Parkscheibe vergessen zu stellen. Riesenknollen. Ist das rechtens?

13 Antworten

Wenn du nachweisen kannst, dass du in der Zeit nicht dort warst kannst du dafür auch kein Knöllchen bekommen. Eine Zeit lang, wenn auch kürzer, habt ihr aber fälschlicherweise dort gestanden. Für die Zeit bekommt ihr also richtiger weise einen Strafzettel. Die Folge davon ist, dass der Knöllchen nicht aufgehoben, sondern nur gemildert wird. Im Endeffekt ist es so vermutlich immer noch teuerer, als wenn du gleich gezahlt hättest. Mich stört auch, dass man in Deutschland keinen wirkungsvollen Rechtsschutz gegen falsche Strafzettel hat.

DerHans  14.02.2010, 15:19

Die Politessen (jedenfalls in Bonn oder Köln) geben das in ihren Handcomputer. Zeitgleich wird das Ordnungsgeld schon fällig. Auch der zweite Besuch wird so protokolliert. Außerdem machen sie eine Markierung am Rad, um zu beweisen, ob das Fahrzeug bewegt wurde.

Reiswaffel87  14.02.2010, 15:53
@DerHans

Das ist ja auch völlig korrekt was du schreibst. Wenn es aber um ein Ordnungsgeld geht, das den Zeitraum betrifft, in dem der Wagen noch garnicht da stand (und so habe ich die Frage verstanden), dann kann der Zeitraum ja auch nicht überprüft worden sein. Folgleich kann auch nur ein Ordnungsgeld über den Zeitraum erhoben werden, in dem der Wagen odert ohne Parkschein/Parkscheibe/oÄ stand.

Knolli1971  21.02.2010, 21:16
@DerHans

Hallo,

man kann auch nach der Ventielstellung gehen oder per Lichtbildaufnahmen den Standort kontrollieren. Übrigens Büroklammern auf der Lauffläche der Reifen (in den Ritzen)..hehe....fallen auch nicht auf.

Du kannst das noch etwas länger rauszögern. Dann kommt ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Erzwingungshaft 3 Tage. Die kannst du dann absitzen. Bezahlen musst du trotzdem. Weil das nicht anstatt der Strafe ist, sonder wie gesagt, ERZWINGUNGSHAFT. Und teurer wird natürlich auch mit jedem Briefchen.

Volker13  14.02.2010, 12:50

Rede doch nicht so einen Mist! So ein Blödsinn habe ich ja noch nie gehört.

PepsiMaster  14.02.2010, 13:19
@Volker13

@volker13

Auch wenn Du es noch nicht gehört hast, kommt dies trotzdem regelmäßig vor wenn Bußgelder, Ordnungsgelder oder Geldstrafen nicht bezahlt werden!

Sathupradit  04.09.2012, 19:31
@Volker13

Volker13, Du gibst sonst gute Antworten, doch in diesem Fall unterliegst Du einem Fehler.

pokoface  14.02.2010, 13:12

derhans hat recht

Volker13  14.02.2010, 13:54
@pokoface

@PepsiMaster,

das ist doch wohl jetzt nicht Dein Ernst!? Den Begriff Ordnungsgeld gibt es formaljuristisch gar nicht! Wollt Ihr hier für den Fragesteller unnötige Kosten verursachen. Die Abgabe an die StA erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Berhörde erst nach erfolgtem Einspruch. Die StA prüft sodann, ob sie den Fall verfolgt und beantragt dann ggf. bei Gericht die Eröffnung der Hauptverhandlung oder einen Strafbefehl.

Selbst dann, wenn es auch zu einer Hauptverhandlung kommt, wird kein Richter eine Zwangshaft wegen 25 € anordnen.

Geldstrafen werden nicht mit der Zwangshaft, sondern mit der Ersatzhaft durchgesetzt. Wenn Ihr also keine Ahnung habt, dann solltet Ihr besser Zurückhaltung wahren.

DerHans  14.02.2010, 15:17
@Volker13

Hast du eine Ahnung. Versuchs einfach mal, die Knolle zu ignorieren.

Reiswaffel87  14.02.2010, 13:50

Wenn man nachweislich nicht dort geparkt hat ist das Ticket auch nicht rechtens.

