P-kontofreibetrag von Bank einbehalten?

5 Antworten

Auf einem P-Konto ist nur ein positiver Kontostand geschützt - ein Dispo ist ein negativer Kontostand und kann daher unbegrenzt mit Zahlungseingängen verrechnet werden.

Deshalb empfiehlt es sich, den Dispo, bei Umwandlung des Kontos in ein P-Konto, in ein Darlehen umzuwandeln.

Bei Verschuldung und Einrichtung eines P-Kontos ist es ratsam, das P Konto bei einer anderen Bank einzurichten. Falls noch nicht geschehen, solltest du dich an eine Schuldnerberatng wenden. Bitte nur eine, die kostenlos ist.

Wenn der Dispo gekündigt wird (was normal ist weil ein PKonto keine Möglichkeit fürs Soll haben darf) und da war noch ein Betrag offen dann darf die Bank eingehende Beträge verrechnen. Bzw. die Verrechnung geschieht automatisch und kann gar nicht "aufgehalten" werden. (Du im Minus = Betrag geht ein = Verrechnung. Man kann dir nichts darüber gewähren weil du ja nicht mehr ins Minus darfst. Die Bank DARF dir wirklich nichts mehr darüber hinaus auszahlen. Egal ob Freibetrag oder nicht)

Du wurdest bei Umwandlung zum PKonto ja auch mit Sicherheit auf die Kündigung des Dispos hingewiesen.

Das ist die Gefahr die ein Dispo mit sich bringt.

War dein Konto im Soll? Dann darf die Bank grundsätzlich eingehende Zahlungen mit dem offenen Saldo verrechnen. Ein Pfändungsschutz greift hier nicht, da es sich nicht um eine Pfändung handelt.

Sie macht's, weil sie's kann!