Öffentliche Veranstaltung: Bis wie viel Uhr darf es maximal gehen?

4 Antworten

Die Gemeinde erteilt die Genehmigungen hierbei, die Gemeinde ist Ortspolizeibehörde.

Und so die Gemeinde z.B. entscheidet, dass das bis 6 Uhr gehen darf und zwischendrin noch ein Feuerwerk abgebrannt werden darf, kannst Du gar nichts machen.

Es gibt hierbei keine Richtlinien, innerhalb welcher eine Gemeinde zu entscheiden hat.

"Die Polizei", das ist der Polizeivollzugsdienst. Wie der Name schon sagt, die vollziehen die Entscheidungen der Polizeibehörden. Die wissen, wie lange das im Einzelfall gehen darf und achten gemeinhin auch drauf, dass das so stattfindet.

Ein Straßenfest oder Freiluftkonzert wird jedoch sicherlich nicht geräumt. Wenn, dann drehen die die Musik ab. Darüber hinaus, wenn die Zuschauer jedoch weiter dort bleiben und johlen und gröhlen, kann auch die Polizei dann wenig machen. Ein Revier, 4 bis 6 Beamte gegen Hunderte? Das fangen die gar nicht erst an(wär ja auch blöd). Die werden zur Ruhe ermahnen, mehr sicherlich kaum.

In dem Fall jedoch stellt sich dann die Frage, ob das im nächsten Jahr bei gleicher Veranstaltung von Seiten der Behörde eine entsprechende Berücksichtigung stattfinden wird, dass man die Zeit weiter begrenzen wird. Aber halt auch erst das nächste mal.

Ohne Ausnahmegenhmigung muss der Lärm ab 22 Uhr zu ende sein, weil da die Nachtruhe beginnt.

Für Straßenfeste und Konzerte werden aber regelmäßig Ausnahmegenehmigungen - je nach örtlicher Aufgabenaufteilung vom Ordnungs- oder Umweltamt - erteilt.

Hängt davon ab wie lange sie Genehmigung vom Ordnungsamt haben. Das ist auch der Ansprechpartner bei Störung nächste Woche um für die Zukunft vorbeugen zu können.

In der Regel weiß die Polizei wie lange die Genehmigung haben. Dann gibt sie hier und da noch eine halbe Stunde Auflösung zu rein aus Mitmenschichkeit und um größeres Theater zu verhindern. Waren ja auch mal jung diese Mitmenschen. Im Zweifelsfall würde ich also mal freundlich anfragen was geht.

nein, gibts nicht