Reiswaffel87  16.02.2010, 21:24
@Volker13

...aber nicht komplett in dem Zeitraum, der ihr angekreidet wurde. Nur einen Teil der Zeit, so dass auch nur für diesen ein Strafzettel ausgestellt werden kann.

Ja, Einspruch einlegen. Denn da kann offensichtlich was nicht stimmen. Unsere Politessen müsse genaue Fotos machen, sonst hat unser Ordnungsamt keine Chance, in einem solchen Fall ein Fehlverhalten nachzuweisen und der Fall würde zu den Akten gelegt werden müssen.

Maya1998  14.02.2010, 12:37

Richtig. Beweise ANFORDERN (von sich aus schicken die nix), vorsorglich Widerspruch einlegen.

Raimund1  14.02.2010, 12:43
@Maya1998

er schreibt doch selbst, dass er vergessen hat, die Scheibe einzustellen - und wenn die auf 12 Uhr steht, dann reicht das als Beweis vollkommen aus.

Maya1998  14.02.2010, 12:54
@Raimund1

Ja, aber der Ordnungsbeamte sollte schon ein Foto gemacht haben, andernfalls setzt du ja voraus, dass im Falle eines Rechtsstreits sein Wort mehr gilt als das des "Sünders". Aussage gegen Aussage, im Zweifel für den Angeklagten.

Volker13  14.02.2010, 14:18
@Maya1998

Aussage gegen Aussage gibt es im Deutschen recht gar nicht. In dubio pro reo kann nur dann gelten, wenn der Tatrichter Zweifel an der Glaubwürdigkeit der antragstellenden Partei hat.

Knolli1971  21.02.2010, 21:19

Hallo,Bilder sind nicht immer erforderlich. Das Wort einer Politesse zaehlt vor Gericht meist mehr, zudem kann man sich auch Notizen machen. Zum Thema Bilder, die bekommst Du nur zu sehen wenn Du gegen die Politesse vor Gericht gehst, vorher nie.

Hallo,

in der Regel ist die Staffelung so wie Sie der Nutzer Robin Hood mitteilt. Die 25 Euro sind aber in deinem Falle gerechtfertigt, weil Du laut deinen Angaben vergessen hast die Parkscheibe was die Ankunftszeit betrifft korrekt einzustellen. Der Tatvorwurf dürfte daher in etwa lauten: Das Die die Parkscheibe falsch eingestellt hast- und länger wie drei Stunden dort geparkt hast (wenn gar nicht dann selber schuld). Heißt wenn die Parkscheibe auf 12 Uhr stand, dann geht die Politesse von der Zeit aus an der sie bei deinem Fahrzeug war. Z.B. wenn Sie um 11 Uhr am Fahrzeug war,dann war die Parkscheibe falsch eingestellt. Beweisfotos müsssen nicht unbedingt vorhanden sein, da das Wort der Politesse genügt und Sie in ihren schriftlichen Unterlagen mit Sicherheit einen Nachweis für ihren Vorwurf hat.Du hast nun die Möglichkeit direkt an den RP zu schreiben, oder das Ticket zu begleichen um weitere Kosten zu sparen sowie im Falle das Du einen Rechtschutz hast auch den Weg vor Gericht zu wählen. Anmerken moechte ich auch, das Dir das Ordnungsamt keine schriftliche Antwort zusenden muss, sondern deinen Einspruch direkt an den RP weiterleiten kann, der dann die noetigen Infos zu deinem Delikt hat.

Normalerweise wird erst aus dem Knöllchen eine Knolle - will sagen: üblicherweise hast du einen Gutschein über 5 oder 10 € unter dem Scheibenwischer, den du allerdings erst mal spendieren musst.

Wenn das Knöllchen unbeachtet wird, wird es zur Knolle anwachsen mit einem Zertifikat über dann 25 €.

Und offensichtlich ist dein Bericht nicht angekommen, so dass du jetzt bei den Ohren gezupft wirst.

Für mich sind das etwas zuviel Zufälle: erst kein Knöllchen und dann noch der Widerspruch nicht angekommen.

Und außerdem schreibst du selbst, dass du vergessen hast. die Parkscheibe einzustellen. Woher soll ein Unbeteiligter das Wissen?

Ich glaube nicht, dass du damit große Chancen hast