Öffentlicher Dienst und Nebenjob?

4 Antworten

Hallo asuman1234,

also entscheidend ist zunächst einmal, welche tarifliche Regelung für die/den jeweiligen Auszubildende/n gilt, in der Regel wohl ein Ausbildungstarifvertrag. Das steht im schriftlichen Ausbildungsvertrag, und die Vorschrift kann man googlen ... Beispiel Tarifvertrag für Auszubildende der Kommunen, der sogenannte TVAöD-BBiG (nicht Pflege): dort ist in § 5 Abs. 2 geregelt:

"Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Auszubildende ihrem Ausbildenden rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Der Ausbildende kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen
versehen, wenn diese geeignet ist, die nach dem Ausbildungsvertrag
übernommenen Verpflichtungen der Auszubildenden oder berechtigte
Interessen des Ausbildenden zu beeinträchtigen."

Es kommt also auf die Umstände an (was für ne Tätigkeit, wie lange am Wochenende, wohl nicht abends vor Arbeitstagen u.ä.).

Das musst du mit deinem Arbeitgeber abklären. Es sollte möglich sein.

Nein, ist es nicht. Du musst es nur deinem Arbeitgeber anzeigen.

Auszubildende haben zu lernen um ihre Abschlussprüfung zu bestehen, und daher ist es unerwünscht während der Ausbildung einen Nebenjob zu haben..