Online eingekauft aber Konto nicht gedeckt?

11 Antworten

Hattest Du zum Zeitpunkt der Bestellung genügend Geld auf dem Konto, das ist die entscheidende Frage (oder auch nicht)

Es muss nicht zwangsweise ein Betrug/Eingehungsbetrug sein, sondern viel mehr vielleicht ein Computerbetrug:

Hier muss man unter anderem differenzieren, ob eine Täuschung vorgelegen hätte, wenn statt der Webseite eine reale Person kassiert hätte. - Das kann aber verneint werden (nach BGH Auslegung). Denn die Person kann eigentlich nur das prüfen, was auch der Computer prüft (es wird ja nicht geprüft, ob zu dem Zeitpunkt der Bestellung Geld auf dem Konto war, sondern nur, ob die Daten plausibel waren). - Mit diesem Punkt kommt man nicht zum Computerbetrug.

Zudem sollte man sich auch fragen, ob die Datenverwendung im Widerspruch zu dem wirklichen Willen des Datenverarbeitungsbetreibers (bzw. Anlagenbetreibers). Es ist durchaus denkbar, dass hier eine unbefugte Verwendung der Kontodaten zu bejahen ist, da der Händler kein Interesse daran hat, dass ein Kunde Daten von einem "Überzogenen Konto" nutzt. - Auch hier tendiert der BGH zu einem "Nein".

Absatz 1 des Computerbetruges entfällt auch, da alle Daten korrekt waren (Kontodaten, Geheimzahl) und auch ihm gehörten (keine unbefugte Verwendung)- Zudem wird auch der Bezahlvorgang nicht beeinflusst

Auch ein Diebstahl oder eine Unterschlagung fällt aus, da es sich nicht um eine fremde bewegliche Sache handelt.

> etwa 1 Woche nach Lieferung abgebucht wird.

Das ist relativ spät - was hast Du denn geglaubt, wie lange die mit dem Abbuchen warten?

> wenn Ich den Online-Supermarkt über diese Umstände unterrichte

wäre nett, und spart Dir Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungen.

> oder mache Ich Mich bereits jetzt strafbar ?

Strafbar wäre, wenn Du im Wissen, überhaupt nicht (weder termingerecht noch verspätet) bezahlen zu können, trotzdem bestellt hättest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Naja, was heisst strafbar? Du bleibst erstmal die Zahlung schuldig und wenn die Belastung zurückgeht, weil das Konto nicht gedeckt ist, dann entstehen Rückgabegebühren, die Du dann on top zu bezahlen hast. Es bringt Dir auch gar nichts da anzurufen, denn das geht alles automatisch. Da Du mit Sicherheit nicht der/die Erste bist, dem das passiert legen viele Betriebe die Lastschrift inklusive Gebühren ein zweites Mal vor, andere schreiben den Schuldner an. Man wählt da meist die "kostengünstigere Variante".

Sorge also für Deckung, wenigstens beim zweiten Mal. Gruss

Bevor man etwas bestellt, überlegt man doch wohl, ob man die Bestellung auch bezahlen kann. Wenn man das nicht macht, ja, dann wäre es ein Betrug.

Wenn du eine Bestellung erst später bezahlen willst, dann musst du das VOR der Bestellung abklären, bzw. dich genau informieren, wann die Zahlung fällig ist.

Und man (scheinbar) so wenig Geld hat wie du, dann ist es mehr als ärgerlich, wenn der Verkäufer versucht das Geld abzubuchen und die Buchung ins Leere läuft, weil das Konto nicht gedeckt ist. Solche geplatzten Lastschriften kosten ca. 10 EUR an Gebühren und die wird und kann der Verkäufer dir natürlich in Rechnung stellen. Schön blöd, derart sinnlos Geld aus dem Fenster zu feuern.

Natürlich wird der Verkäufer dich nicht wegen Betrugs anzeigen - aber die Kosten für die Rücklastschrift wird er dir aufbrummen.

MeisterRuelps, UserMod Light  01.06.2020, 22:02

Naja ein Betrug ist es erstaunlicherweise auch nicht ^^

dsupper  02.06.2020, 10:06
@MeisterRuelps, UserMod Light

Der § 263 BGB besagt, dass es ein Betrug ist, absichtlich das Vermögen eines anderen zu beschädigen ...

Wenn jemand also etwas bestellt und genau weiß, dass er es nicht bezahlen kann, dann beschädigt dieser jemand mit voller Absicht das Vermögen des Verkäufers.

Dabei ist schon der Versuch strafbar.

MeisterRuelps, UserMod Light  02.06.2020, 12:22
@dsupper

Ja aber hier liegt kein Betrug vor. Es wird während des Bezahlvorgangs keine Person getäuscht,damit fällt 263 weg.

Ließ dir meine Antwort durch, dann wirst erstaunt sein. Übrigens hat der Bgh ebenfalls einen Betrug oder Computerbetrug verneint

dsupper  02.06.2020, 14:35
@MeisterRuelps, UserMod Light

Urteile - auch völlig gegenläufige - gibt es immer wie Sand an Meer - eigentlich sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass es immer Einzelfallentscheidungen sind .... bei jedem Rechtsstreit.

Außerdem habe ich in meiner Antwort geschrieben, dass er sicher keine Anzeige zu erwarten hat - aber für die Gebühren der Rücklastschrift etc. wird aufkommen müssen ...

MeisterRuelps, UserMod Light  02.06.2020, 14:42
@dsupper

Akzeptier doch einfach, dass hier keine Strafbarkeit vorliegt ;) wohl aber bald Post vom Inkassobüro kommt. Vorallem hast Du in Deiner Antwort gesagt, es sei Betrug. Ich habe das schlüssig widerlegt, von daher bleibt nur die zivilrechtliche Komponente über - naja dem Schufascore wird sowas ggf. auch nicht gut tun...

Das konto wird überzogen. Dafür gibt es einen maximalen Betrag. Leider wird für den Überziehungskredit ein hoher Zinssatz erhoben (oft über 10 %). Dadurch wird der Einkauf merklich teurer als geplant.

Man muss auch nicht alles (z.B. Supermarkt) online einkaufen. Dann hat man mehr Überblick über seine Finanzen ...