Onlyfans versteuern?

3 Antworten

Moin Moin ,

ja du müsstest das versteuern. Es lässt sich darüber streiten, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder noch unter Selbständige Arbeit fallen würdest da du ja selbständig „künstlerisch“ tätig wärest, was die Anforderung für selbständige Arbeit erfüllen würde. Meiner Beurteilung mach neige ich tatsächlich eher zu Selbständiger Arbeit, was ich günstiger, da du keine Gewerbesteuer und auch keine Anmeldegebühren zahlen musst.
Wie dem auch sei läuft beides auf das gleich hinaus:

Am Mit Ende des KJ musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben in dem du alle deine Einnahmen aus deiner Tätigkeit angibst( dein Minijob bleibt dabei weiterhin steuerfrei).
Außerdem wärest du berechtigt deine Arbeitsmittel von der Steuer abzusetzen( Fotokamera und soweiter...) wie ein User vor mir schon sagte ist das die sogenannte EÜR( Einnahme-Überschussrechnung)

Nach einigen Wochen flattert dann der Steuerbescheid ins Haus der sagt wie viel du zahlen musst , und wenn deine Einnahmen ( abzüglich der Betriebsausgaben) unter ca. 9500 € im Jahr bleiben( hab den Grundfreibetrag von 2021 nicht im Kopf , für 2020 war der 9408€ für 2021 wurde der etwas gehoben, sonst einfach mal googeln ; ] ) versteuerst du gar nichts jeden weiteren Euro musst du versteuern!

Ich hoffe das Hilft !

Liebe Grüße

Findilove11 
Fragesteller
 20.01.2021, 15:26

Okay, vielen Dank das war sehr sehr hilfreich!!! ich habe es jetzt so verstanden dass ich so oder so aufschreibe was ich einnehme, es dem Finanzamt schicke und daraufhin gesagt bekomme was ich an Steuern zurückzahlen muss (eventuell garnichts sofern meine Einnahmen unter ca. 9500 Euro (schaue gleich nochmal nach wie viel genau) liegen). Vielen Dank für die ausführliche Antwort ! Brauche bei sowas immer genaue Vorstellungen um zu wissen was ich tun muss haha :)

Slothd3mon  20.01.2021, 15:30
@Findilove11

Wenn dein Gewinn unter dem Grundfreibetrag liegt musst du keine Steuern zahlen.

Gewerbesteuer ist auch erst ab 24.000€ Gewinn fällig

Findilove11 
Fragesteller
 20.01.2021, 15:29

Achso, und was ist ein KJ? Ein Jahr?

Slothd3mon  20.01.2021, 15:34
@Findilove11

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, da du nicht im Handelsregister eingetragen bist

Slothd3mon  20.01.2021, 15:33

Camgirl ist gewerblich i.s.d §15 EstG

keine Selbstständige Tätigkeit i.s. §18 EstG

zur Klärung deiner Frage :D

Findilove11 
Fragesteller
 20.01.2021, 15:39
@Slothd3mon

ok Dankeschön, also muss ich Gewerbesteuern zahlen?

Slothd3mon  20.01.2021, 15:40
@Findilove11

Wenn du einen Gewinn über 24.500€ hast ja. Das sind dann

3,5% vom Gewinn * den Hebesatz der Gemeinde.

die Gewerbesteuer bekommst du allerdings vom Bund erstattet bis zu einem Hebesatz von 360%

Frederic47  20.01.2021, 16:58
@Slothd3mon

Hab grad noch bisschen paar BFH(Bundesfinanzhof) Urteile überflogen und würde tatsächlich auch zu Gewerbe tendieren...finde §18EStG ist zwar auch denkbar meiner Meinung, aber der BFH sieht das wohl anders :D. Demnach schließ ich mich Slothd3mon restlos an!

In deinem Arbeitsvertrag wird wahrscheinlich stehen, dass du deinen Arbeitgeber für andere Beschäftigungen informieren musst und dein Arbeitgeber dies genehmigen müsste.

Ich weiß nicht, wie das System auf der Seite funktioniert. Eventuell wäre man dann selbstständig tätig, inklusive allem Papierkram und der Anmeldung beim Finanzamt und anderen Behörden. Die Steuern sind da wahrscheinlich noch die kleinste Sorge.

Das kann ich aber nicht genau sagen, ich bin da weder Experte für die Seite noch Steuerberater.

Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben ergibt deinen Gewinn. Dieser wird auf Einkommensarten i.S.d §2(1) EstG angerechnet und mit dem persönlichen Steuertarif versteuert.

Du musst jährlich eine EUR, Est und ggf Ust abgeben außer du bist Kleinunternehmer §19 UStG.

das müsste unter Gewerbebetrieb §15 EstG fallen.