Ordnungswidrigkeit wegen ,,parken" in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250(Anlieger frei) gesperrt war?
Schönen Abend liebe Community,
habe so eben eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem steht, das ich in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt sei, geparkt habe.
Sachverhalt:
Und zwar bin ich an einem Freitag mit dem Auto unterwegs gewesen, um meine Freundin von zu Hause abzuholen.
Habe demnach in einer kleinen Gasse kurz angehalten(ca.2min und bin nicht ausgestiegen!)
Etwa 10-15m vor mir standen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, haben mich verwirrt angeschaut und etwas in ihrem kleinen Heftchen aufgeschrieben.
Bin mit dem Auto unverzüglich zu Ihnen gefahren, um zu erfahren was das Problem sei. Sie fragten mich warum ich auf der Straße angehalten hätte, daraufhin habe ich gesagt, dass ich kurz auf meine Freundin gewartet hätte.
Sie haben dann mit einer ruhigen Haltung gesagt, dass das okay wäre und ich diese nicht mehr machen solle.
Ich habe sie gefragt, ob es weitere Konsequenzen geben wird, daraufhin meinte er das er sich nur etwas notiert hätte und keine weiteren Probleme entstehen werde.(und hat gekichert)
Jetzt habe ich dennoch eine Post, nach einem Monat von der Bußgeldstelle erhalten.( Verwarnungsgeld in Höhe von 30€!)
Ich habe doch aber gar nicht geparkt? und unmittelbar vor der Gasse stand ein Schild mit dem Zeichen 250 und der Beifügung ,,Anlieger frei" also dürfte ich auch laut Zeichen 250( Anlieger frei) meine Freundin kurz abholen oder als Besucher die kleine Fahrbahn passieren?
Sollte ich Einspruch einlegen? hat das weitere Auswirkungen auf meinen Führerschein? So was ist mir zu ersten mal passiert...
Würde mich auf zahlreiche Hilfsbeiträge sehr freuen!
Vielen Dank im voraus
Mfg
5 Antworten
Tu es doch einfach.
Mehr als ablehnt werden, kann es nicht.
Wohn die Freundin in dem "Anlieger-frei"-Bereich? Dann warst du berechtigt dazu, dort einzufahren und ich würde dann den Verwarngeldbescheid nicht bezahlen, den Bußgeldbescheid abwarten und dagegen widersprechen. Deine Freundin könnte dann zu deiner Entlastung als Zeugin auftreten.
Du wärst soagar dann zur Einfahrt bereichtigt, wenn z.B. deine Freundin nicht zu Hause gewesen wäre.
also dürfte ich auch laut Zeichen 250( Anlieger frei) meine Freundin kurz abholen oder als Besucher die kleine Fahrbahn passieren?
Genau richtig.
In den meisten Fällen, wird den Mitarbeitern geglaubt. Wenn du Einspruch einlegst wird es meist noch teurer oder wird gegen ein Gebühr von 37,50 eingestellt.
Und wo soll da stehen, daß die Einstellung eines Bußgeldverfahrens mit Gebühren verbunden ist?
Ich würde einfach zahlen.
Aber ruf doch mal an uns sprech mit denen, oft sind die ganz nett. Wenn es die Freundin gibt... kann man das doch beweisen
Ich würde einfach zahlen.
Nö, wenn ich keinen Verstoß begangen habe würde ich nicht zahlen.
Nur dann geht es zum Bußgeldbescheid und vor Gericht. Und dann sagen die beiden Politiessen das du ne Stunde geparkt hast. Oder glaubt jemand die sagen "OHOHO ich hab das falsch gemacht"
Anrufen und Jammer, und wenn das nicht hilft - Schwa...einklemmen und zahlen
Und dann sagen die beiden Politiessen das du ne Stunde geparkt hast.
Ja und? Er ist doch Anlieger, wenn er die Freundin abholen oder besuchen wollte, die dort wohnt. Da darf er da Parken, bis der Tüv abläuft.
..... nachdem Du ja im Fahrzeug warst ist das ja kein Parken, so jedenfalls bei uns.
Viel Glück.
.... ich war neulich in ähnlicher Sache sogar bei Gericht und das Rathaus hat hochkannt verloren.
Bei der Rückfahrt vom Gericht habe ich bemerkt, dass deren Bauhof begann, die Schilder zu tauschen.
Ja, überlege eben auch eine Einspruch einzulegen...
einen*
Wenn es eingestellt wird, wird es eingestellt und nicht gegen Gebühr.