eigentlich stellst Du Dich bei 70 Kilometern am Tag sogar schlechter, wenn Du die Fahrkarte an Stelle der Kilometer (z.B. per PKW) angibst...

Du kannst Dir aussuchen, ob Du die 30 Cent pro Kilometer absetzt, oder die Kosten für die Fahrkarten. Rechne einfach mal aus, was günstiger wird.

Überleg doch mal was logisch ist:

Dürfte man nur die tatsächlichen Bahnkosten angeben, und nicht einfach die 30ct pro Entfernungskilometer ansetzen, würde daraus eine Benachteiligung für Bahnfahrer enstehen. Genau andersherum ist es der Fall. Der Staat unterstützt Bahnfahren dadurch dass man trotz geringerer tatsächlicher Fahrtkosten, auch die 30 ct ansetzen darf, die jeder Autofahrer bekommt. Wieviel Dir dann davon netto übrigbleibt hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Je mehr Steuern du zahlst, d.h. je höher Dein persönlicher Spitzensteuersatz ist, desto mehr Steuern "sparst" Du.

Gruß

Bei Fahrten mit der Bahn kannst Du die Bahnkosten bei der Steuererklärung angeben. Da gibt es keine Pendlerpauschale. Da zählen die tatsächlichen Kosten.