Ohne TÜV von 45er Roller auf 25er Roller, wenn beide Papiere da sind?

3 Antworten

So ist es!

Eigentlich müsste der TÜV schauen, aber es ist nicht nachzuweisen, dass die Drossel ausgebaut wurde, also wurde sie doch nie ausgebaut. 😃

Es wäre gut, wenn jemand bei Umbau dabei ist, um zu schauen, ob auch der Distanzring und der Vergaseranschlag eingebaut wird, anstatt nur die CDI zu wechseln.

Zur Versicherung musst Du, bzw. ein Elternteil, da die Versicherung umgeschrieben und eventuell auf Fahrer unter 23 Jahre geändert werden muss.

Bei gedrosselten Rollern muss der Sitzplstz vom Sozius mit einer Tasche fest blockiert werden, sofern die Sitzbank länger als 450 mm ist.

Nehmt beim Kauf jemanden mit,  der sich mit Rollern auskennt.

Was ist es für ein Roller?

Fahr vorsichtig!

TransalpTom  20.09.2016, 22:09

Nein, so ist es nicht !

Es kann nur einen Satz gültige Papiere geben, siehe meine Antwort.

RuedigerKaarst  21.09.2016, 10:15

Hallo, wenn der Sym nachträglich gedrosselt wurde, liegt zur Betriebserlaubnis wohl das Gutachten über die Drosselung vor. Ohne Gutachten 45 km/h Mit Gutachten 25 km/h Im Gutachten steht, die Auflistung vom Drosselsatz. Handel ihn auf 500 runter.

TransalpTom  21.09.2016, 18:41
@RuedigerKaarst

Das wäre dann mal abzuklären, was die 25er Papiere sind.

a) das Teilegutachten zum Drosselsatz (Änderungsabnahme durch TÜV / DEKRA und Korrektur der BE durch Zulassungsstelle ist noch erforderlich) ca 45 EUR zzgl 6 EUR

b) Änderungsabnahmebestätigung einer Prüforganisation (Korrektur der BE durch Zulassungsstelle erforderlich) ca 6 EUR

c) Man hat es irgendwie geschafft, da es den Roller in zwei Verisonen gab eine neue BE beim Hersteller zu bekommen der die andere Version ausweist (ist recht unwahrscheinlich)

Vermutlich meint der Verkäufer eine der Versionen a) oder b) und meint, das seien die 25er Papiere. Dem ist aber definitv nicht so.

Auch wenn es mal Polizsten gibt, die aus Unkenntnis, wiel sie damit zu selten zu tun haben, das irrtümlicherweise als BE anerkennen oder bei korrekter Drosselung 5 gerade sein lassen und das mündlich mit dem Hinweis uaf Korrektur der BE verwarnen.

Nach jeder Änderung -drosseln oder entdrosseln- ist eine erneute Änderungsabnahme vom TÜV erforderlich. Ob du die Versicherung informieren musst kann ich dir auch nicht sagen, allerdings sind die Versicherungskosten bei 45 km/h etwas höher als bei 25 km/h, somit könntest du ein wenig Geld sparen in dem du die Versicherung darüber informierst. Am 28. Februar 2017 brauchst du aber sowieso ein neues Versicherungskennzeichen, spätestens dann solltest du es angeben. 

RuedigerKaarst  20.09.2016, 21:01

Es ist egsl ob 25 oder 45 km/h die Versicherungsgebühr ist gleich.

Wenn jedoch die Versicherung auf Fahrer über 23 Jahre abgeschlossen wurde, muss die Versicherung geändert werden, auch wenn es teurer wird.

Sicherlich könnte man sparen, aber bei einem Unfall zahlt msn dann wegen der falschen Verdicherung kräftig drauf.

Zudem muss der Halter geändert werden.

wildpark3  20.09.2016, 21:05

Nach jeder Änderung -drosseln oder entdrosseln- ist eine erneute Änderungsabnahme vom TÜV erforderlich.

Nicht unbedingt. Viele Hersteller geben den Dinger direkt beide Papiere mit..

thesysde 
Fragesteller
 20.09.2016, 23:52
@wildpark3

Das ist es ja. Er hat beide Papiere.
Der Halter sagte mir, dass er z.Z. auf 25km/h angemeldet ist, was ja mein Wunsch wäre.
Das hat er mir eben erst mitgeteilt.

Entscheidend ist, was in den Original Papieren steht. DAS ist die aktuelle Fahrzeugart.

Vermutlich hat der Verkäufer nur eine Änderungsabnahme auf 25km/h vomeinem TÜV / DEKRA / GTÜ / KÜS oder einer anderen Prüforganisation für die Drosselung. Das sind aber KEINE Papiere für eine Betriebserlaubnis als Mofa.

Das ist nur die Bestätigung der technischen Begutachtung. damit sind die original Papiere durch die zuständige Zulassungsstelle des Wohnortes / Landkreises berichtigen zulassen.

