Parkplatz-Chaos vor der Haustür

Parkplatz - (Nachbarn, Parkplatz, Carport)

2 Antworten

Also in NRW ist das so geregelt:

  • Landesbauordnung - (BauO NRW) § 51 BauO NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder

(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden.

Da die Carports wohl beim Bauamt als Stellplatz für das Haus ausgewiesen sind, müssen sie diese auch für ihre Fahrzeuge benutzen. (das interpretiere ich daraus)

Vielleicht einfach mal beim Ordnungsamt anrufen und fragen.

Sie haben einen Caport zur individuellen Nutzung. die Freiflächen sind öffentlich; da gilt, wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Mit seinem Carport kann im Prinzip jeder machen was ihm beliebt.