Darf man eine Originalausgabe von Mein Kampf verkaufen?
Weil wir eine Ausgabe davon, Original von 1942 besitzen, interessiert mich, ob man sie verkaufen darf oder nicht. Habe bei ebay nachgeguckt, da gibt es nur Nachdrucke, und diese dürfen nur kommentiert angeboten werden. Habe gegoogelt und stoße da auf verschiedenen Meinung. Einige sagen, ist verboten oder in Deutschland verboten, andere wiederum, ist nicht verboten. Was ist denn nun wirklich oder wo kann ich etwas drüber nachlesen? Wäre dankbar für Tipps.
22 Antworten
Schlau machen, ob ein privater Verkauf anders bewertet wird , als bei Handel. Ein Handel setzt voraus, daß es gewerbsmäßig ist, also ständig mit derartigen Gegenständen einen Handel betrtieben wird (egal mit oder ohne Gewerbeanmeldung - Ohne ist bei gewerbmäßigem H. Steuerhinterziehung) Auf Flohmärkten wir das H.-Kreuz mit Krep überklebt und niemand stört sich daran, auch von Polizei niemanden, habe ich beobachtet.
habe auch das original von 1930
Also mir ist es eigentlich egal ob man es haben darf oder nicht. Bin da schon die ganze zeit hinterher und dann auch noch ein altes original... Ich würde es sofort kaufen!
Ich habe eine Originalausgabe von 1940 , 2 Bände in einem Buch , ungekürzt , in alter deutscher Schrift .
Wollte das Buch schon verkaufen , weiss nur nicht wo ich es anbieten könnte weil ich auch nicht weiss ob es verboten ist oder nicht .
Ich wohne nicht in Deutschland , Österreich oder Schweitz .
Aber wenn es erlaubt wäre würde ich es verkaufen und Interressenten können sich ruhig melden . Der Preis , keine Ahnung , nur billig wird es nicht sein .
Danke für die Nachricht, aber dahin ging unsere Frage nicht. Am Kauf sind wir nicht interessiert.
nein du darfst es nicht verkaufen.
Da es sich wie du sagst um eine Originalausgabe handelt ist sie wahrscheinlich ungekürzt und steht auf dem Index.
Bei den auf ebay angebotenen Nachdrucken handelt es sich um überarbeitete gekürzte und jugendfreie Bücher.
Danke, bin jetzt gut informiert.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers »Mein Kampf« nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II StGB, da es sich bei dem Buch »um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.« (BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).
http://www.damaschke.de/notizen/index.php/zur-rechtslage-von-mein-kampf/