I.d.R. wird der Eintragungstext aus der Bescheinigung des TÜV / DEKRA Ingenieurs kopiert und an die originale Betriebserlaubnis (ABE oder COC) geheftet und gesiegelt.

Es kann keine zwei Betriebserlaubnisse für ein Fahrzeug geben.

Ansonsten könnte ja morgens der Sohne damit als Mofa zur Schule fahren und abends der Papa damit als Roller zur Nachtschicht.

Es gilt die Fahrzeugart, die in der Betriebserlaubnis beschrieben ist.

Wenn die BE noch nicht geändert ist, mußt Du mit BE und der Änderungsabnahmebestätigung des TÜV / DEKRA zu Eurer Zulassungsstelle und die BE ändern lassen, das koset ca 6 EUR.

Steht in der originalen BE "Kleinkraftrad 45km/h" und du wirst angehalten, ist das trotz Drosselung und mitgeführter Bescheinigung von TÜV/DEKRA immer noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Betriebserlaubnis immer noch ein Roller 45 km/h ist.

Ich veranschauliche das mal an einem anderen Beispiel, dann wird deutlicher was dahinter steckt.

Ein Schreiner hat einen Lieferwagen mit zul Gesamtgewicht von 4000kg, sein Azubi aber nur Fahrerlaubnis Klasse B bis 3500kg.

Der Meister läßt den Lkw auf 3500kg ablasten, dmait man ihn mit Klasse B fahren darf, ähnlich wie Du mit dem Drosseln zum Mofa.

Jetzt werden die Fahrzeugpapiere nicht umgeschrieben.

Wenn der Azubi jetzt mit dem Lkw fährt ist es immer noch ein 4t Lkw und Fahren ohne Fahrerlaubnis, es kann nicht sein, dass das für den Meister ein 4t ist und für den Azubi ein 3,5t nur weil er ihn nicht voll lädt.

ES KANN NUR EINE BETRIEBSERLAUBNIS GEBEN

Das ist so wie beim Highlander .... "es kann nur einen geben"

Abgesehen davon, ist die Fahrzeugidentnummer Deines Rollers beim Kraftfahrbundesmat registriert, es wäre also sofort feststellbar, als was das Fahrzeug aktuell registriert ist ob es ein Mofa oder ein Roller ist, dazu brauchtest Du noch nicht einmal die Papiere dabei haben.

Ansonsten gelten bezügl Versicherung und Sitzbank die Angaben die "RuedigerKaarst" schongemacht hat.

RuedigerKaarst  21.09.2016, 10:21

Und wie sollen vorgedruckte Papiere geändert werden? Hast Du jemals solche Papiere in den Händen gehalten? Weißt Du, was Du schreibst? Bei Kontrollen wird müssen die Betriebserlaubnis sowie das Gutachten vorgelegt werde.

TransalpTom  21.09.2016, 18:35
@RuedigerKaarst

Nein, die originale Betriebserlaubnis muß von der Zulassungsstelle geämdert werden. Ich sagte ja, der Text aus der Abnahmebescheiniogung von TÜV/DEKRA wird i.d.R. als Kopie an die originale BE geheftet und abgesiegelt, erst dann ist die BE zur Änderung erteilt und rechtswirksam.

es reicht nicht aus, das Änderungsabnahmegutachten des TÜV/DEKRA mit der BE mitzuführen. Wenn Du so eine Abnahmebescheinigung von TÜV / DEKRA oder welcher Überwachungsorganisation auch immer mal genau durchliest, wirst Du immer den Hinweis finden "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist  unverzüglich erforderlich"

Ein Mitführen des Teilegutachtens das der Drossel beiliegt reicht erst recht nicht. Auf den Teilegutachten findest Du immer schon auf der ersten Seite die Auflage "Durch die Änderung erlischt die Betriebserlaubnis nicht, sofern unverzüglich eine Änderungabnahme durch einen Prüfingenieur .... durchgeführt wird."

Die Verpflichtung zur Abänderung der Fahrzeugbetriebserlaubnis ergibt sich aus dem §13 Abs 1 der FZV

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§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

 (1)
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der
Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und
der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung
Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3
auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

    Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch
    braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des
    Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu
    werden,


    Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,


    Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,


    Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,


    Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,



    Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in
    die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19
    Abs. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

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Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein zulassungpflichtiges oder zulassungsfreies Fahrzeug handelt.

Ob ich solche Bescheinigungen schon mal in der Hand hatte ?

Ja, zur genüge sowohl korrekt geänderte als auch die fälschlicherweise mitgeführte Variante "Gutachten des TÜV reicht" sowie "Teilegutachten reicht".

Mag ja sein, dass man bei der Kontrolle auf einen Beamten trifft, der es auch nicht so genau weiß und sich aus Unkenntnis mit dem Teilegutachten oder der Änderungsabnahme zufrieden gibt.

Ich mache den ganzen Tag nichts anderes, als mich mit Verkehrsrecht und solchen Dingen zu beschäftigen, die Rennleitung gehört zu meinem Kundenkreis